Bußgelder – Überladung bei Lastkraftwagen
Verstoß | Punkte (Fahrer) | Bußgeld (Fahrer) | Punkte (Halter) | Bußgeld (Halter) |
---|---|---|---|---|
Überladung eines Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen oder einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2 Tonnen von ... | ||||
... 2 bis 5 Prozent | - | 30 Euro | - | 35 Euro |
... über 5 Prozent | 1 | 80 Euro | 1 | 140 Euro |
... über 10 Prozent | 1 | 110 Euro | 1 | 235 Euro |
... über 15 Prozent | 1 | 140 Euro | 1 | 285 Euro |
... über 20 Prozent | 1 | 190 Euro | 1 | 380 Euro |
... über 25 Prozent | 1 | 285 Euro | 1 | 425 Euro |
... über 30 Prozent | 1 | 380 Euro | 1 | 425 Euro |
Kurz & Knapp: Überladung beim LKW als Verkehrsverstoß
Mit einer Überladung beim LKW gehen nicht nur Bußgelder einher, sondern auch ein Sicherheitsrisiko für den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer. Der LKW kann ins Schlingern geraten. Bei einer Vollbremsung wird die Ladung unter Umständen in den Fahrerraum geschleudert.
Zu viel Gewicht bedeutet einen längeren Bremsweg und auch eine übermäßige Belastung des Fahrzeugs. Das Fahrverhalten ändert sich, was auch zu unkontrollierbaren Situationen führen kann.
Je nachdem wie viel Prozent zu viel geladen ist, fallen Punkte und unterschiedlich hohe Bußgelder an. Sowohl Fahrer als auch Halter erhalten im Fall einer Überladung bei einem LKW Sanktionen.
Video: Überladung schnell & einfach erklärt
Zu viel Gewicht auf dem Schwerlaster?
Lkw bewegen täglich zig Tonnen an Ladung über deutsche Straßen – sei es auf der Durchfahrt von einem europäischen Land zu einem anderen oder zur innerdeutschen Belieferung von Städten. Jährlich transportieren die Lkw so mehrere Milliarden Tonnen an Gütern über das deutsche Straßennetz.
Aufgrund der hohen Belastungen durch die Schwergewichte kommt es öfter zur Beschädigung des Straßenbelags. Ärgerliche Baustellen sind die Folge. Das Verkehrsrecht sieht deshalb Strafen für Fahrzeugführer und -halter vor, die Ihren Lkw überladen und die Straßen somit über Gebühr belasten. Neben einem saftigen Bußgeld drohen ebenfalls Punkte in Flensburg!
Zudem birgt die Überladung eines Lkw oder Anhängers (wie auch beim Pkw) Gefahren aufgrund des veränderten Fahr- und Bremsverhaltens. Doch ab wie viel Prozent liegt eine Überladung bei Lkw und Anhänger laut Bußgeldkatalog 2024 vor? Wie berechnet sich das Maximalgewicht der Ladung und welche weitere Gefahren drohen, ist ein Fahrzeug überladen?
In diesem Artikel finden Sie allgemeine Informationen und Tipps rund um das Thema „Überladung beim Lkw“.
Ab wann liegt Überladung bei Lkw vor?
Laut dem Bußgeldkatalog für Lkw ist das Fahrzeug überladen, wenn dessen zulässiges Gesamtgewicht um mehr als 2 Prozent überschritten wurde. Bei einer möglichen Überladung für Lkw ist die Toleranz also gering.
Diese strenge Regelung ist der großen Gefährdung, die von einem überladenen Lastkraftwagen oder Anhänger ausgeht, geschuldet. Grundsätzlich fallen Lastkraftwagenunfälle meist deutlich schwerer aus, als Pkw-Unfälle. Durch ihre Größe und ihr Gewicht können die Schwerlaster natürlich viel Schaden anrichten.
Der Terminus „Überladung“ bezeichnet wie beim Pkw die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts des Fahrzeugs. Das zulässige Gesamtgewicht berechnet sich aus dem Leergewicht des Kfz und der Ladung. Um herauszufinden, wie schwer die Ladung auf Ihrem Fahrzeug sein darf, ziehen Sie das Leergewicht vom zulässigen Gesamtgewicht ab.
Überschreiten Sie den Wert, ist der Anhänger oder das Zugfahrzeug überladen. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) und Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) drohen dafür Punkte und ein Bußgeld von bis zu 570 Euro.
Untersuchungen zufolge können Lkw-Fahrer Überladungen meist erst ab ca. 30 Prozent zu viel Gewicht ohne Waage feststellen. Wenn Sie Zweifel an der Beladung haben, sollten Sie das Fahrzeug wiegen lassen, bevor Sie sich hinter das Steuer setzen.
Inhaltsverzeichnis
Schlingern, lange Bremswege und Co: Deshalb gibt es Strafen bei der Überladung von Lkw
Lastkraftwagen und deren Anhänger sind bauartbedingt nur für eine bestimmte Ladung bestimmt. Das Fahrwerk, die Reifen und die Bremsen sind für diese ausgelegt bzw. an diese angepasst.
Ist die Ladung zu schwer, wird das zulässige Gesamtgewicht überschritten. Durch das zusätzliche Gewicht verhält sich das Material nicht mehr wie vorhergesehen. Unter anderem verlängert sich der Bremsweg des Fahrzeugs durch eine Überladung.
Dies stellt eine besondere Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar: Die allgemeinen Vorschriften für Lkw zu Abstand und Geschwindigkeit sind selbstverständlich für Fahrzeuge ausgelegt, die einwandfrei funktionieren.
Bei einem überladenen Lkw können diese Bestimmungen keine Unfälle mehr vermeiden. Deshalb gibt es für die Überladung von Lkw ein Bußgeld und Strafpunkte in Flensburg.
Ein überladenes Fahrzeug – ob nun Pkw, Lkw oder Anhänger – fällt einem geschulten Auge aufgrund des veränderten Fahrverhaltens schnell auf. Schöpfen Polizeibeamte Verdacht, wird eine Wiegung auf einer mobilen Waage angeordnet. Sollte eine Überladung vorliegen, dürfen Sie das Fahrzeug erst weiterfahren, wenn das Gewicht auf das zulässige Maß reduziert wurde. Dies lässt sich beispielsweise auf einer Autobahnraststätte schwer bewerkstelligen.
Wen treffen laut Bußgeldkatalog für Lkw bei Überladung die Bestrafungen?
Ist ein Lkw überladen, gilt die Strafe sowohl für den Fahrer als auch für den Halter des Fahrzeugs. Diese Regelung soll verhindern, dass Fahrzeughalter ihren Fahrern straflos unrechtmäßige Anweisungen geben – etwa mit einer zu schweren Ladung zu fahren.
Dennoch ist der Fahrer auch für die Ladung verantwortlich und wird deshalb bei einer Überladung mit einem Bußgeld und einem Punkt bestraft. Wenn Sie als Fahrer unsicher sind, ob die Ladung zu schwer und das zulässige Gesamtgewicht überschritten ist, sollten Sie deshalb überprüfen, ob das Fahrzeug überladen ist.
Diese besondere Vorschrift für Fahrer und Halter gilt nicht für Überladungen bei Pkw und deren Anhänger – da diese meist privat, also ohne Auftrag, gefahren werden.
Beträgt das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs mehr als 7,5 t, fällt das Bußgeld für Überladung für den Halter sogar höher aus, als für den Fahrer. Dasselbe gilt beim Anhänger, wenn das zulässige Gesamtgewicht 2 t überschreitet.
Bei einer Überladung von 23 Prozent bekommt der Fahrer beispielsweise ein Bußgeldbescheid über 190 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Für den Halter fällt neben einem Punkt hingegen ein Bußgeld von 380 Euro an! Dies gilt nur, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Lkw über 7,5 t liegt. Bei leichteren Fahrzeugen bekommen beide einen Punkt und ein Strafgeld von 95 Euro für dieselbe Überschreitung von 23 Prozent.
Helge B meint
20. Dezember 2023 at 9:56
Wenn ich als Hofmeister einen LKW mit einem Gewicht von 46,64 t annehmen und ihn abladen lasse, bin ich dann auch daran beteiligt und bekomme ich dann auch ein Bußgeld.
Oder muss ich ihn bei der Polizei melden?
Sabine E meint
23. Oktober 2022 at 20:00
Hallo,
Bei uns im Forst sind Unternehmer mit Forsttiefladern ca. 22 to Leergewicht und großen Forstbaggern beladen, die ca. 28 to wiegen, also Gesamtgewicht 50 to unterwegs. Es wird meist nachts umgesetzt, damit nichts bemerkt wird. An wen kann ich mich wenden um diese schon vorsätzlichen Überladungen zur Anzeige zu bringen.
Mfg
Deltaromeo meint
9. November 2023 at 21:30
zwar etwas spät, aber dein Ansprechpartner wäre die Polizei.
Aber bitte bedenke, dass die meisten Tieflader Sondergenehmigungen haben und somit größere Gewichte fahren dürfen.
Es könnte gut sein, dass du da jemanden Unschuldigen anschwärzt.
PS: Nachts wird umgesetzt weil dann die Maschienen nicht arbeiten können ^^
Michael meint
7. Juni 2022 at 16:01
Hallo,
beim 40.000 Kg Gesamtgewicht und 15.000 Kg Leergewicht (Zugmaschine + Auflieger), das zugelassene Ladungsgewicht ist 25.000 Kg. Sind 2% 800 Kg oder nur 500 Kg?
Basti meint
10. November 2020 at 14:18
Guten Tag,
wie verhält es sich, wenn der Fahrer und Halter die selbe Person ist?
Muss diese Person dann beides zahlen, oder welche Buße kommt dann auf ihn zu?
Vielen Dank vorab.
Holzfahrer meint
29. Dezember 2019 at 1:55
Hallo, ich wurde mit 45,570t gewogen, habe eine Genehmigung für 44t.
Nach Busgeldbescheid habe ich eine Überladung von 13,93%, wie kann das sein?
Im Schreiben: im Hinblick auf den Transport findet für den vorliegenden Transport Keine Anwendung, da diese nach Ziff. 1 nur für 44t gültig ist. Hier ein Zuggesamtgewicht von 45,570t vorliegend.
????????
hans-gerd meint
17. September 2019 at 16:01
wieviel bin ich überladen ,bei einem 12t lkw mit 5,5 t zuladung ,bin in einer kontrolle gekommen und der lkw hatte ein gesamtgewicht von 15 t,und was erwartet mich ?
Andreas meint
25. Juli 2019 at 15:37
Was passiert wenn ich einen Lkw habe der bis 8,8t zugelassen ist, ich aber nur einen Führerschein bis 7,5t habe ? Mit welcher Strafe muss man dann rechnen ?
Antwort meint
22. November 2019 at 14:15
Du fährst dann ein Fahrzeug, für das du keine Fahrerlaubnis hast. Für einen LKW, der bis 8,8 t zugelassen ist, bräuchtest du den großen LKW-Führerschein (C, und nicht C1).
Wenn du damit fährst, begehst du eine Straftat: Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG). Dafür gibt es entweder eine Haftstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Außerdem gibt es noch 2 Punkte in Flensburg dazu.
Quelle 1: [Link von der Redaktion entfernt]
Quelle 2: https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html
Quelle 3: [Link von der Redaktion entfernt]
Jan meint
15. Juli 2019 at 17:08
Hallo interessantes Thema
Wir fahren Baustellen Silos putz und Estrich
Nun meine Frage wenn sie auf der Baustelle gefüllt werden und ich sie dann abhole von baustelle zur Firma das heißt ich kann das tatsächliche Gewicht erst bei uns in der Firma einsehen und stell dann fest das ichvüberladen bin wer haftet .. wenn ich nun gestoppt werde auf dem weg Baustelle / Firma. Thema bezieht sich nur auf rückholung nicht auf Lieferung.
Besten Dank Gruß Jan
Uwe meint
6. Juni 2019 at 20:35
Um wieviel Prozent ist ein Preßmüllsammelwagen > zulässiges Gesamtgewicht von 26to bei Verwiegung mit 30to Gesamtgewichtes überladen.Wer wird hier mit Bußgeldern bestraft?
Frank B. meint
28. Juni 2019 at 22:31
Die Überladung beträgt 15,38%. Macht 140€ und 1 Punkt für den Fahrer und 285€ und 1 punkt für den Halter.
christine meint
8. Oktober 2018 at 9:43
Kennt sich jemand aus : Was ist ein Wiegeverfahren ? Das hat irgendwas mit überladung zu tun
bussgeldkatalog.de meint
8. Oktober 2018 at 10:38
Hallo Christine,
als technische Wiegeverfahren werden die Gewichtskontrollen bei Ordnungswidrigkeiten wie Überladung bezeichnet.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
M., Karsten meint
28. August 2018 at 13:34
Hallo, nur noch mal für mich:Als Baggerfahrer bin ich bei Überladung n i c h t mitverantwortlich bzw.haftbar zu machen? Richtig so?Danke
bussgeldkatalog.de meint
13. September 2018 at 9:46
Hallo M., Karsten,
ohne konkreten Fall ist die juristische Beurteilung pauschal nicht möglich. In der Regel sind Halter und Fahrer für die Beladung verantwortlich. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Agnes meint
17. Mai 2018 at 15:04
Hallo,
Mein Partner ist am 16.3.2018 in eine Kontrolle gekommen und er war mit seinem LKW überladen.
Nun meine Frage,wann wäre es verjährt,weil er bis heute noch kein schreiben erhalten hat.
Es ist morgen 9 Wochen her,manche sagen nach einem viertel Jahr und manche sagen ein halbes Jahr,dann wäre es verjährt.
Über eine Antwort wäre ich ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Agnes
bussgeldkatalog.de meint
18. Mai 2018 at 16:36
Hallo,
eine Ordnungswidrigkeit verjährt, wenn innerhalb von 3 Monaten kein Bußgeldbescheid verschickt wurde.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Agnes meint
19. Mai 2018 at 10:09
Danke für eure Anwort. Nun habe ich noch eine Frage, ist eine Überladung mit einem Punkt eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat. Würde mich nochmals über eine Antwort von euch freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Agnes
bussgeldkatalog.de meint
22. Mai 2018 at 10:16
Hallo Agnes,
im Regelfall ist die Überladung eine Ordnungswidrigkeit.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
John meint
10. November 2021 at 1:03
Hallo.
LKW 40 Tonner mit 28 Prozent überladen inkl Gefahrgut.
Welche Bußgeld?
Fahrer.
Verlader.
Halter.
Danke
Torsten meint
22. April 2018 at 16:01
Ich fahre einen 7,5 to. Laut Waage wiegt der mit vollem Tank, 15 Leerpaletten und 1 Hubwagen 6,6 to.
Somit kann ich max. 900 Kilo laden. Um wie viel Prozent wäre ich bei einer Zuladung von 1600 Kilo anstatt 900 Kilo???
bussgeldkatalog.de meint
7. Mai 2018 at 9:32
Hallo Torsten,
in diesem Fall würde die Überladung rund 78 Prozent betragen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Fatih meint
4. Oktober 2020 at 5:53
9,33%. – 7,5 t sind erlaubt / nach dem du 1600 kg zu den 6,6 t dazulegst hast du 8.2 t . Erlaubt sind 7,5 t
8.2 – 7,5 = 0,7 0,7 *100 = 70 70/7,5 = 9,33%
Tina Zikeli meint
16. Januar 2018 at 11:55
Hallo,
sagen wir ein LKW hat eine Überladung von 2 % des Gesamtgewichts, also 40,80 to.
Der LKW verursacht bei dem Transport zum Kunden einen Unfall.
Kann der Absender für diesen Unfall mit zur Rechenschaft gezogen werden ?
Vielen Dank vorab für die Antwort.
bussgeldkatalog.de meint
19. März 2018 at 12:16
Hallo Tina,
hier sollten Sie einen Anwalt konsultieren, da wir keine Rechtsberatung geben dürfen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Jörg B. meint
29. November 2017 at 20:25
Hallo, ich fahre bei einem abbruchunternehmen abrollcontainer und auch Kipper.
Meistens sind die Container überladen weil die baggerfahrer sie gern „ voll machen“ !
Wir sagen es ihnen regelmäßig, aber es hält sich niemand dran! Wenn ich dabei stehe und sage „ Stop“ dann geht’s, bin aber nicht immer dabei! Kann der belader ( baggerfahrer etc.) auch belangt werden?
Danke für Info
bussgeldkatalog.de meint
4. Dezember 2017 at 11:03
Hallo Jörg,
Ist ein Lkw überladen, gilt die Strafe sowohl für den Fahrer als auch für den Halter des Fahrzeugs.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Chirsten A. meint
10. Januar 2017 at 13:55
Im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog fallen Gewichtsverstöße bei Kraftfahrzeugen/Fahrzeugkombinationen über 7,5 t und Anhängern über 2 t von 2 bis 5 % noch in den Verwarnungsgeldbereich bis max. 35,- €. Für kleinere Fahrzeuge (bis 7,5 t) liegt der Verwarnungsgeldbereich sogar bis 20 % Überschreitungen. Für Gefahrgutfahrzeuge sind im Bußgeldkatalog jedoch keine Verwarnungstatbestände ausgewiesen (sowohl bei großen als auch bei kleinen Fahrzeugen). Wie wird bei Gefahrgutfahrzeugen verfahren, wenn z.B. bei einem 40-Tonner eine Überladung von 4 % vorliegt? Die Bußgeldsätze bei Verstößen (§ 34 StVZO) für Gefahrgutfahrzeuge liegen grundsätzlich höher als bei normalen LKW. Kann ich davon ausgehen, dass bei LKW mit Gefahrgut auch Verwarnungstatbestände bei Überladungen angewendet werden können – diese fallen dann sozusagen in die Zuordnung für „normale LKW“ zurück?
bussgeldkatalog.de meint
16. Januar 2017 at 10:13
Hallo Chirsten,
unseres Wissenstandes nach gibt es keine gesonderten Bußgelder für die Überladung bei Gefahrgutfahrzeugen, weshalb die herkömmlichen Regelungen für Lkw greifen sollten.
bussgeldkatalog.de