Bußgeldkatalog Umrissleuchten
Verstoß | Sanktion |
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Gegen die Vorschriften zu Umrissleuchten verstoßen | 15 EUR |
Kurz & knapp: Umrissleuchten
Umrissleuchten gehören wie z.B. das Fernlicht zur Beleuchtung an einem Fahrzeug. Eine Umrissleuchte ist an der gesamten Breite eines Fahrzeugs angebracht und soll so die Umrisse von diesem für andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Sie dienen der Verkehrssicherheit und sollen Schluss- sowie Begrenzungsleuchten ergänzen. Üblicherweise sind Umrissleuchten am Bus und LKW zu finden.
Ja. In der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) ist in § 51b bestimmt, dass Umrissleuchten, die nach vorn strahlen, weiß und die nach hinten strahlen, rot sein müssen. Umrissleuchten in Gelb sind nicht zulässig.
Gemäß Bußgeldkatalog droht ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro, wenn Sie Vorschriften zu den Umrissleuchten nicht beachten und beispielsweise keine am LKW oder Anhänger montieren, obwohl dies vorgeschrieben ist.
Was ist eine Umrissleuchte?
Inhaltsverzeichnis
Lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen dienen in der Regel dazu, dass diese von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen werden. Scheinwerfer haben darüber hinaus noch die Funktion des Ausleuchtens der Straße. Die Beleuchtung der Fahrzeuge ist gesetzlich vorgeschrieben, sodass festgelegt ist, welche Leuchten vorhanden sein müssen oder dürfen und in welcher Farbe diese strahlen.
Besonders für große und sperrige Fahrzeuge ist es wichtig, dass in Dämmerung und Dunkelheit deren Umrisse und somit auch deren Ausmaße zu erkennen sind. Um die Breite, Länge und eventuell auch die Höhe anzeigen zu können, haben Fahrzeuge meist folgende Beleuchtungseinrichtungen:
- Schlussleuchten
- Begrenzungsleuchten
- Seitenmarkierungen
- Umrissleuchten
Einige dieser Einrichtungen reflektieren das Licht, wenn sie angestrahlt werden, andere leuchten selbst. Zu Letzteren gehören die Umrissleuchten. Am PKW sind diese allerdings eher selten finden. Zudem ist das Anbringen an Fahrzeugen, die nicht breiter als 1,8 m sind, untersagt. Üblich ist die Ausstattung eher an großen Anhängern, Bussen und LKW. Umrissleuchten sind dann sowohl vorne als auch hinten am Fahrzeug angebracht.
Umrissleuchten am LKW: Diese Vorschriften gelten
Die rechtlichen Vorgaben, welche diesbezüglich gelten, sind in § 51b der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) zu finden. Demnach sind Umrissleuchten lichttechnische Einrichtungen,
die die Breite über alles eines Fahrzeugs deutlich anzeigen. Sie sollen bei bestimmten Fahrzeugen die Begrenzungs- und Schlussleuchten ergänzen und die Aufmerksamkeit auf besondere Fahrzeugumrisse lenken.
Hier ist nicht nur definiert, was Umrissleuchten sind, sondern auch, an welchen Fahrzeugen sie vorhanden sein müssen und in welcher Farbe sie leuchten dürfen. Folgende Bestimmungen gelten demnach:
- Fahrzeuge über 2,10 m breit: Pflicht für jeweils eine Umrissleuchte vorne (weiß) und hinten (rot) pro Fahrzeugseite
- Fahrzeuge zwischen 1,80 m und 2,10 m breit: Empfehlung für jeweils eine Umrissleuchte vorne (weiß) und hinten (rot) pro Fahrzeugseite
Zudem sind gemäß StVZO nur weiße und rote Umrissleuchten erlaubt. Darüber hinaus sind immer zwei Leuchten pro Fahrzeugseite Pflicht, wenn diese vorgeschrieben sind. Umrissleuchten am LKW vorne und hinten können durch jeweils zwei weitere Leuchten vorne und hinten ergänzt werden. Es ist auch erlaubt, eine Umrissleuchte seitlich am Fahrzeug anzubringen, die dann jeweils nach vorne und nach hinten in der entsprechenden Farbe leuchtet.
Eine Umrissleuchte mit Blinker oder Modelle in anderen Farben dürfen in Deutschland während der Fahrt und im öffentlichen Straßenverkehr nicht in Betrieb genommen werden. Eine Umrissleuchte in Gelb ist also nicht zulässig.
Sind bzw. müssen Umrissleuchten montiert sein, ist darauf zu achten, dass der Abstand zwischen diesen und den Begrenzungs- sowie Schlussleuchten auf einer Fahrzeugseite mehr als 200 mm beträgt. Üblich ist zudem, dass die Umrissleuchte auch an der oberen Fahrzeugkante angebracht ist, sodass nicht nur die Breite, sondern auch die Höhe erkennbar ist.
Gemäß den Bestimmungen der StVZO sind Umrissleuchten nicht vorgeschrieben, wenn es sich um land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge bzw. Arbeitsmaschinen und deren Anhänger handelt. Auch für Auf- und Anbauten für diese Fahrzeuge besteht keine Pflicht für Umrissleuchten. Am Traktor sind sie also nicht vorgeschrieben.
Umrissleuchte an Anhänger, Wohnwagen und Wohnmobil: Was gilt hier?
Überschreiten ein Anhänger die in § 51b StVZO vorgegebenen Maße, muss an diesem eine Umrissleuchte jeweils vorne und hinten pro Seite angebracht sein. Beim Anhänger sind die Umrissleuchten dann am Heck (rot leuchtend) sowie am Zugfahrzeug (weiß leuchtend) anzubringen. Ziehen PKW Anhänger, an denen Leuchten montiert sein müssen oder dürfen, müssen also am PKW und am Anhänger Umrissleuchten vorhanden sein.
Dies macht es anderen Verkehrsteilnehmer leichter, wie bei Fahrzeugen auch, die Breite des Gespanns einzuschätzen und den notwendigen Seitenabstand einzuhalten. Auch für den Gegenverkehr sind Umrissleuchten am Anhänger oder LKW ein wichtiger Hinweis darüber, ob sie sich doch eher rechts in ihrer Fahrspur halten sollten.
Wie beim Anhänger gelten die Regelungen der StVZO in Bezug auf Umrissleuchten am Wohnmobil und Wohnwagen nur dann, wenn diese eine Breite von 2,10 m überschreiten.
Umrissleuchte als LED: Geht das?
Wie bei fast allen Beleuchtungen haben LED schon längst ihren Weg zu den Fahrzeugen gefunden. Wollen Halter Ihr Fahrzeug nach- oder umrüsten, stellt sich die Frage auch bei Umrissleuchten: Sind LED erlaubt oder nicht? Sofern die Umrissleuchten nicht bereits ab Werk als LED verbaut sind, ist beim Einbau darauf zu achten, dass diese eine Zulassung besitzen.
Sind LED-Umrissleuchten angebracht, die weder ein E- bzw. ECE Prüfzeichen (und Nummer) noch eine Bauartzulassung oder ABE haben, kann das zum Erlöschen der Betriebserlaubnis sowie zu einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro führen.
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