Kurz & knapp: Wahl des Unfallgutachter
Jede beteiligte Partei an einem Unfall ist grundsätzlich dazu berechtigt einen Sachverständigen zu bestellen.
Der Gutachter stellt unter anderem fest, wie hoch die Wertminderung ausfällt und über welchen Restwert das Fahrzeug noch verfügt.
Wer die Kosten für den Gutachter tragen muss, hängt nicht selten von der Bewertung der Schuldfrage ab.
Gibt es das Recht auf einen eigenen Gutachter?
Inhaltsverzeichnis
Ein Verkehrsunfall stellt die Beteiligten üblicherweise vor viele Fragen. Ist beispielsweise das eigene Fahrzeug beschädigt worden, ist es wichtig, zu wissen, wie die Schadensregulierung abläuft. Dafür ist es erst einmal notwendig, in Erfahrung zu bringen, wie hoch die Kosten für den durch den Autounfall entstandenen Schaden sind. Ein Sachverständiger kann unter anderem den dafür erforderlichen Kostenvoranschlag im Rahmen eines Kfz-Gutachtens erstellen.
Doch können nach einem Unfall Beteiligte den Gutachter selber wählen? Müssen sie in diesem Fall auch die Kosten für das Gutachten zahlen oder der Versicherer? Diese Fragen beantwortet unser Ratgeber.
Wann ist ein eigener Gutachter nach einem Unfall möglich?
Theoretisch kann jeder Unfallbeteiligte einen eigenen Gutachter beauftragen. Das ist auch dann noch möglich, wenn bereits der Unfallgegner bzw. die Kfz-Versicherung einen Gutachter ernannt hat. Zu beachten ist dabei, dass die Versicherung des Unfallgegners daran interessiert sein dürfte, dass der Schaden an Ihrem Auto möglichst gering beziffert werden.
Dadurch fällt dann nämlich der Schadensersatz, den sie möglicherweise zu zahlen hat, entsprechend niedrig aus. Daher kann es durchaus sinnvoll sein, nach einem Unfall den Gutachter selber zu wählen.
Nach dem Unfall den Gutachter selber wählen: Wer übernimmt die Kosten?
Für die Übernahme der Kosten spielt die Schuldfrage eine wichtige Rolle. Danach entscheidet sich in der Regel, ob die Versicherungen zahlen. Trägt eine Person an dem Unfall, in den sie verwickelt worden ist, keine Schuld, so hat in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners den selbst gewählten Gutachter zu bezahlen.
Wird bei einem Unfallbeteiligten eine Teilschuld festgestellt, kann es unter Umständen sein, dass dessen Kaskoversicherung die Kosten übernimmt. Im Allgemeinen muss die Partei, welche vor Gericht unterliegt, die entstandenen Kosten begleichen.
Was ermittelt ein Gutachter?
Abgesehen von den Angaben zu den voraussichtlichen Kosten für die Reparatur liefert ein Kfz-Gutachten noch weitere wertvolle Informationen. Deshalb ist es von solch großer Bedeutung, nach einem Unfall einen Gutachter selber zu wählen, der kompetent und objektiv ist. Zu den Daten in einem Gutachten gehören beispielsweise:
- Wertminderung: Ein Unfallfahrzeug ist in der Regel, selbst wenn es fachgerecht repariert worden ist, nicht mehr so viel wert wie vor dem Unfall.
- Restwert: Liegt ein Totalschaden vor, ergibt eine Reparatur keinen Sinn mehr. Daher wird der Gutachter in diesem Fall ermitteln, wie viel Geld für das Auto bei einem Verkauf zu bekommen ist
- Wiederbeschaffungswert: Dies sind die Kosten, die der Besitzer des beschädigten Fahrzeugs bezahlen müsste, wenn er ein gleichwertiges Modell kaufen würde.
- Dauer der Ausfallzeit: Während der Reparatur kann das Fahrzeug nicht benutzt werden.
Lara meint
29. September 2023 at 11:52
Ich wusste gar nicht, dass es diesen gesetzlich geschützten Titel des öffentlich bestellten und vereidigten (ö. b. u. v.) Sachverständigen gibt. Ich selbst war zwar bislang noch in keinen Unfall verwickelt, aber möchte gerne etwas besser über dieses Thema informiert sein. Bei meinem TÜV Termin nächste Woche kann ich mich beim Kfz Sachverständigen vielleicht auch etwas schlaumachen.