Kurz & knapp: Unfall im Ausland
Halten Sie für den Notfall im Ausland die wichtigsten Telefonnummern (Kfz-Versicherung, Zentralruf der Autoversicherer, Notruf), die Grüne Karte und einen Europäischen Unfallbericht bereit.
Prüfen Sie die vor der Einreise in ein anderes Land, ob Sie als Kfz-Fahrer zusätzliche Kfz-Versicherungen benötigen. Dies unterscheidet sich je nach Zielland. Entscheiden Sie sich für einen Mietwagen, kann auch die Mietwagenfirma mit hilfreichen Infos hierzu helfen.
1. Sichern Sie die Unfallstelle ab (beachten Sie auch mögliche Warnwesten tragepflichten).
2. Leisten Sie Erste Hilfe, sollten Personen zu Schaden gekommen sein.
3. Wählen Sie den Notruf (innerhalb der EU 112 = zentraler Notruf) oder informieren Sie die Polizei.
4. Füllen Sie den Unfallbericht aus (sofern möglich).
5. Informieren Sie Ihre Versicherung über den Schadensfall.
Übersicht zu speziellen Themen rund um den Unfall im Ausland:
Autounfall im Ausland: Worauf müssen Sie achten?
Ein Kfz-Unfall im Ausland ist wirklich das letzte, was sich ein Urlauber wünscht. Schließlich fährt der Reisende an die Costa Brava oder oder die Côte d’Azur, um sich zu erholen und die Sonne zu genießen. Ein Unfall im Ausland verdirbt jedoch in der Regel die Urlaubsstimmung.
Was können Autofahrer tun, um es erst gar nicht zum Auslandsunfall kommen zu lassen? Falls es doch krachen sollte: Gilt die Kfz-Versicherung auch im Ausland? All diese und weitere Fragen beantwortet der folgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Verhalten bei einem Verkehrsunfall im Ausland
Da sich Verkehrsregeln von Land zu Land unterscheiden können, ist es sinnvoll, sich als Kraftfahrzeugführer vor Beginn der Reise über die Verkehrsordnung vor Ort zu informieren. Ferner ist es ratsam, beim Fahren noch mehr Umsicht als sonst walten zu lassen. Doch selbst, wenn Sie sämtliche Vorschriften befolgen, ist es nicht auszuschließen, dass es zu einem Unfall im Ausland kommt. Denn dieser kann ja auch von einem anderen Autofahrer verursacht werden.
Wichtige Rufnummern bei einem Unfall im Ausland
Aber auch für den Fall, dass Sie in einen Unfall im Ausland verwickelt werden, können Sie bereits zu Hause Vorbereitungen treffen. Es ist beispielsweise unter anderem empfehlenswert, bestimmte Telefonnummern parat zu haben:
- Nummer der Kfz-Versicherung
- Zentralrufnummer der Autoversicherer: +49 (0)40 300 330 300
- Nummer einer Kontaktperson
Die Kfz-Versicherung muss bei einem Unfall informiert werden. Über die Nummer des Zentralrufs der Autoversicherer können Sie in Erfahrung bringen, welche Kfz-Versicherung Ihr Unfallgegner hat.
Diese Information ist von entscheidender Bedeutung, wenn es nach dem Autounfall im Ausland um die Schadensregulierung geht.
Um Schadensersatz zu erlangen, müssen Sie sich nämlich in der Regel bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners melden.
Welche Unterlagen benötigen Autofahrer im Ausland?
Neben den erwähnten Rufnummern sollten Kfz-Führer im Ausland bestimmte Dokumente im Pkw zur Hand haben. Die Grüne Karte ist der Beleg dafür, dass deren Inhaber eine Haftpflichtversicherung für sein Fahrzeug abgeschlossen hat. Bei einem Unfall im Ausland wird diese Versicherung relevant; und nicht nur dort. Sie ist ebenfalls bei einem Unfall in Deutschland von großer Bedeutung.
Der Europäische Unfallbericht ist eine Vorlage, welche die Schilderung des Unfallhergangs und das Festhalten der wichtigen Daten vereinfachen soll. Er ist in mehreren europäischen Sprachen erhältlich und daher bei einem Unfall im europäischen Ausland von großem Nutzen. Denn beide Parteien können den Bericht in ihrer jeweiligen Muttersprache ausfüllen.
Unfall im Ausland: Was tun?
Wenn Sie an einem Unfall im Ausland beteiligt sind, unterscheiden sich die zu befolgenden Handlungsschritte nicht sehr von denen, die in Deutschland wichtig sind:
- Die Unfallstelle ist abzusichern: Das Warnblinklicht ist einzuschalten, die Warnweste anzuziehen und das Warndreieck aufzustellen.
- Es muss Erste Hilfe für Verletzte geleistet und der Rettungsdienst unter 112 angerufen werden.
- Wenn es möglich ist, sollte die Unfallstelle geräumt, d.h. die Fahrzeuge von der Fahrbahn entfernt werden.
- Es ist bei einem Unfall im Ausland immer ratsam, die Polizei zu informieren.
- Für die Rekonstruktion des Unfallhergangs ist es wichtig, dass der Europäische Unfallbericht ausgefüllt wird.
- Hilfreich ist es auch, wenn Fotos von den Schäden gemacht werden.
- Die Kfz-Versicherung muss umgehend über den Unfall im Ausland in Kenntnis gesetzt werden.
Unfall im Ausland: Ablauf der Schadensregulierung
Unfall im Ausland: Was ist nun mit den Kosten für die entstandenen Schäden? Kracht es, fragen sich die Beteiligten auch bei einem Unfall im Ausland: „Wer zahlt?“ Die deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung ist in der Regel auch im europäischen Ausland gültig. Sollte sich der Unfall allerdings außerhalb der EU ereignen, könnte es sein, dass die herkömmliche Unfallversicherung im Ausland nicht ausreicht. In diesem Fall kann jedoch vor Reiseantritt eine zusätzliche Autoversicherung für das Ausland abgeschlossen werden.
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