Kurz & knapp: Unfall in der Probezeit
Ein Unfall hat in der Probezeit nur Konsequenzen, wenn der Fahranfänger die Schuld daran trägt. Dann muss er unter Umständen mit Probezeitmaßnahmen rechnen.
Weder noch. Nur der Verkehrsverstoß, durch den es zum Unfall kam, kann als A- oder B-Verstoß gelten.
Begeht der Fahranfänger eine Ordnungswidrigkeit und verursacht dadurch einen Unfall, richten sich die Sanktionen nach dem Bußgeldkatalog, der für jede Zuwiderhandlung ein bestimmtes Bußgeld und ggf. auch Punkte und ein Fahrverbot vorsieht. Bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen drohen außerdem eine Probezeitverlängerung und ein Aufbauseminar.
Verkehrsunfall als Fahranfänger
Inhaltsverzeichnis
Wenn der Führerschein gerade erst erworben worden ist und der stolze Besitzer mit dem Auto in der Probezeit einen Unfall gebaut hat, wird er sich vermutlich fragen, was jetzt auf ihn zukommt. Führerscheinneulinge haben in Deutschland eine zweijährige Probezeit zu absolvieren. In diesen zwei Jahren gelten besondere Regeln.
Die Probezeit soll dazu dienen, den Fahranfänger zu prüfen. Verstößt er gegen bestimmte Vorschriften, kann sie deshalb verlängert werden. Außerdem wird diesem Fall auch die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger angeordnet.
Mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen, wenn ein Fahrer in der Probezeit in einen Unfall verwickelt wird? Ist der Führerschein auf Probe bei einem Unfall in der Probezeit ohne Personenschaden weg? Diese Fragen beantwortet der folgende Ratgeber.
Welche Folgen hat ein Unfall während der Probezeit?
Sie haben den Führerschein erst auf Probe und einen Unfall verursacht? Wie sich ein Unfall in der Probezeit auswirkt, hängt unter anderem von der Schuldfrage ab. Trägt der Fahranfänger keine Schuld, so hat er auch keine Probezeitmaßnahmen zu befürchten. Ist es jedoch so, dass er in der Probezeit einen Unfall verursacht, kommt es darauf an, welches Verkehrsdelikt dazu geführt hat.
Bei Verkehrsdelikten in der Probezeit wird zwischen A- und B-Verstößen unterschieden. Zu den A-Verstößen gehören beispielsweise:
- Missachtung des Überholverbots
- Verstoß gegen die Vorfahrtsregelung
- Alkohol am Steuer (in der Probezeit gilt eine Null-Promille-Grenze)
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Missachtung des Mindestabstands
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
- Unterlassene Hilfeleistung
Im Gegensatz zu Delikten der Kategorie A sind B-Verstöße weniger schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten. Beispiele für B-Verstöße sind:
- Benutzung eines Handys am Steuer
- Führen eines Kraftfahrzeugs mit abgefahrenen Reifen
- Behinderung durch das Parken vor einer Feuerwehrzufahrt
- Fehlende oder unzureichende Absicherung eines liegengebliebenen Fahrzeugs
- Kinder im Auto nicht gesichert
Wer verliert in der Probezeit seinen Führerschein durch einen Unfall? Der Führerschein in der Probezeit ist beim Unfall z. B. in Gefahr, wenn dieser aufgrund eines A-Verstoßes vom Fahranfänger verschuldet worden ist und jener sich weigert, am Aufbauseminar teilzunehmen. Natürlich hat ein Unfall in der Probezeit auch noch andere Konsequenzen; das können z. B. Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot sein.
Was passiert bei einem Unfall in der Probezeit mit Personenschaden?
Was geschieht mit dem Führerschein auf Probe, wenn ein Unfall mit Personenschaden vorliegt? Dem Verursacher eines solchen Unfalls droht eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung bzw. fahrlässiger Tötung. Beide Straftaten gelten als A-Verstöße, doch sind die Folgen für die Probezeit verglichen mit den strafrechtlichen Konsequenzen in einem solchen Fall das kleinere Problem. Laut § 229 Strafgesetzbuch (StGB) gilt bei fahrlässiger Körperverletzung Folgendes:
Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das Strafmaß für fahrlässige Tötung besteht in einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Agnesa E meint
13. August 2021 at 2:32
Hi, ich habe meinen führerschein seit November und habe einen Umfall verursacht indem ich die schuldige bin indem ich die vorfahrt genommen habe. Jetzt hat der opfer einen attesg vorgelegt wie würde es bei mir aussehen? Jemand eine Ahnung
Max meint
19. April 2021 at 16:15
Hallo zusammen,
ich hatte schon einen Vorfall: Bin beim ausparken gegen ein Auto gefahren und habe dies nicht gemerkt wurde dann wegen „Fahrerflucht“ angezeigt. Und vor paar Tagen hatte ich einen Unfall gehabt, ich wollte eine Straße reinbiegen und da kam mir eine Frau entgegen und es kam zum Unfall, nur ist meine Frage bin ich dran schuld oder die Frau ( sie fuhr bergab und ich bergauf, ich musste noch um geparkte Haus drum herum fahren die im Parkverbot waren). Was passiert jetzt bzw. was für Konsequenzen bekomme ich?
Melanie W. meint
11. Januar 2021 at 14:52
Hallo ,mein Sohn hat während der Probezeit einen Unfall durch Glätte verursacht.Er hat durch Glätte auf der Strasse die Kontrolle über seinen Wagen verloren und ist von der Fahrbahn abgekommen und dabei eine Mauer beschädigt.Es ist zum Glück kein Personenschaden entstanden und er hat auch die Geschwindigkeit nicht überschritten.Muss er jetzt mit einer Nachprüfung zu rechnen?
Corinna meint
8. August 2023 at 16:30
Hallo ich habe meinen führeschein seid ca. 6 wochen und ich bin heute zu denn Kinderarzt meiner Kinder gefahren und wollte auf den Parkplatz der dafür vorgesehen war parken ich wollte aber gerne rückwärts einparken weil ich es so in der fahrschule gelernt hab da ich dann leichter raus kommen würde jetzt bin ich rückwärs eingepackt und bin versehentlich zu schnell rückwärts gefahren und habe dabei ein Zaun Element angedatscht ich bin auch zu den Personen die den Zaun gehören gegangen und habe meine Adresse und Telefonnummer da gelassen er wollte sich gerne morgen bei mir melden und ich wollte jetzt fragen wie das so vonstatten geht was jetzt passiert und was ich machen kann bezahlt das die Versicherung?
Yvonne meint
5. Dezember 2020 at 21:49
Meine Tochter, noch in der Probezeit, hatte heute einen unverschuldeten Unfall. Sie und ihr Freund fuhren durch eine Ortschaft. In einer leichten Kurve war es plötzlich glatt. Sie kam ins schleudern, knallte gegen einen Bordstein, der Reifen platzte und das Auto drehte sich und knallte gegen eine Hauswand.
Zum Glück ist mit beiden, außer leichten Verletzungen, nichts weiter passiert.
Was kommt auf sie zu, da sie noch in der Probezeit ist?
jan meint
3. November 2020 at 20:41
Ich habe seid einem Jahr mein Führerschein und hab schon ein ASF gemacht. Jetzt hab ich letzten Tage einen Unfall gebaut. Ich wollte die Fahrbahn wechseln und hab den Schulterblick gemacht aber trotzdem hab ich ein Auto übersehen und bin dem Auto dann in die Seite rein gefahren. Ich bin nicht zu schnell gefahren oder hatte Alkohol im Blut oder das Handy am Steuer.
Droht mir jetzt trotzdem irgendwas???
Natalia L. meint
20. Oktober 2020 at 21:43
Hallo mein bekannter hat seid ca 2monate sein Führerschein und heute ein Unfall gemacht er ist auch schuld ist drauf gefahren. Ist aber leider auf das nicht versichert gewesen. Sondern nur die Schwester. Polizei war auch da. Mit was muss er jetzt rechenen
Jacky meint
15. Oktober 2020 at 0:01
Hallo ich habe seit 3 Monaten mein Führerschein und jetzt ist mir ein Unfall passiert. Folgendes: ich war beim einparken rückwärts und das auto hinter mir ist extra stehen geblieben um zu warten bis ich eingepackt habe. Und ich war noch nicht ganz im Parkplatz drin , Auf einmal hat ein Auto angefangen zu überholen und ist voll in meinem Auto rein gefahren.
An meinem Auto ist die stoß Stange kaputt und an dem der mir rein gefahren ist sind paar kratzter.
Jetzt habe ich Angst das ich mein Schein verliere
Weil der zu mir gesagt hat ich bin schuld.
Kreuziger meint
1. Oktober 2020 at 17:27
Probezeit:Es liegt ein verstoß A vor. Ein Punkt und Anordnung zum Aufbauseminar. FE erhalten September 2017. Tatdatum 16.4.2018. Beendigung der Maßnahme Aufbauseminar 24.9.2018. Ab wann beginnt und endet die Verlängerung der Probezeit ?
Kreuziger meint
1. Oktober 2020 at 17:31
Bei Verstoß A während der Probezeit. Wann beginnt bzw. endet die Probezeit?
Anton meint
14. Januar 2022 at 9:40
Hallo ich habe einen Unfall gehabt als ich von der Autobahn runtergefahren bin und links abfahren wollte war es glatt und mein Auto ist nach links an die blanke angefahren. Ich habe kein anderes Auto getroffen aber meine Frage ist kann ich mir diesem Unfall meinen auf Probe gestellten Führerschein verlieren?
Lisa D meint
10. Februar 2022 at 18:26
Ich bin von einem Parkplatz gefahren und da ich neuerdings ein großes Auto fahre, habe ich mich verschätzt, wie viel Platz ich benötige und habe seitlich das Tor vom Parkplatz geschliefen. Tor ist heile, auto kaputt. Mit welchen Konsequenzen habe ich zu rechnen. (Habe erst 2 Monate Führerschein)
Shukri A. meint
2. Juli 2020 at 17:05
Hallo ich hatte einen Auffahrunfall. Ich wollte links abbiegen und plötlich kam ein Auto von links ich wollte ihm ein bisschen Platz machen damit er fährt und beim Rückwärtfahren bin ich mit gegen ein anderes Auto sozusagen geknallt. Bei mir und bei ihm sind keine Schaden vorgekommen. Auch nicht Blechschaden. Muss ich mit Probezeitverlängerung rechnen?
Niklas meint
31. März 2023 at 15:29
ich hatte einen a verstoß und wurde jetzt geblitzt mit ca 18kmh zu schnell verliere ich jetzt meinen führerschein?