Kurz & knapp: Unfall im Kreisverkehr
Im Kreisverkehr signalisieren Verkehrszeichen 205 („Vorfahrt gewähren“) und das Verkehrszeichen 215 („Kreisverkehr“) eine Wartepflicht der einfahrenden Fahrzeuge. Zudem müssen Sie bei Ausfahren rechtzeitig blinken. Beim Einfahren hingegen ist das Blinken untersagt.
Verursachen Sie etwa aufgrund der Missachtung der Vorfahrt einen Unfall im Kreisverkehr, so trägt Ihre Haftpflichtversicherung die Kosten für die Schäden Dritter. Eigene Schäden können ggf. von einer Unfallversicherung oder der Kaskoversicherung übernommen werden.
Video: Was gilt im Kreisverkehr?
Unterwegs im Kreis
Kreisverkehre, die umgangssprachlich auch gerne als Kreisel bezeichnet werden, sind eine Möglichkeit, den Verkehr an Knotenpunkten zu regulieren. Die Kreisfahrbahn mit der Mittelinsel gilt dabei grundsätzlich als sicherer als herkömmliche Kreuzungen oder Einmündungen. Dies ist vor allem auf die niedrigere Geschwindigkeit zurückzuführen.
Dennoch lässt sich ein Unfall im Kreisverkehr nicht immer vermeiden. Die Ursachen für einen solchen Zusammenstoß können vielfältig sein: Unachtsamkeit, Geschwindigkeitsüberschreitung, Fehleinschätzungen bei Abstand oder Geschwindigkeit.
Im nachfolgenden Ratgeber erfahren Sie, welche Verhaltensregeln und Vorschriften im Kreisel zu beachten sind und wer bei einem im Kreisverkehr geschehenen Unfall die Schuld trägt.
Inhaltsverzeichnis
Welche Vorschriften gelten im Kreisel?
Um einen Unfall im Kreisverkehr zu vermeiden, ist es notwendig, die geltenden Bestimmungen zu kennen und diese auch zu befolgen. Die Regeln zum Kreisverkehr sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgeführt.
Darin ist unter anderem festgelegt, dass grundsätzlich das Fahrzeug im Kreisel Vorfahrt hat, die sich bereits darin befindet. Möchten andere Verkehrsteilnehmer einfahren, müssen sie also warten und die Vorfahrt gewähren.
Um die anderen Autofahrer über Ihr Vorhaben zu informieren und somit einem Unfall im Kreisverkehr entgegenzuwirken, müssen Sie beim Verlassen der Kreisfahrbahn den Blinker setzen. Beim Einfahren in Kreisverkehre ist das Blinken hingegen unzulässig.
Die StVO untersagt zudem das Halten und Parken im Kreisverkehr sowie das Befahren der Mittelinsel.
Wer trägt die Schuld bei einem Unfall im Kreisverkehr?
In der Regel liegt die Schuld bei einem Unfall im Kreisverkehr bei der Person, die in den Kreisel einfährt. Zu dieser Entscheidung kam jedenfalls das Landgericht Saarbrücken 2014 (Az.: 13 S 196/113). Bei diesem Fall war es nicht möglich, den konkreten Unfallhergang zu rekonstruieren, sodass von der Schuld des Wartepflichtigen ausgegangen wurde.
Das Gericht ging dabei von einem Vorfahrtsverstoß aus, bei dem der Einfahrende nicht seiner Wartepflicht nachgekommen ist und dadurch den Unfall im Kreisverkehr verursacht hat. Aus diesem Grund trägt er die Alleinschuld am Unfall und muss für die entstandenen Schäden aufkommen.
Sind Sie in einen Unfall im Kreisverkehr verwickelt, sollten Sie, wenn der Unfallhergang bzw. die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt werden kann, die Polizei verständigen. Die Beamten können dann Ermittlungen zum Unfallgeschehen durchführen und zur Aufklärung beitragen.
Unfall im Kreisverkehr vermeiden
Um einem Unfall im Kreisverkehr vorzubeugen, sollten Sie beim Befahren eines Kreisels folgende Fahrtipps beherzigen:
- Reduzieren Sie die Geschwindigkeit, wenn Sie sich dem Kreisverkehr nähern.
- Achten Sie beim Ein- und Ausfahren auf kreuzende Fußgänger und Radfahrer.
- Befahren Sie die Kreisfahrbahn erst, wenn die Abstände im Verkehr es zulassen.
- Ordnen Sie sich erst ein, wenn der fließende Verkehr es ermöglicht.
- Halten Sie zu den anderen Fahrzeugen ausreichend Abstand.
- Blinken Sie nur beim Verlassen des Kreisels.
Olaf S meint
5. November 2021 at 0:23
Ich habe eine Frage wenn man an ein Kreisverkehr Ranfahrt und einen im Kreisverkehr fahrenden Vorfahr gehört und mir einer hinten reifahret wer ist schult