Kurz & knapp: Unfall mit Alkohol
In diesem Fall begehen Sie eine Straftat. Hierfür gibt es kein pauschales Bußgeld. Stattdessen wird die Strafe individuell vor Gericht festgelegt.
Häufig wird nach einem Unfall mit Alkohol die Fahrerlaubnis entzogen oder es droht ein längeres Fahrverbot.
Ja, häufig folgt nach einem Unfall wegen Alkohol die Anordnung ein positives MPU-Gutachten vorzulegen, um wieder am Straßenverkehr mit einem Kfz teilnehmen zu dürfen.
Bußgeldtabelle zum Unfall mit Alkohol im Blut
Verstoß | Punkte | Weitere Folgen |
---|---|---|
Mit mindestens 0,3 Promille einen Unfall verursacht | 3 | Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, Führerscheinentzug |
Durch Trunkenheit am Steuer einen Unfall verursachen
Inhaltsverzeichnis
Ein Autounfall unter Alkoholeinfluss ist keine Seltenheit. Laut dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat war im Jahr 2014 fast jeder 13. Verkehrstote Opfer eines Alkoholunfalls. Das Risiko, nach dem Genuss von Alkohol einen Unfall zu verursachen, ist groß. Das liegt daran, dass Alkohol die Wahrnehmung verändert und sich dadurch auch auf das Fahrverhalten auswirkt.
Doch welche Konsequenzen hat ein Unfall mit Alkohol am Steuer noch? In diesem Ratgeber beleuchten wir die möglichen Folgen für Fahrer, die mit dem Auto betrunken einen Unfall gebaut haben. Dabei geht es unter anderem darum, welche strafrechtlichen Folgen ein Verkehrsunfall mit Alkohol haben kann.
Auswirkungen von Alkohol
Das Fahrverhalten verschlechtert sich durch die Einnahme von Alkohol. So erhöht sich beispielsweise mit Promille im Blut die Blendempfindlichkeit der Augen und die Fähigkeit, Entfernungen abzuschätzen, leidet. Davon ist auch die Einschätzung der Geschwindigkeit betroffen. Ein eingeengtes Blickfeld erschwert noch zusätzlich ein sicheres Fahren. Allgemein lässt sich sagen, dass die Verarbeitung von Informationen und die Reaktionsgeschwindigkeit in Mitleidenschaft gezogen werden.
Betrunken einen Unfall gebaut – Welche Strafe ist möglich?
Fahrer, die mit dem Auto alkoholisiert einen Unfall verursacht haben, können wegen einer Gefährdung im Straßenverkehr angeklagt werden. Im Strafgesetzbuch (StGB) ist unter § 315c Absatz 1 festgelegt, welche Strafe dafür droht, nämlich eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe. Letztere kann bis zu fünf Jahren betragen.
Dies ist jedoch nicht die einzige Konsequenz, wenn jemand einen Autounfall mit Alkohol im Blut verursacht. Sobald die Polizei 0,3 oder mehr Promille bei dem Betroffenen misst, kommen noch drei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg hinzu sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Andere Strafen für Alkohol am Steuer
Auch wenn Sie betrunken fahren ohne Unfall, können trotzdem Sanktionen drohen. Von großer Bedeutung ist hierbei, wie viel getrunken worden ist. Davon hängt unter anderem ab, was ohne Unfall bei Alkohol am Steuer für eine Strafe zu erwarten ist. In diesem Kapitel gehen wir näher auf die Folgen des Fahrens unter Alkoholeinfluss ein.
Selbst wenn ein Verkehrsteilnehmer keinen Unfall durch Alkohol am Steuer verursacht, ist eine Strafe möglich. So kann bereits eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegen, wenn ein Fahrer mit 0,3 Promille im Blut durch sein Fahrverhalten auffällig wird – etwa durch allzu riskantes Überholen oder einen zu geringen Sicherheitsabstand. In diesem Fall wird von alkoholbedingten Ausfallerscheinungen ausgegangen. Die Strafen wären demnach ähnlich wie bei einem Unfall mit Alkohol. Doch auch wenn ein Fahrer weder einen Unfall verursacht noch Ausfallerscheinungen zeigt, kann er bestraft werden. Dafür ist die Höhe der Promillewerte im Blut entscheidend.
Ab 0,5 Promille macht sich ein Fahrzeugführer der relativen Fahruntüchtigkeit schuldig.
- Geschieht dies zum ersten Mal, sind folgende Strafen zu erwarten: 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte im Fahreignungsregister, ein Monat Fahrverbot
- Passiert es zum zweiten Mal, drohen folgende Strafen: 1000 Euro Bußgeld, zwei Punkte im Fahreignungsregister, zwei Monate Fahrverbot
- Wird derjenige zum dritten Mal erwischt, muss er mit folgenden Strafen rechnen: 1500 Euro Bußgeld, zwei Punkte im Fahreignungsregister, drei Monate Fahrverbot
Eine absolute Fahruntüchtigkeit liegt ab 1,1 Promille vor. Möglich ist auch in diesem Fall eine Anklage wegen Gefährdung des Straßenverkehrs. Alternativ kann nach § 316 des StGB verfahren werden. Dieser Paragraph behandelt die Trunkenheit im Verkehr. Die Strafen dafür sind entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe, welche eine Dauer von bis zu einem Jahr haben kann. Auch bei einer absoluten Fahruntüchtigkeit kann bei einem Führerscheinentzug eine MPU angeordnet werden. Erst wenn diese bestanden ist, erhält der Betroffene dann seine Fahrerlaubnis zurück.
Sebastian meint
22. Oktober 2021 at 17:55
Hallo zusammen, ich habe einen Unfall gebaut mit 2,5 Promille und eine Verkehrsinsel brschadigt. Ich bin einfach heilfroh dass ich uberlebt habe und meine Tochter noch etwas von mir haben wird.
Ich liege nun im Krankenhaus und werde erst in ca. 3 Monaten berufsfähig sein. Zudem ist zu sagen dass ich erst seit 8 Monaten in der Schweiz lebe und arbeite.
Ich weiß dass es falsch war un glaubt mir ähnliches wird nie wieder vorkommen.
Ich bin nun etwas aufgeschmissen und würde gerne erfahren welche Strafen mir drohen und in wie weit die Unfallversicherung greift. Ich Danke jedem für ein wenig Hilfe.
Maurice meint
15. August 2021 at 14:46
Hallo, ich bin Fahranfänger und kam auf die dumme Idee unter Alkohol zu fahren, ich dachte die paar Stunden Schlaf hatten gereicht. Jedoch bin ich auf einer Landstraße einen wild Tier ausgewischen und von der Fahrbahn abgekommen, dabei bin ich ein Graben gefahren (Totalschaden), laut Polizei waren 1,0 Promille im Blut. Führerschein bereits eingezogen, was kann mich erwarten?
Leon meint
17. Juni 2021 at 8:31
Hallo hatte gestern einen Unfall hab meinen Führerschein vor drei Jahren wegen Alkohol am Steuer verloren und nun einen Unfall mit 1,7 Promille beim
Pisten gebaut nichts dolles nur ein Blechschaden, womit muss ich rechnen?
Florian meint
18. März 2021 at 18:20
Guten Abend,
Ich bin angetrunken mit 0.51 promille gefahren. Beim Ausparken ist mir ein Taxi hinten reingefahren. Der Taxifahrer hat die Polizei gerufen und diese haben mir den Führerschein entzogen. Bei der Blutprobe wurde dann auch thc gefunden. Mit welchen Folgen kann ich rechnen?
Habe bisher seit einiger Zeit nichts vom Amtsgericht gehört und hoffe hier etwas schlauer zu werden, was mich erwartet.
M. meint
6. März 2021 at 3:56
Hallo
Ich habe mit 0,6 Promille einen unfall gebaut,niemand ist zu schaden gekommen.Allerdings der Sachschaden an meinem und an dem anderen Fahrzeug.
Probezeit ist vorbei. Mit welcher Strafe muss ich rechnen ?
Jürgen meint
24. Februar 2021 at 15:12
Ich habe unter Alkohol einen Gartenzaun in einer Kurve abgeräumt (4 Meter ). Fuhr weiter, hatte allerdings mein Kennzeichen dort verloren. Daraufhin konnte die Polizei sehr schnell meine Adresse finden. Am Alkomat hatte ich 0,98. Auf der Dienststelle wurde mir dann 2x Blut abgenommen, mit Abstand von 30min. Aufgrund dessen, weil ich nachdem Unfall noch ein Bier getrunken habe.
Mit was muss ich rechnen ? Es ist das Erste Mal mit Alkohol und das Erste Mal mit Fahrerflucht. Ist ein Kennzeichen nicht wie ein Zettel wo die Anschrift darauf steht ?
Tommy meint
30. November 2020 at 16:50
Hallo ich bin letztens gegen ein Baum mit 1,5 Promille gefahren , weil es auch glatt war und ich 15 km/h schneller gefahren bin als man durfte. Niemand wurde verletzt außer ich selbst leicht am Kopf. Ich habe 5 oder 6 Punkte schon. Was für eine Strafe droht mir?
Julia meint
5. Oktober 2020 at 16:15
Hallo,
Wenn man mit 1,49 Promille einen Unfall baut, abgesehen von dem Führerscheinentzug und strafrechtlichen Folgen, welche finanziellen Folgen entstehen?
Muss man den Polizeieinsatz, die getroffene Leitplanke/ Baum bezahlen?
Und wie sieht es allgemein mit dem Strafprozess aus, kommen da Kosten wegen des Richters etc. Auf einen zu?
Michael meint
14. Oktober 2021 at 23:50
Hallo… mit 0,2 Promille, Ich habe eine rennende Person getroffen,sie überquerte die rote Ampel , ich hatte grün, leider ist sie gestorben. Was könnte passieren?
K. Andreas meint
28. September 2020 at 19:22
Hallo hbae mit 0,9 Promile in der probezeit einen unfall gebaut muss ich jetz eine mpu machen ?
Grüße Andy
bussgeldkatalog.de meint
29. September 2020 at 15:05
Hallo Andreas,
oft wird nach einem alkoholisierten Unfall eine MPU angeordnet. Gemäß § 315c Absatz 1 StGB können Sie außerdem wegen Gefährdung im Straßenverkehr angeklagt werden. Dabei droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Ab 0,3 Promille kommen weiterhin noch drei Punkte in Flensburg hinzu sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Christian meint
22. September 2020 at 13:12
Ich hab einen verkehrsunfall verursacht mit 1,8Promille, wo niemand weiter zu Schaden gekommen ist (bis auf einen zaun). Ich bin von der fahrbahn abgekommen und ins schleudern geraten.
Es war niemand weiter beteiligt außer ich selber da es nachts um 1 war. Ich bin dahingehend auch „ersttäter“.
Womit kann ich im besten und im schlimmsten falle rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
22. September 2020 at 16:29
Hallo Christian,
ab 1,1 Promille gilt Alkohol am Steuer als Straftat. Dabei droht eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Außerdem kann von einem Gericht ein Fahrverbot verhängt werden, welches gemäß § 44 des Strafgesetzbuchs (StGB) 1 bis 6 Monate dauert. Weiterhin kann ein Fahrerlaubnisentzug angeordnet werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Ali meint
21. September 2020 at 13:42
Hallo ich bin in der Probezeit und habe schon mal eine rote Ampel überfahren unter 1 sek musste ein Aufbau Seminar machen. Aber jetzt geht es um eine andere Sache ich bin nach einem Abend auf die dumme Idee gekommen betrunken zu fahren ich habe die Kontrolle verloren und bin im Graben gelandet. Ich habe nichts beschädigt garnix ich hatte anschließend nur ein platten. Polizei Kamm mit dem adac und ich sollte pusten dabei Kamm 0.7 raus was erwartet mich jetzt Führerschein und Auto wurden beschlagnahmet wie lange wird mir jetzt mein Führerschein weggenommen?
bussgeldkatalog.de meint
22. September 2020 at 16:15
Hallo Ali,
gemäß § 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) gilt für Fahranfänger in der Probezeit die Nullpromillegrenze. Ab 0,5 Promille drohen 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot. Weiterhin drohen Ihnen eine Probezeitverlängerung um zwei Jahre sowie ein Aufbauseminar.
Die Redaktion bussgeldkatlog.de
sonja meint
11. Dezember 2020 at 12:56
Hallo, ich habe am Mittwoch die Kontrolle über mein Auto verloren teilweise Blitzes, kann ins Schlingen und habe mich dann gedreht, die Polizei kam und hat 0,42 Promille beim pusten gemessen, die haben mich mitgenommen und einen bluttest gemacht, mein Führerschein haben sie einbehalten. Was kommt jetzt auf mich zu? Zum Glück kein Personen schaden
Melanie S. meint
19. August 2020 at 17:22
Hallo mein Bruder ist bei einem Unfall zu Tode gekommen. Der Autofahrer wahr stark alkoholisiert und hatte keinen Führerschein. Er hat meinem Bruder die Vorfahrt genommen. Was passiert dem Unfallverursacher im besten Fall
bussgeldkatalog.de meint
17. September 2020 at 16:15
Hallo Melanie,
Ihr Verlust tut uns sehr Leid. Bei einer fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr wird in der Regel § 222 des StGB herangezogen. Dieser Paragraph besagt, dass eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren als Strafe bei einem Unfall mit Todesfolge möglich ist.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Eckert meint
19. April 2020 at 23:23
1,2 Promille gepustet Unfall mit einen Reh gehabt ist aber auch das Schicht System Schuld weil man alle 2 Tage wechseln muss man kann den Körper nicht immer das essen anbieten wenn man keinen Hunger hat
Salvatore meint
1. Mai 2018 at 21:49
bei o,1 promille schlafen ich ein, und gehe direkt zu, zu eine geparkt auto Totalschaden bei 40 Km ( Was passiert ?)