Kurz & knapp: Beim Unfall nicht angeschnallt
In Deutschland gilt in der Regel für alle Insassen eines Kfz eine Anschnallpflicht.
Kommen Sie dieser nicht nach und es ereignet sich ein Unfall, ist nicht nur das Verletzungsrisiko um einiges höher. Weiterhin können Ihnen rechtliche Konsequenzen drohen.
Häufig zahlt die Versicherung, aber es kann Ihnen beispielsweise ein Teil der Krankenhauskosten auferlegt werden, wenn Ihre Verletzungen durch einen angelegten Sicherheitsgurt geringer ausgefallen wären.
Anschnallpflicht in Deutschland
Inhaltsverzeichnis
Seit 1976 wurde ein Deutschland schrittweise eine Gurtpflicht eingeführt. Fahrer, die ohne Gurt Auto fahren, müssen mit einem Verwarngeld von 30 Euro rechnen. Wer ein Kind ohne Gurt und/ oder Kindersitz transportiert, wird mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft.
Doch welche Folgen hat es, wenn jemand bei einem Unfall nicht angeschnallt ist? Zunächst einmal erhöht ein angelegter Gurt die Überlebenschancen. Laut ADAC hat sich die Zahl der Unfalltoten nach der Einführung der Anschnallpflicht erheblich verringert.
Bleiben die Fragen, welche strafrechtlichen Konsequenzen möglich sind und wie sich ein nicht benutzter Gurt auf die Kfz-Versicherung auswirkt.
Unfall ohne Gurt – Welche rechtlichen Folgen sind möglich?
In der Regel wird Fahrern bzw. Fahrzeuginsassen, die trotz bestehender Anschnallpflicht nicht angeschnallt in einen Unfall verwickelt sind, ein Mitverschulden an ihren Verletzungen zugesprochen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 12.12.2000 hervor (Aktenzeichen: VI ZR 411/99). Daher müssen Betroffene normalerweise einen Teil der anfallenden Krankenhauskosten selber tragen, wenn sie verletzt sind.
Ausnahmen von der Anschnallpflicht
In einigen Ausnahmefällen besteht keine Anschnallpflicht, weshalb in diesen Fällen theoretisch nicht von einer Mitschuld aufgrund eines nicht angelegten Sicherheitsgurtes ausgegangen werden kann. Zu diesen Ausnahmen gehören laut § 21a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):
- Personen, die beim Haus-zu-Haus-Verkehr oft und zeitlich kurz hintereinander aus dem Fahrzeug aussteigen müssen
- Fahrten, bei denen nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren wird (Beispiele dafür sind das Rückwärtsfahren und das Fahren auf Parkplätzen)
- Fahrten in Kraftomnibussen, wenn dabei Fahrgäste auch im Stehen befördert werden dürfen
- Betriebspersonal in Kraftomnibussen sowie auch das Begleitpersonal, welches Personengruppen begleitet, die als besonders betreuungsbedürftig gelten. Für das Begleitpersonal gilt die Anschnallpflicht nicht, wenn sie Dienstleistungen verrichten, durch die das Verlassen des Sitzplatzes notwendig wird
- Fahrgäste in Kraftomnibussen, die kurzzeitig den Sitzplatz verlassen, wenn die zulässige Gesamtmasse dieser Fahrzeuge mehr als 3,5 t beträgt
Zahlt die Versicherung bei einem Autounfall ohne Gurt?
Wie bereits erläutert worden ist, wird üblicherweise von einer Mitschuld an Verletzungen ausgegangen, wenn der betroffene Autofahrer bei einem Unfall nicht angeschnallt gewesen ist. Dies kann zu einer Verminderung des Schmerzensgeldes führen, auf das der versicherte Fahrer Anspruch hat.
Dabei ist es im Einzelfall möglicherweise auch von Bedeutung, ob die Verletzungen durch den Sicherheitsgurt verhindert oder doch zumindest hätten verringert werden können. Grundsätzlich gilt jedoch, dass ein Unfall ohne Gurt für den Betroffenen nicht nur lebensbedrohlich, sondern auch teuer sein kann.
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