Kurz & knapp: Unfall ohne Führerschein
Ja, auch ohne Führerschein haftet bei einem Unfall der Fahrer.
Auch wenn Sie sich korrekt verhalten haben. Fehlt die Fahrerlaubnis, kann sich das negativ auf die Schuldfrage auswirken.
Fahren ohne Führerschein ist eine Straftat, der Unfall kommt dann erschwerend hinzu.
Ohne Führerschein einen Unfall gebaut?
Inhaltsverzeichnis
Zunächst einmal ist zu klären, was mit der Aussage „Unfall ohne Führerschein“ gemeint ist. Besitzt der Kraftfahrzeugführer eine Fahrerlaubnis und hat lediglich vergessen, den Führerschein beim Fahren im Auto mitzuführen, ist das etwas anderes, als wenn er keine Fahrerlaubnis und deshalb auch keinen Führerschein hat. Beides hat dem Verkehrsrecht zufolge Konsequenzen; der Unterschied ist jedoch erheblich.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Strafe bei einem Unfall ohne Fahrerlaubnis droht. Dabei werden sowohl die strafrechtlichen Folgen als auch die Auswirkungen auf den Versicherungsschutz beleuchtet.
Unfall ohne Führerschein: Die Strafe kann hoch ausfallen, wenn keine Fahrerlaubnis vorliegt
Hat ein Verkehrsteilnehmer nur vergessen, den Führerschein für eine Autofahrt mitzunehmen, verfügt aber über eine Fahrerlaubnis, so verstößt er gegen § 4 Absatz 2 Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Dort heißt es nämlich:
Die Fahrerlaubnis ist durch eine gültige amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. […]
Dem Kfz-Führer droht bei der Missachtung dieser Vorschrift ein Verwarngeld von 10 Euro. Hat jedoch ein Fahrer keinen Führerschein bei sich, weil er keine Fahrerlaubnis besitzt, begeht er eine Straftat. Demzufolge findet sich die entsprechende Sanktion dafür im Straßenverkehrsgesetz (StVG). In § 21 Absatz 1 StVG steht, dass derjenige, welcher ein Kfz ohne Fahrerlaubnis führt, mit einer Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft wird.
Was ist nun die Folge bei dem speziellen Unfallhergang, also wenn ein Autofahrer einen Unfall ohne Fahrerlaubnis und dementsprechend ohne Führerschein verursacht? Bei einem Unfall ohne Führerschein und Fahrerlaubnis können zu der Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis Ansprüche des Geschädigten hinzukommen. Der Unfallverursacher muss für die Schäden aufkommen, die der Unfallgegner erlitten hat z. B. für Beschädigungen am Fahrzeug. Wird das Unfallopfer verletzt, hat es außerdem Anspruch auf Schmerzensgeld.
Unfall ohne Führerschein: Zahlt die Versicherung?
In der Regel zahlt die eigene Haftpflichtversicherung für Schäden, die dem Unfallgegner entstanden sind. Aber ist das auch der Fall, wenn beim Fahren ohne Fahrerlaubnis und Führerschein ein Unfall verursacht worden ist?
Gemäß § 5 Absatz 1 Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KfzPflVV) liegt eine Obliegenheitsverletzung seitens des Versicherungsnehmers vor, wenn dieser ohne Fahrerlaubnis fährt. Wörtlich heißt es in § 5 Absatz 1 KfzPflVV:
Als Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls können nur vereinbart werden die Verpflichtung, […] das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Wegen und Plätzen zu benutzen oder benutzen zu lassen, wenn der Fahrer nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat; […].
Bei einer Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer unter Umständen nicht dazu verpflichtet, die Kosten für die Schäden zu übernehmen bzw. diese vollständig zu tragen. Zwar wird die Kfz-Haftpflichtversicherung in der Regel erst einmal den Geschädigten bezahlen, aber später den Versicherungsnehmer in Regress nehmen.
Darunter ist zu verstehen, dass die Versicherung einen Teil der Kosten vom Versicherungsnehmer zurückverlangt. Besitzt der Unfallverursacher keine Haftpflichtversicherung, muss er für sämtliche entstandenen Kosten einstehen.
Fahrerflucht ohne Führerschein: Welche Konsequenzen sind zu erwarten?
Bei der Fahrerflucht handelt es sich um den umgangssprachlichen Ausdruck für das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. In § 142 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) ist definiert, wann sich ein Verkehrsteilnehmer dieses Vergehens schuldig macht. Dies tritt ein, falls ein Unfallbeteiligter den Unfallort verlässt, ohne den anderen Unfallbeteiligten bestimmte Informationen mitzuteilen. Dazu gehören folgende Angaben:
- Personendaten
- Fahrzeugdaten
- Beteiligung am Unfall
- Art der Beteiligung am Unfall
Sollten keine anderen Unfallbeteiligten zugegen sein, ist der Betroffene verpflichtet, eine angemessene Zeit am Unfallort zu warten.
In § 142 Absatz 1 StGB ist festgelegt, dass das unerlaubte Entfernen vom Unfallort mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren sanktioniert wird. Begeht ein Verkehrsteilnehmer nach einem Unfall ohne Führerschein und Fahrerlaubnis Fahrerflucht, kommt üblicherweise zur Strafe für die Fahrerflucht noch die weiter oben erwähnte für das Fahren ohne Fahrerlaubnis hinzu.
Dennis meint
23. Januar 2024 at 18:46
Hallo , mein Sohn (18 Jahre) hat ohne Führerschein ein Motorrad (125m3) gefahren und Unfall (Sachschaden )verursacht. Er hat aus Angst Unfallort verlassen . Ich habe ihn nach 1 Stunde zur Aussage Polizeirevier geschickt. Sachschaden ist ausgeschlichen nur Anzeige wegen Fahrerflucht liegt vor.
Mit was für Strafe muss er rechnen ( Bußgeld; Führerschein sperre)?
Danke