Kurz & knapp: Unfall mit Personenschaden: Grundlage für Schmerzensgeld
Schmerzensgeld kann nur bei Personenschäden geltend gemacht werden. Die Höhe ist dabei vom Einzelfall abhängig.
Nein, nicht jede Verletzung rechtfertigt ein Schmerzensgeld. Bei welchen Verletzungen wie viel Schmerzensgeld bezahlt wurde, erfahren Sie in dieser Tabelle.
Schmerzensgeld kann nur auf Antrag zugesprochen werden. D.h. Sie müssen dafür einen Antrag stellen.
Wenn Menschen im Verkehr zu Schaden kommen
Inhaltsverzeichnis
Wie schwer die Auswirkungen und mögliche Verletzungen der Beteiligten bei einem Verkehrsunfall ausfallen, hängt von vielen Faktoren ab. Dabei können zum Beispiel die gefahrene Geschwindigkeit, der Abstand zwischen den Fahrzeugen oder auch die Witterungsbedingungen eine wichtige Rolle spielen.
Werden Personen bei einem Verkehrsunfall verletzt, schreibt der Gesetzgeber besondere Vorschriften vor. Dies beginnt bei der Ersten Hilfe und der Verständigung der Polizei und endet bei der Schadensregulierung und dem Anspruch auf Schmerzensgeld.
Doch wann sieht der Gesetzgeber bei einem Unfall mit Personenschaden ein Schmerzensgeld vor? Welche Kriterien sind dabei zu beachten? Und wie lässt sich bei Personenschäden das Schmerzensgeld bemessen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Besteht bei einem Unfall mit Personenschaden ein Schmerzensgeldanspruch?
Wann ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht ergibt sich aus § 235 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Darin heißt es:
Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.
Somit ist es grundsätzlich möglich, dass der Geschädigte in einem Unfall mit Personenschaden Schmerzensgeld vom Unfallverursacher erhält. Ob im jeweiligen Einzelfall allerdings tatsächlich ein Anspruch besteht, ob ggf. eine Teilschuld vorliegt und wie die Schmerzensgeldhöhe ausfällt, entscheidet allerdings in der Regel ein Gericht.
Bei der Bemessung der Ausgleichszahlung, welche der Geschädigte nach einen Unfall mit Personenschaden als Schmerzensgeld erhält, finden unter anderem die Schwere der Verletzungen, die Beeinträchtigung im Alltag sowie mögliche Dauerschäden Beachtung.
Schmerzensgeldtabelle zum Unfall mit Personenschaden
Ob Ihnen nach einem Unfall mit Personenschaden ein Schmerzensgeld zusteht, hängt grundsätzlich von den individuellen Umständen der Kollision ab. Auch zur Höhe der Ausgleichszahlung lassen sich keine pauschalen Aussagen treffen. Eine grobe Orientierung können allerdings sogenannte Schmerzensgeldtabellen ermöglichen.
Verletzungen | Schmerzensgeld und Rechtsprechung |
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Schädelprellung bei einem einjährigen Kind infolge eines Verkehrsunfalls | ca. 250 Euro LG Nürnberg-Fürth Az. 8 O 5750/14 Urteil von 2015 |
Schleudertrauma, Brustkorbquetschung sowie Hämatom | ca. 1.200 Euro LG Köln Az. 14 O 373/11 Urteil von 2013 |
Fraktur der Unterschenkelschaftmitte rechts, Nasenbeinprellung sowie Schürfwunde am Nasenbein | ca. 3.000 Euro OLG Nürnberg Az. 8 U 2469/09 Urteil von 2010 |
HWS-Distorsion, Schädelprellung | ca. 10.200 Euro OLG Schleswig Az. 7 U 163/01 Urteil von 2002 |
Polytrauma mit Leberprellung, Rippenbruch durch Pneumothorax sowie Bruch des Oberarms, der Speiche und des Handgelenks | ca. 50.000 Euro OLG Schleswig Az. 7 U 158/12 Urteil von 2013 |
Unterkieferfraktur links, Schädelhirntrauma III. Grades, Mittelgesichtsfraktur links, Schlüsselbeinbruch links sowie eine posttraumatische Belastungsstörung | ca. 115.000 Euro OLG Brandenburg Az. 12 U 35/10 Urteil von 2010 |
Blind auf einem Auge, Polytrauma, komplexes Mittelgesichtstrauma, -fraktur sowie eine Narbe im Gesicht | ca. 90.000 Euro Wiesbaden Außergerichtlicher Vergleich von 2015 |
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