Kurz & knapp: Schuldfrage beim Unfall
Nein, es kann auch jedem Unfallbeteiligten eine Teilschuld zugewiesen werden. Daher sollten Sie sich am Unfallort nicht zu einem Schuldbekenntnis drängen bzw. überreden lassen.
Sie sind nicht verpflichtet, die Polizei zu jedem Unfall hinzuzuziehen. Es kann aber hilfreich sein. Die Polizisten können einen Unfallbericht anfertigen und Schäden am Auto dokumentieren.
Nein, die Versicherung zahlt erst, wenn feststeht, wer Schuld am Unfall trägt.
Übersicht zu speziellen Themen rund um die Schuldfrage
Nach einem Autounfall die Schuldfrage klären
Inhaltsverzeichnis
Nach einem Verkehrsunfall steht die Schuldfrage im Raum – meist unmittelbar, nachdem es gekracht hat. Auch wenn keine Personenschäden zu beklagen sind, ist die Aufregung in der Regel groß. Schließlich geht es bei Blechschäden am Auto immer noch um eine Menge Geld. Es ist verständlich, dass die Beteiligten versuchen, zu klären, wie es dazu kommen konnte. Doch gibt es einige Fallen, die ein Unfallbeteiligter kennen sollte.
Wir erläutern in diesem Ratgeber, wie bei einem Unfall die Schuldfrage ermittelt wird und was die Unfallbeteiligten dazu beitragen können. Außerdem erklären wir, was diese auf keinen Fall tun sollten.
Für einen Unfall die Schuld übernehmen?
Im ersten Schreck kann es passieren, dass einer der Fahrer zugibt, am Unfall schuld zu sein. Doch ein Schuldanerkenntnis sollte jeder in so einer Situation unbedingt vermeiden.
- Zum Ersten ist es als Beteiligter eines Unfalls schwierig, einzuschätzen, wer der Schuldige ist bzw. wie viel Schuld jeder hat.
- Zum Zweiten ist niemand dazu verpflichtet, gegenüber dem Unfallgegner ein Schuldbekenntnis abzulegen.
- Zum Dritten kann es sein, dass die Haftpflichtversicherung nicht zahlt, wenn ein Schuldanerkenntnis des Versicherten vorliegt.
Die Schuldfrage nach dem Unfall: Welche Aufgaben haben die Beteiligten?
Es ist ratsam, nach einem Unfall nicht ohne Polizei die Schuldfrage zu klären. Diese sollte nach dem Unfall informiert werden, damit sie zum Unfallort kommen und Beweise aufnehmen kann, z. B. einen Schaden am Auto.
Die Unfallbeteiligten müssen ihrer Kfz-Versicherung den Unfall möglichst zeitnah melden. Damit diese in der Lage ist, zu entscheiden, ob bzw. in welchem Umfang sie die Kosten übernimmt, sind die betroffenen Fahrer in der Pflicht, einen Unfallbericht anzufertigen. Dieser Bericht findet auch auch bei eventuellen rechtlichen Auseinandersetzungen Verwendung. In einem Unfallbericht soll der Unfallhergang neutral und präzise geschildert werden. Er muss von beiden Parteien, also auch vom Unfallgegner, unterschrieben werden.
Ist nach einem Unfall die Schuldfrage ungeklärt, übernimmt die Versicherung zunächst keine Kosten. Auch deshalb ist es wichtig, dass diese Frage nach einem Unfall möglichst schnell geklärt wird.
Klärung der Schuldfrage nach einem Autounfall
Der Unfallbericht und die Beweisaufnahme durch die Polizei sollen dafür sorgen, dass nach einem Verkehrsunfall die Schuldfrage nicht unklar bleibt. Reichen diese Maßnahmen nicht aus, um den Schuldigen zu bestimmen, kann ein Sachverständiger hinzugezogen werden – und zwar sowohl von der Versicherung als auch von den Unfallbeteiligten selber.
Dieser Sachverständige nimmt dann eine professionelle Unfallrekonstruktion vor, wobei er sich unter anderem auf die Art der Schäden am Fahrzeug stützt. Ein solches Gutachten kann verhindern, dass nach einem Autounfall die Schuldfrage ungeklärt bleibt. Hilft auch das nicht, bleibt noch der Rechtsweg offen. Die letzte Instanz für die Klärung der Schuldfrage ist das Gericht. Doch bereits vorher besteht für jeden Unfallbeteiligten die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt, in diesem Fall am besten einen Anwalt für Verkehrsrecht, einzuschalten. Ein Rechtsanwalt kann vorher bereits die Verhandlung mit der gegnerischen Versicherung übernehmen, falls dies notwendig sein sollte.
Julia S meint
13. August 2023 at 10:28
Garageneinfahrt für 2 Garagen runtergefahren. Ob die Ampel rot war ist mir unklar. Als das Garagentor hoch gefahren ist, bin ich rückwärts hoch gefahren, konnte die Einfahrt nicht frei machen, da von rechts und links Autos gefahren sind. Die ältere Dame ist dann rückwärts etwas runtergerollt, gegen das Garagentor und die Fahrerseite ist durch die Hauswand geschädigt.
Habe ich an dem Sachschaden Schuld?