Kurz & Knapp: Wegen Handy am Steuer einen Unfall verursacht
Gemäß StVO stellt das Nutzen eines Mobiltelefons am Steuer eine Ordnungswidrigkeit dar. Bei einem Verstoß drohen 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Welche Strafe bei einem Unfall wegen der Nutzung eines Handys am Steuer folgt, hängt von den Unfallfolgen ab. Kommt es „lediglich“ zu einem Sachschaden, erhöht sich die Punktzahl und das Bußgeld. Kommt eine Person zu Schaden oder gar zu Tode, kann eine Strafanzeige folgen.
Da die Handynutzung am Steuer eine grobe Fahrlässigkeit darstellt, muss in diesem Fall möglicherweise auch die Kaskoversicherung nicht zahlen.
Gefährliche Ablenkung durch Smartphone und Co.
Inhaltsverzeichnis
Die Verkehrssicherheit hängt unter anderem von der Aufmerksamkeit der Autofahrer ab. Wer ein Kraftfahrzeug führt, muss jederzeit das Geschehen im Straßenverkehr im Blick haben, um schnell reagieren und auf diese Weise Unfälle verhindern zu können.
Ablenkungen bedeuten daher Gefahr. Es genügt schon, wenn ein Fahrer beispielsweise nicht rechtzeitig bemerkt, dass der vor ihm fahrende Verkehrsteilnehmer abbremst: Ein Auffahrunfall ist die Folge.
Das Schreiben oder Lesen von Kurznachrichten oder das Surfen im Internet sind solche Ablenkungen, denn dafür muss der Betreffende seinen Blick weg vom Straßenverkehr auf das Display des Smartphones richten. Welche Konsequenzen hat es für diesen Fahrer, wenn er z. B. durch das Tippen einer SMS einen Unfall mit dem Auto verursacht?
Video: Handyverstoß im Auto und auf dem Fahrrad
Handy am Steuer: Wie sieht die Gesetzeslage aus?
Um einem Autounfall durch das Handy am Steuer vorzubeugen, wird in § 23 Absatz 1a Straßenverkehrsordnung (StVO) ein Verbot formuliert:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
- a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
- b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
Demzufolge ist das Telefonieren oder eine anderweitige Nutzung des Mobiltelefons, für die es in der Hand gehalten werden muss, nur unter bestimmten Umständen erlaubt: Wenn das Auto steht und gleichzeitig der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Zu jedem anderen Zeitpunkt jedoch stellt die Verwendung des Mobiltelefons oder Smartphones durch einen Fahrzeugführer im Auto eine Ordnungswidrigkeit dar.
Unfall durch Handy: Welche Strafe ist möglich?
Kommt es durch das Handy am Steuer zu einem Unfall, hängt die Strafe davon ab, welche Auswirkungen dieser Verkehrsunfall hat. Wird dabei z. B. eine Person verletzt, droht eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung. Gemäß § 229 Strafgesetzbuch (StGB) kann dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden.
Stirbt eine Person bei einem Unfall, welcher wegen der Ablenkung durch ein Handy ausgelöst worden ist, muss sich dieser Fahrer wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
Für diese Straftat sieht § 222 StGB entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.
Zudem erhöht sich auch das Bußgeld, wenn es zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung kam. Zusätzlich erhält der Betroffene zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.
Zahlt die Kfz-Versicherung bei einem Unfall durch Handy am Steuer?
Steht die Spielerei mit dem Handy für den Autounfall als Auslöser fest, hat das wahrscheinlich auch in Bezug auf die Kaskoversicherung unangenehme Folgen. Denn diese muss in der Regel bei grober Fahrlässigkeit nicht zahlen. Fahrlässigkeit liegt laut § 276 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vor, wenn die Sorgfalt, welche im Verkehr erforderlich ist, außer Acht gelassen wird. Die Haftpflichtversicherung kommt jedoch üblicherweise trotzdem für die Schäden des Unfallgegners auf.
Betsibel meint
22. Juli 2022 at 17:06
Ich hab ein Blitzerfoto gesehen, das jemanden zeigt, wie er aufs Handy schaut, das er neben seinem Lenkrad hält.
Die Strafe war trotzdem nur 70 €, und ich frage mich, warum er für den doppelten Strafbestand nicht belangt worden ist, sondern nur für das zu schnelle Fahren. Vielleicht, weil es ein Taxifahrer war.
Soviel zur Gleichbehandlung vor dem Gesetz!
Andreas A. meint
17. Juni 2017 at 20:30
Das Handynieren wärend des Autofahrens gehört verboten. 60€ sind zu wenig!! Es sollten 600€ und ein 3 bis 6 Monatiges fahrverbot ausgesprochen werden. Eine Freisprechanlage kostet max .50€ und wem das zu Teuer ist, sollte zu Fuß gehen. da gewöhnt Er/Sie sich an die Preise!
MfG
katche meint
21. Februar 2019 at 11:20
Da stimme ich zu, am besten 4 Wochen Fahrverbot und eine saftige Strafe. Es passiert doch genug wegen sowas. Interessiert doch eh keinen, man sieht andauernd Leute mit Handy am Ohr im Auto