Kurz & knapp: Unfallbericht anfordern
Der Unfallbericht enthält die offizielle Version des Unfallhergangs. Auf seiner Grundlage werden Schuld und Haftung geklärt.
Jeder Beteiligte am Unfall sollte den Unfallbericht ausfüllen und unterschreiben. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Den Unfallbericht können Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung anfordern.
Wo können Sie einen Unfallbericht anfordern?
Inhaltsverzeichnis
Nach einem Verkehrsunfall will die Kfz-Versicherung genau über den Unfallhergang informiert werden. Dazu gehören beispielsweise Angaben zum entstandenen Schaden an den involvierten Fahrzeugen.
Auf der Basis dieser Informationen wird die Frage nach der Unfallschuld geklärt und die Versicherung weiß, welche Kosten sie zu übernehmen hat. Daher kommt es vor, dass Kfz-Versicherungen den Unfallbericht bei Versicherten anfordern.
Es kann jedoch sein, dass die Unfallbeteiligten selbst erst einmal keinen Zugriff auf und auch keine Einsicht in den Unfallbericht haben. In diesem Fall stellt sich die Frage, wo sie den Unfallbericht anfordern bzw. wie Sie diesen einsehen können. Um Antworten auf diese Fragen zu geben, werden wir in unserem Ratgeber aber zunächst erläutern, was in einem Unfallbericht steht und wer diesen überhaupt erstellen kann.
Was steht in einem Unfallbericht?
Ein Unfallbericht wird nach einem Unfall angefertigt und soll den Ablauf dieses Schadensereignisses, den Unfallhergang, rekonstruieren. Er enthält unter anderem die Personendaten der Unfallbeteiligten. Auch die Daten zu den Fahrzeugen, die in den Unfall verwickelt sind, sollten im Bericht zu finden sein. Darunter fallen unter anderem die Kennzeichen. Der Zeitpunkt des Unfalls ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Unfallberichtes. Die Beschreibung des Unfallortes wird idealerweise noch durch eine Unfallskizze ergänzt. Auch Fotografien des Ortes und der beschädigten Fahrzeuge können einem Unfallbericht beigefügt sein.
Wer kann einen Unfallbericht erstellen?
Wenn die Polizei an einen Unfallort gerufen wird, nimmt sie in der Regel ein Protokoll des Unfallhergangs auf. Wenn es bei dem Unfall aber z. B. nur zu einem geringfügigen Schaden am Auto gekommen ist, muss die Polizei nicht unbedingt hinzugezogen werden.
Allerdings sind die Unfallbeteiligten in beiden Fällen in der Pflicht, selbst einen Unfallbericht anzufertigen. Ein Unfallbericht, der von den Beteiligten erstellt wird und ein polizeiliches Protokoll sind nicht dasselbe. Wenn die Beteiligten selbst einen Bericht schreiben, müssen sie den Unfallbericht natürlich nicht anfordern.
Bei der Polizei den Unfallbericht anfordern
Sollten die herbeigerufenen Polizeibeamten ein Unfallprotokoll erstellen, ist es möglich, dass die Unfallbeteiligten noch am Unfallort eine Kopie erhalten. Dies ist allerdings nur in einigen Bundesländern der Fall und auch dort nur unter bestimmten Bedingungen:
- Es handelt sich nur um einen Sachschaden.
- Die Schuldfrage ist einfach zu klären.
Sollten diese Umstände gegeben sein, müssen Sie also möglicherweise den polizeilichen Unfallbericht nicht erst anfordern. Anders hingegen sieht es aus, wenn es sich um einen Unfall handelt, auf den folgende Punkte zutreffen:
- Es kam zu Personenschäden (Verletzte oder Tote).
- Die Klärung der Schuldfrage ist kompliziert.
Bei solch einem Verkehrsunfall ist es normalerweise so, dass das Verfahren der Schuldklärung einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt. Der Unfallbericht muss unter diesen Umständen auf dem Polizeirevier angefordert werden.
Dafür benötigen die Unfallbeteiligten ein Unfallaktenzeichen. Dieses können Ihnen die Beamten in der Regel bereits am Unfallort mitteilen.
Netta meint
12. Juni 2019 at 15:47
Guten Tag,
Mein Bruder ist vor Jahren bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen. Darf bzw bekomme ich Akteneinsicht wie z.b. den Unfallbericht?
TeeWee meint
19. Juni 2020 at 0:58
Akteneinsicht bekommt man über einen Rechtsanwalt (meine Mutter kam vor einigen Wochen bei einem Unfall auf dem Rad in Kollision mit einem Motorrad ums Leben). Angehörige bekommen keine Einsicht (ist auch nachvollziehbar, da steht alles in Juristendeutsch und sehr sachlich drin, gerade bei einem Unfall mit Todesfolge können das Angehörige erfahrungsgemäß oft nicht verkraften). Ein Anwalt kostet allerdings Geld (Gebühr). Wenn es einem wichtig ist, Details zu erfahren, sollte man das auf alle Fälle machen.
Tut meint
13. Mai 2019 at 18:08
den Unfallbericht hab ich angefordert und bekommen.(Wildunfall ohne Personenschäden)
Allerdings ging auch direkt ein Gebührenbescheid über 25€ mit ein, für die Auskunft.
Bekommt man das von der Versicherung wieder?
mfg
Micha meint
29. Juni 2018 at 10:39
Hallo,
wie komme ich an das Unfallprotokoll von der Polizei nach einem Wildunfall, Aktenzeichen habe ich.
bussgeldkatalog.de meint
11. Juli 2018 at 9:25
Hallo Micha
Wenn Ihnen das Aktenzeichen bereits bekannt ist, müssen Sie sich mit diesem an die zuständige Polizeibehörde wenden, um Akteneinsicht anzufordern.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Arslan meint
26. April 2018 at 21:34
Hallo
Könnten Sie mir sagen wie lange so etwas dauert.
Hatte einen Unfall in Berlin warten schon seit 2 Monaten auf die Akte obwohl mir einer an der Ampel reingefahren ist.
bussgeldkatalog.de meint
4. Mai 2018 at 14:59
Hallo,
fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Marven meint
6. März 2018 at 20:27
Was kann man denn machen wenn man das unfallaktenzeichen verlegt hat ?
bussgeldkatalog.de meint
23. April 2018 at 10:43
Hallo Marven,
wenden Sie sich in diesem Fall an die zuständige Behörde.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Albina meint
22. März 2023 at 20:17
Ich und mein Mann hatten vor Kurzem unverschuldeten Autounfall, der Mann, der in uns reinfuhr war stark betrunken und das Fahrzeug, was er fuhr gehörte einer Firma und er durfte damit gar nicht auf die Strasse, weil dieses nicht versichert ist.Er wollte noch Fahrwrflucht begehen und wurde von viel Verkehr noch zum Glück angehalten.Die Polizei gab zwar das Aktenzeichen, jedoch gewährt sie uns aus Datenschutzgründen keine Einsicht in das Polizeibericht und meint wir müssen einen Anwalt einschalten und er kann mit dem Aktenzeichen Einsicht bekommen.Mein Anwalt meint aber, dass man zumindest eine Durchschrift des Verlaufs des Protolls bekommen sollte.Diese wird uns nicht ausgehändigt.Laut der Info hier sollte man ein Protokoll erhalten, es ist uns Sachschaden entstanden, wir wurden nicht verletzt, der Schaden zählt nicht zum Bagatelldelikt.Was tun, wenn man immer so abgewiesen wird?
Sandra G. meint
17. Dezember 2017 at 13:56
Ich möchte bitte mein unfallprotokoll zur Vorgangsnummer ***** einsehen. Mit freundlichen Grüßen Sandra G. (von Redaktion editiert)
bussgeldkatalog.de meint
20. Dezember 2017 at 12:45
Hallo Sandra,
bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die dafür zuständige Behörde.
Das Team von bussgeldkatalog.de