Kurz & knapp: Unfallbericht für das Fahrrad anfertigen
Ja, denn auch bei einem Unfall mit dem Fahrrad ist der Unfallbericht für die Versicherung wichtig.
Hier müssen alle wichtigen Daten der Beteiligten angegeben werden. Was außerdem nicht fehlen darf, erfahren Sie hier.
Der Unfallbericht ist oft die Grundlage für Erstattungen durch die Versicherung.
Fahrradunfall – Bericht schreiben
Inhaltsverzeichnis
Auch nach einem Fahrradunfall ist, wie bei einem reinen Unfall mit dem Auto, ein Bericht zu schreiben. In einen Fahrradunfall können nur Radfahrer, aber auch andere Verkehrsteilnehmer verwickelt sein. Im Unfallbericht soll hauptsächlich der Unfallhergang erläutert werden. Dieser Bericht ist vor allem für die Versicherung von großer Bedeutung – denn er beeinflusst die Schadensregulierung. Auch für eine mögliche gerichtliche Klärung der Schuldfrage kann der Unfallbericht relevant sein.
Daher wird Autofahrern geraten, zwei Exemplare einer entsprechenden Vorlage im Fahrzeug zu deponieren; ein Formular für sich selbst und eines für den Unfallgegner. Bereits anhand dieser Empfehlung wird deutlich, dass es gewisse Unterschiede zwischen einem Unfallbericht nach einem Fahrrad- und nach einem Autounfall gibt.
In diesem Ratgeber gehen wir unter anderem der Frage nach, welche weiteren Unterschiede existieren. Doch zunächst erklären wir kurz, welche Informationen generell in einen Unfallbericht gehören.
Was gehört in den Unfallbericht?
Damit der Unfallhergang nachvollziehbar wird, sollten die Unfallbeteiligten bestimmte Fragen im Bericht beantworten. Dazu gehören folgende Punkte:
- Art des Unfalls
- Zeitpunkt
- Ort
- Anzahl und Daten der Unfallbeteiligten
- Ursachen für den Unfall
- Folgen (Schäden am Fahrzeug, Verletzungen)
Die Art und Weise der Schilderung sollte prägnant und sachlich sein. In einen Unfallbericht gehören weder Schuldzuweisungen noch -bekenntnisse. Die Klärung der Schuldfrage ist die Aufgabe der Behörden. Die Angaben haben außerdem in beiden Unfallberichten (beider Unfallgegner)identisch zu sein. Ein Unfallbericht ist erst dann vollständig, wenn er unterschrieben worden ist. Wird die Polizei an den Unfallort gerufen, erstellen die Beamten außerdem ein eigenes Protokoll vom Unfallhergang.
Worauf ist bei einem Unfallbericht nach einem Fahrradunfall zu achten?
Fahrradfahrer können, im Gegensatz zu Autofahrern, die Vorlage für einen Unfallbericht nicht in ihrem Fahrzeug unterbringen. Als alternativer Aufbewahrungsort bietet sich ein Rucksack oder eine andere Tasche an, die der Fahrradfahrer bei sich trägt.
Ein weiterer Unterschied zwischen einem Unfallbericht nach einem Fahrradunfall und dem Bericht nach einem Autounfall zeigt sich beim Personalienaustausch. Dazu gehört nämlich auch, die Kennzeichen der Fahrzeuge auszutauschen und den anderen Unfallbeteiligten auf Verlangen die Fahrzeugpapiere vorzuzeigen.
Da ein Fahrrad, anders als ein Pkw oder Lkw, kein Kennzeichen besitzt, ist ein Austausch der entsprechenden Daten nicht möglich. Auch einen speziellen Fahrzeugschein wird ein Radfahrer nicht mitführen. Nach einem Fahrradunfall könnte daher von anderen Unfallbeteiligten lediglich eine Beschreibung des betreffenden Fahrrads notiert werden.
Es ist außerdem möglich, dass ein Fahrradfahrer keinen Personalausweis mit sich führt, was die Aufnahme der Personendaten erschwert. Doch auch ein anderes Dokument kann in einem solchen Fall zur Verifizierung der persönlichen Angaben wie Name und Adresse dienen.
Hartmut meint
29. März 2019 at 12:17
Was ist wenn der verletzte Radfahrer dazu nicht fähig ist???