Kurz & knapp: Unfallflucht bei einem Bagatellschaden
Die Bagatellgrenze liegt nach derzeitiger Rechtsprechung in etwa bei 750 bis 1.000 €.
Auch wenn es sich nur um einen geringen Schaden handelt, liegt Fahrerflucht vor, wenn Sie nach dem Unfall einfach weiterfahren. Die Strafe kann bei Bagatellschäden jedoch geringer ausfallen, insbesondere dann, wenn sie die nachträgliche Feststellung doch noch ermöglichen.
Gemäß § 142 StGB kann ein Unfallflüchtiger zu einer Geld- oder bis zu dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt werden. Mögliche Nebenfolgen sind:
a) Fahrverbot bis 6 Monate + 2 Punkte oder
b) Entziehung der Fahrerlaubnis + 3 Punkte
Kann bei einem Parkrempler Fahrerflucht vorliegen?
Inhaltsverzeichnis
Bereits ein kleiner Moment der Unaufmerksamkeit kann ausreichen, damit es beim Rangieren oder Einparken zum Kontakt mit einem anderen Fahrzeug kommt. Viele Autofahrer schenken einem solchen Rempler keine große Beachtung.
Allerdings gelten laut Gesetz bereits die Verursachung kleiner Kratzer oder Beulen an fremden Fahrzeugen als Unfall. Verlassen Sie den Unfallort, handelt es sich um Fahrerflucht bei einem Bagatellschaden. Dabei wird selbst die Unfallflucht einem solchen Bagatellschaden als Straftat gewertet.
Doch wann handelt es sich bei einer Fahrerflucht bei einem Sachschaden um eine Bagatelle? Reicht es aus, wenn ein Zettel mit den Kontaktdaten am Unfallort hinterlassen wird? Und welche Sanktionen drohen bei der Unfallflucht nach einem Bagatellschaden? Antworten auf diese und weitere Fragen, liefert der nachfolgenden Ratgeber.
Was ist ein Bagatellschaden und welches Verhalten ist am Unfallort vorgeschrieben?
Als Bagatellschaden werden leichtere Beeinträchtigungen am Fahrzeug infolge eines Unfalls bezeichnet – gemeinhin werden diese auch Blechschaden genannt. Der Schaden liegt in solchen Fällen in der Regel unter 700,00 Euro und Personen wurden dabei nicht verletzt.
Trotz des verhältnismäßig geringen Schadenswertes, handelt es sich dennoch um ein Unfall. Verlassen Sie den Ort des Geschehens und informieren den Eigentümer nicht über einen Kratzer am Auto, liegt Fahrerflucht vor. Denn Sie sind je nach Situation oder Tageszeit dazu verpflichtet, zwischen 20 und 60 Minuten auf den Besitzer zu warten oder den Vorfall bei der Polizei zu melden.
Ein Zettel mit Ihren Kontaktdaten unter den Scheibenwischer zu klemmen reicht übrigens nicht aus. Ihnen droht trotzdem eine Anzeige wegen Unfallflucht beim Bagatellschaden. Denn durch die Witterung kann nicht sichergestellt werden, dass der Geschädigte diese Informationen auch tatsächlich erhält.
Welche Strafe droht für die Fahrerflucht bei einem Parkschaden?
Grundsätzlich wird Unfallflucht – auch beim Bagatellschaden – als Straftat gewertet. Festgelegt ist dies in § 142 Strafgesetzbuch (StGB).
Aus diesem Grund müssen Sie selbst wegen einem kleinen Blechschaden bei Fahrerflucht mit empfindlichen Sanktionen rechnen.
Der Gesetzgeber sieht beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort sowohl Geldstrafen, Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot als auch Gefängnisstrafen vor. Dabei gilt der Grundsatz: Je höher der Schaden, desto härter sind auch die Sanktionen.
Beläuft sich der Schaden bei einer Unfallflucht wegen Bagatellschaden auf bis zu 600,00 Euro, erfolgt häufig die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage.
Darüber hinaus kann ein Bagatellschaden mit Fahrerflucht auch noch verkehrsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall meist ein Bußgeld, drei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.
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