Kurz & knapp: Unfallgutachten
Gutachter für Unfallschäden werden in der Regel von der Versicherung benannt.
Das Gutachten ist die Grundlage für Schadensersatzansprüche.
Wer den Gutachter beauftragt, muss diesen auch bezahlen. In der Regel übernehmen aber die Versicherungen die Kosten für den Gutachter. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Gutachten nach einem Unfall im Straßenverkehr
Inhaltsverzeichnis
Nach einem Verkehrsunfall gilt es zu klären, welcher der Unfallbeteiligten die Schuld trägt, aber auch, wie hoch der entstandene Schaden ist und wer diesen bezahlen muss. Die Klärung der Schuldfrage hat eine entscheidende Bedeutung für die Frage nach der Übernahme der Kosten.
Ein Unfallgutachten kann sowohl Aufschluss darüber geben, wie ein Unfall ablief, als auch darüber, welcher Schaden am Fahrzeug verursacht worden ist. In diesem Ratgeber soll es vornehmlich um die letztgenannte Art des Unfallgutachtens gehen. Das Gutachten bei einem Unfall wird in der Regel von einem Sachverständigen erstellt.
Was kostet ein Unfallgutachten? Wer kann nach einem Verkehrsunfall ein Gutachten in Auftrag geben? Welcher Unfallgutachter ist als Sachverständiger geeignet? In unserem Ratgeber finden Sie die Antworten auf diese Fragen.
Unfallgutachten zum Ablauf des Schadensereignis
Wie bereits weiter oben erwähnt, können nach einem Unfall verschiedene Arten von Unfallgutachten erstellt werden. So kann beispielsweise die Rekonstruktion des Unfallhergangs durch einen Sachverständigen erfolgen. In diesem Zusammenhang handelt es sich dabei um Unfallanalytiker. Zweck eines solchen Unfallgutachtens ist es, den Schuldigen zu ermitteln. Für die Erstellung eines Gutachtens zum Unfallhergang werden unterschiedliche Spuren ausgewertet, etwa die jeweiligen Bremswege der am Unfall beteiligten Fahrzeuge, ihre Position vor bzw. nach dem Aufprall und die Art der Schäden.
Kfz-Unfallgutachten zu Sachschäden
Ein Gutachten nur zum Unfallschaden dient der Klärung der Frage, welche Reparaturen notwendig und welche Kosten dafür zu erwarten sind. Die Unfallbegutachtung durch einen Sachverständigen ist dann sinnvoll, wenn kein Bagatellschaden vorliegt. Üblicherweise ist dies der Fall, sobald die Schadenskosten die Grenze von 750 Euro überschreiten.
Im Allgemeinen gehen Unfallgutachten zu Schäden am Fahrzeug folgenden Fragen nach:
- Wie lauten die technischen Daten des beschädigten Fahrzeugs?
- Welche Sonderausstattung hat das Kfz?
- Welcher Schaden ist durch den Unfall am Auto verursacht worden?
- Welche Reparaturen sind notwendig?
- Wie hoch sind die Kosten für eine Reparatur?
- Wie lange wird eine Reparatur dauern?
- Welche Schäden sind nicht durch den Unfall verursacht worden?
- Wie hoch ist der Restwert des beschädigten Fahrzeugs?
- Welche Wertminderung liegt vor?
- Wie lange wird das Kfz ausfallen?
Durch die Beantwortung dieser Fragen ermittelt der Sachverständige unter anderem im Unfallgutachten, ob ein Totalschaden entstanden ist. Besonders wichtig ist, dass ein Gutachten zum Unfall die Kosten nennt, die durch die Beschädigung entstanden sind. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass der Besitzer des beschädigten Fahrzeugs dieses nach einem Unfall nicht sofort reparieren lässt. Ein Sachverständiger hat dann nämlich keine Chance mehr, den Schaden zu begutachten.
Wer hat das Recht, einen Unfallgutachter zu beauftragen?
Die Kfz-Versicherung der Unfallbeteiligten, aber auch diese selbst, können ein Unfallgutachten in Auftrag geben. Der Haftpflichtversicherte muss, wenn er Reparaturkosten von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners fordern will, die Höhe des Schadens benennen. Deshalb ist es unter Umständen nötig, den Unfallschaden durch ein Gutachten einschätzen zu lassen.
Ein Kaskoversicherter wiederum benötigt eine genaue Einschätzung der Schäden, um zu wissen, ob die Versicherung zahlt. Doch in einem solchen Fall ist üblicherweise die Kaskoversicherung selbst der Auftraggeber, wodurch meist die Notwendigkeit eines weiteren Auftrags nicht gegeben ist.
Ein Unfallgutachten kann angezweifelt werden. Der Unfallgegner ist dazu berechtigt, wenn der Sachverständige nicht hinreichend qualifiziert oder das Gutachten einseitig zu sein scheint. Außerdem muss ein Unfallbeteiligter das Gutachten, welches im Auftrag der gegnerischen Haftpflicht- oder seiner eigenen Kaskoversicherung erstellt worden ist, nicht akzeptieren. Es steht ihm frei, selbst einen Unfallgutachter auszuwählen.
Welche Unfallgutachter gibt es?
Rein theoretisch kann jeder über einen Unfallschaden ein Gutachten erstellen. Doch kann bei einem Gutachter ohne die notwendigen Kenntnisse das Unfallgutachten leicht von der Versicherung bzw. dem Gericht angezweifelt werden.
Daher ist es empfehlenswert, einen Sachverständigen zu beauftragen, der den Titel „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ trägt. Diese Bezeichnung ist in Deutschland gesetzlich geschützt und eine unberechtigte Verwendung kann bestraft werden. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger hat einen Eid darauf abgelegt, unparteiisch, objektiv und weisungsfrei zu arbeiten. Ein solcher Sachverständiger genießt sowohl bei Gerichten als auch bei Versicherungen Glaubwürdigkeit.
Wie hoch sind die Kosten für ein Unfallgutachten?
Für ein Unfallgutachten fallen Kosten an, denn der Sachverständige muss natürlich bezahlt werden. Prinzipiell gilt: Je komplexer die Schäden, desto teurer das Gutachten, denn umso mehr Zeit muss der Sachverständige aufwenden. Im Normalfall beträgt der Preis für ein Unfallgutachten einen bestimmten Prozentsatz der Schadenskosten. Die Preisforderungen der Gutachter können außerdem variieren. Es ist daher nicht möglich, zu sagen, wie hoch genau nach einem Unfall für einen Gutachter die Kosten sind.
Wer muss nach einem Autounfall für das Gutachten die Kosten übernehmen?
Die Unfallbeteiligten selbst, egal ob schuldig oder nicht, müssen in der Regel nicht den Sachverständigen bezahlen. Normalerweise hat die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, also des Schuldigen, die Kosten für das Unfallgutachten zu tragen. Wenn die Kaskoversicherung ein Unfallgutachten in Auftrag gibt, ist sie in der Pflicht, dafür aufzukommen. Sollte der Versicherte allerdings selbst ein Kfz-Gutachten bestellen, da er die Einschätzung des von der Kaskoversicherung beauftragten Gutachters anzweifelt, muss er auch selbst die Kosten für den Sachverständigen übernehmen.
Joachim H. meint
13. August 2020 at 17:36
Vielen Dank für den Rat, einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Kraftfahrzeugschäden zu finden. Ich hatte kürzlich einen Autounfall, bei dem mein Auto schwer beschädigt wurde. Ich werde einen Sachverständigen für Kraftfahrzeugschäden suchen, der die richtigen Qualifikationen hat, um mir bei meinem Fall zu helfen.
Peter B. meint
23. Juli 2020 at 16:48
Mein Bruder hatte am Montag einen Unfall, bei dem ihm die Vorfahrt genommen wurde. Ich wusste nicht das der Preis für ein Unfallgutachten ein bestimmter Prozentsatz ist. Ich werde meinem Bruder Bescheid sagen damit er mit dem Gutachten eine gute Werkstatt findet, um seinen Unfallschaden reparieren zu lassen.