Bußgeldkatalog: Sanktionen für Abstandsverstöße
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Kurz & Knapp: VAMA-Brückenabstandsmessung
VAMA steht als Abkürzung für „Videoabstandsmessanlage“ und bezeichnet einen Blitzer, der von Brücken aus Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße mit Hilfe einer Videotechnik ermittelt.
Die Messungen finden mittels zweier auf einer Brücke installierter Videokameras statt. Diese filmen auf einer festgelegten Strecke den Verkehr. Über die Auswertung der Aufnahmen kann der Abstand zwischen den Fahrzeugen ermittelt werden.
Ja. Sie haben auch bei diesem Blitzer die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheids Einspruch einzulegen. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Anwalt zu Rate ziehen.
Geschwindigkeit und Abstand: Messungen via VAMA
Inhaltsverzeichnis
Geschwindigkeitsüberschreitungen können auf die unterschiedlichsten Arten festgehalten werden. Auch an Brücken sind Blitzer angebracht. Diese messen meist nicht nur die Geschwindigkeit, sondern auch den Abstand. Was es mit „VAMA“ auf sich hat und wie hier die Messungen erfolgen, erläutern wir im nachfolgenden Ratgeber näher.
Sind Sie zu schnell unterwegs, ist es oft auch nicht selten, dass Sie den Abstand nicht einhalten und unterschreiten. Das kann nicht nur gefährlich, sondern auch teuer werden. Bestimmte Blitzer sind in der Lage neben der Geschwindigkeit auch einen Abstandsverstoß festzuhalten. Die Brückenabstandmessung VAMA ist eine Variante, die dazu genutzt wird. VAMA steht in diesem Fall als Abkürzung für Video-Abstands-Mess-Anlage. Das Oberlandesgericht Bamberg hat 2012 entschieden, dass die Messung durch VAMA als standardisiertes Messverfahren anzusehen ist (OLG Bamberg, 12.12.2012, Az.: 3 sS OWI 450/12) und somit zur Ahndung von Verstößen verwendet werden kann.
Üblicherweise findet VAMA auf der Autobahn Anwendung. Für die Überwachung des Verkehrs werden bei dieser Messmethode zwei stationäre Videokameras auf einer Brücke über der Straße aufgestellt. Mit diesen wird ein bestimmter Bereich der Autobahn gefilmt, der etwas zwischen 30 und 700 Meter liegt. Eine Kamera ist in der Regel auf den Fern- und eine auf den Nahbereich ausgerichtet, sodass die Strecke dazwischen abgedeckt ist.
Des Weiteren verfolgen zwei Beamte die Aufnahmen der Kameras. Das geschieht üblicherweise in einem Fahrzeug, dass in der Nähe der Brücke und somit der Kameras steht. Vermuten die Beamten anhand der Bilder einen Verstoß, nutzen sie einen Blitzer, der unter der Brücke aufgestellt ist. Dieser fertig dann das Blitzerfotos des Verkehrssünders an. Gemeinsam mit den Videoaufnahmen dient dieses dann als Beweis im Bußgeldverfahren.
Wie erfolgt die Messung genau?
VAMA misst den Abstand mit Hilfe von Markierungen in bestimmten Abständen. Ein Fahrzeug überfährt die erste – es wird ein Stoppbild erstellt und eine Zeit festgehalten. Passiert das Fahrzeug dann die zweite Markierung wird ebenfalls ein Stoppbild und eine Zeit festgehalten. Anhand der Zeit, die das Fahrzeug zwischen den Markierungen benötigt hat, können Verstöße berechnet werden. In der Regel erfolgt die Auswertung der Videomaterials in einem Labor.
Für einen Geschwindigkeitsverstoß gilt die Weg-Zeit-Berechnung. Hierzu wird in der Regel folgende Formel verwendet:
- v = 50m * 3,6 / Ausfahrtszeit – Einfahrtszeit
Für die Abstandsmessung über VAMA wird dann auch wichtig, wann das vorausfahrende Fahrzeug den Messbereich mit den Hinterrädern bei der zweiten Markierung verlassen hat. Die Differenz zwischen beiden Fahrzeugen beim Überfahren der zweiten Markierungen wird dann über die folgende Formel berechnet:
- Abstand in Metern = v in km/h * Differenz der Ausfahrtszeiten / 3,6
Wann liegt kein Abstandsverstoß vor?
In bestimmten Fällen kann die Messung via VAMA nicht als Abstandsverstoß gelten. Das kommt jedoch immer auf den jeweiligen Einzelfall an.
Das ist zum Beispiel dann so, wenn das vorausfahrende Fahrzeug abbremst und somit die Zeit zwischen den Markierungen und eben auch den Abstand verringert.
Aber auch bei einem Fahrstreifenwechsel oder bei einem Hindernis auf der Messtrecke ist das Ahnden eines Abstandsverstoßes in der Regel nicht zulässig, auch wenn ein solcher durch VAMA festgestellt wurde.
Was ist bei Messfehlern bei VAMA zu tun?
Auch das System VAMA kann Fehlerquellen haben, die zu Messfehlern oder ungenauen Ergebnissen führen können. Ist das letzte Eichdatum schon länger her oder befindet sich die Anlage nicht auf dem neuesten Stand der Technik, können Messfehler auftreten. Darüber hinaus sind die genaue Positionierung und die Länge der Strecke wichtig für das Messverfahren. Sind die Kameras nicht genau auf die Markierungen ausgerichtet oder kann das Stoppbild nicht präzise erfasst werden, kann das ebenso zu Fehlern führen wie eine zu kurz gesetzte Messstrecke.
Vermuten Sie Messfehler oder eine ungenaue Auswertung, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheids Einspruch einzulegen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden und abklären, ob ein Einspruch sinnvoll ist.
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