Kurz & knapp: Variables Fahrverbot
Ein variables Fahrverbot heißt, dass Sie selbst bestimmen dürfen, wann das Fahrverbot beginnt. Auf diese Weise können Sie es in einen Zeitraum legen, der für Sie am günstigsten ist.
Ein variables Fahrverbot dürfen nur Ersttäter antreten. Haben Sie hingegen in den letzten zwei Jahren bereits ein Fahrverbot erteilt bekommen, gelten Sie als Wiederholungstäter und müssen das erneute Fahrverbot mit Eintritt der Rechtskraft antreten.
Ja. § 25 Abs. 2a StVG legt fest, dass Sie das variable Fahrverbot innerhalb von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft antreten müssen. Sie haben somit nicht unendlich lange Zeit, um das Fahrverbot hinauszuzögern.
Was heißt „variables Fahrverbot”?
Inhaltsverzeichnis
Ein Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Ordnung kann verschiedene Sanktionen zur Folge haben. Eine der wohl schwerwiegendsten Konsequenzen für den Betroffenen ist hier sicherlich das Fahrverbot. Denn den Führerschein für wenigstens einen Monat abgeben zu müssen, bringt für viele Menschen einiges Ungemach mit sich, ganz besonders wenn es in einen Zeitraum fällt, in dem der Betroffene dringend auf sein Auto angewiesen ist.
Handelt es sich allerdings um ein variables Fahrverbot, hat derjenige Glück, denn dies bedeutet, dass er den Beginn des Fahrverbots in einem gewissen Rahmen selbst bestimmen darf. Aber wann genau ist ein variables Fahrverbot möglich?
Wann dürfen Sie sich den Beginn Ihres Fahrverbots aussuchen?
Ein variables Fahrverbot ist praktisch ein Zugeständnis des Gesetzgebers an den Verkehrssünder, damit für diesen das Fahrverbot nicht ganz so unangenehm wird. Denn so kann der Betroffene dessen Beginn auf einen Zeitpunkt festlegen, an dem es für ihn vielleicht weniger schlimm ist, auf den Führerschein verzichten zu müssen, z. B. während seines Urlaubs.
Dieses Privileg wird allerdings nur Ersttätern zugestanden. Damit sind Kfz-Führer gemeint, die in den letzten 24 Monaten vor der Bußgeldentscheidung nicht bereits ein Fahrverbot erteilt bekommen haben.
Wer während dieser Zeit jedoch den Führerschein schon einmal abgeben musste, kann beim nächsten Mal kein variables Fahrverbot ableisten, sondern muss dieses antreten, sobald es rechtskräftig ist.
Variables Fahrverbot: Es gilt eine Frist
Wurde Ihnen ein variables Fahrverbot auferlegt, dürfen Sie jedoch nicht denken, dessen Beginn nun in alle Ewigkeit hinauszögern zu können.
Gemäß § 25 Abs. 2a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) müssen Sie das Fahrverbot innerhalb von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft antreten. Haben Sie bis dahin Ihren Führerschein nicht in amtliche Verwahrung gegeben, setzt das Fahrverbot mit Ablauf der vier Monate automatisch ein und Sie werden umgehend zur Abgabe Ihres Führerscheins aufgefordert.
Tipp: Treten Sie Ihr variables Fahrverbot im Februar an
Wenn Ihnen ein variables Fahrverbot auferlegt wurde, kann es sinnvoll sein, dessen Beginn in einen kurzen Monat – also am besten Februar – zu legen, wenn Sie die Möglichkeit haben. Denn die Dauer eines Fahrverbots misst sich nicht in Tagen oder Wochen, sondern in Monaten. Haben Sie z. B. ein einmonatiges Fahrverbot bekommen und geben Ihren Führerschein am 4. eines Monats, bekommen Sie ihn am 3. des Folgemonats wieder. Dabei spielt es keine Rolle, ob dazwischen 28, 30 oder 31 Tage liegen.
Treten Sie Ihr variables Fahrverbot im Februar an, müssen Sie also nicht ganz so lange auf Ihren Führerschein verzichten als z. B. bei einem Beginn im Mai – einfach weil der Februar der Monat mit den wenigsten Tagen ist.
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