Verfolgungsverjährung gemäß OWiG (Tabelle)
Höchstmögliche Geldbuße in Euro | Verfolgungsverjährung |
---|---|
Mehr als 15.000 | 3 Jahre |
2.501-15.000 | 2 Jahre |
1.001-2.500 | 1 Jahr |
1.000 | 6 Monate |
(Verkehrsordnungswidrigkeiten) | (3 Monate) |
Verfolgungsverjährung gemäß StGB (Tabelle)
Höchstes Strafmaß | Verfolgungsverjährung |
---|---|
Mord | niemals |
Lebenslange Freiheitsstrafe | 30 Jahre |
Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren | 20 Jahre |
Freiheitsstrafe zwischen 5-10 Jahren | 10 Jahre |
Freiheitsstrafe zwischen 1-5 Jahren | 5 Jahre |
Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr | 3 Jahre |
Inhaltsverzeichnis
Kurz & knapp: Verfolgungsverjährung
Das hängt davon ab, wie hoch das höchstmögliche Strafmaß ausfällt. Der Straftatbestand „Mord“ stellt eine Ausnahme dar und verjährt niemals.
Gemäß § 26 Absatz 3 StVG beträgt die Verfolgungsverjährung bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit drei Monate, sofern kein Bußgeldbescheid erstellt oder öffentlich Klage erhoben wurde.
Die Verfolgungsverjährung kann durch unterschiedliche Faktoren unterbrochen werden. Das Versenden eines Anhörungsbogens stellt beispielsweise eine solche Unterbrechung dar.
Was ist eine Verfolgungsverjährung?
In Deutschland gilt für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten das Prinzip der Verjährung. Das bedeutet, dass die Verfolgung der jeweiligen Taten oder Verstöße nach einem gewissen Zeitraum nicht mehr möglich ist.
Dies wird als Verfolgungsverjährung bezeichnet. Dadurch wird sichergestellt, dass nach Ablauf eines gewissen Zeitraums Rechtsfrieden einkehrt. Die Behörden können sich also nicht ewig Zeit lassen, Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten zu verfolgen.
Wann die Verfolgungsverjährung einsetzt, hängt in aller Regel vom höchstmöglichen Strafmaß für die entsprechende Regelmissachtung ab. Nähere Informationen diesbezüglich liefern die nachfolgenden Textabschnitte.
Wichtig: Neben der Verfolgungsverjährung gibt es auch die sogenannte Vollstreckungsverjährung. Das Vollstrecken ausgesprochener Sanktionen ist nämlich auch nicht unbegrenzt möglich.
Inhaltsverzeichnis
Verfolgungsverjährung bei einer Ordnungswidrigkeit
Ordnungswidrigkeiten können in unterschiedlichen Bereichen begangen werden und ziehen in aller Regel eine Geldbuße nach sich. Je nachdem, wie hoch diese ausfällt, wird auch die Frist zur Verfolgungsverjährung angesetzt.
Eine Besonderheit stellt eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr dar. Hierbei erfolgt die Verfolgungsverjährung nicht gemäß OWiG . Im Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist unter § 26 Absatz 3 Folgendes definiert:
Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.
Damit stellt diese Frist zur Verfolgungsverjährung die niedrigste in Bezug auf Ordnungswidrigkeiten dar.
Gut zu wissen: Es kann bei der für eine Ordnungswidrigkeit angesetzten Verfolgungsverjährung zu einer Unterbrechung der Frist kommen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Bußgeldstelle dem Fahrer einen Anhörungsbogen zuschickt. Die Verfolgungsverjährung beginnt dann erneut und die Bußgeldstelle hat drei Monate Zeit, einen Bußgeldbescheid zu erstellen.
Verfolgungsverjährungsfrist bei Straftaten
Anders als bei Ordnungswidrigkeiten, die lediglich mit einer Geldbuße sanktioniert werden, sieht der Gesetzgeber bei Straftaten eine Geld- oder Freiheitsstrafe vor. Je nachdem, mit welchem Höchstmaß eine Straftat bedroht ist, fällt die Verfolgungsverjährung aus.
So kann beispielsweise eine Straftat, für welche die Höchststrafe bei mehr als zehn Jahren Knast liegt, bis zu 25 Jahre nach der Tat verfolgt werden. Dem Tatbestand „Mord“ kommt eine Sonderstellung zu: Er ist an keine Verjährungsfristen gebunden.
Jens K meint
30. Mai 2022 at 7:32
Hier steht keine OWI sondern eine Straftat im Raum, wofür die Verjährung in anbetracht des Strafrahmens 5 Jahre beträgt.
Carsten S meint
4. April 2022 at 23:48
Hey,
hab da mal ne Frage, und zwar wurde ich im Januar.2020 mit 5g ampfetamin auf nem parkplatz kontrolliert. Der Zündschlüssel war abgezogen… danach erfolgte eine Blutentnahme. Jetzt sind 2 Jahre vergangen. Tritt jetzt die Totale Verjährungsfrist ein oder berufe ich mich auf die Verfolgungsverjährung? Habe ich überhaupt eine Strafe zu erwarten?
Lg Carsten