Kurz & knapp: Verhalten bei Unfällen
Jeder, dessen Verhalten zum Unfalls beigetragen haben kann, gilt als Unfallbeteiligter. Das gilt für sowohl für den Verursacher als auch für den Geschädigten.
Unfallbeteiligte dürfen nicht einfach den Unfallort verlassen. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) ist strafbar.
Zuerst ist der Unfallort abzusichern und anschließend ggf. der Notruf abzusetzen und Erste Hilfe zu leisten.
Übersicht zu speziellen Themen rund um das Verhalten nach Unfällen:
Inhaltsverzeichnis
Video: Richtiges Verhalten beim Unfall
Ein Autounfall – Was ist zu tun?
Für viele Menschen ist es ein wahr gewordener Albtraum: Ein Verkehrsunfall ist geschehen und sie sind daran beteiligt. Jetzt kommt es darauf an, innerhalb von kurzer Zeit richtig zu reagieren. Aber wer weiß – vor allem in so einer Situation -, wie genau das richtige Verhalten bei einem Verkehrsunfall aussehen muss?
„Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?“ ist eine Fahrschulfrage in der theoretischen Prüfung – trotzdem dürften nicht mehr alle Verkehrsteilnehmer die Antwort darauf parat haben.
Deshalb werden wir in unserem Ratgeber die Frage klären, welches Verhalten bei einem Autounfall den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Um das korrekte Vorgehen bei einem Unfall gut verständlich darzustellen, zeigen wir eine Checkliste, in der die wichtigen Handlungsschritte zusammengefasst sind.
Welche Pflichten haben Unfallbeteiligte
Eine wichtige Frage ist zunächst einmal: Wann gelte ich als Unfallbeteiligter? Im Strafgesetzbuch (StGB) wird dies in § 142 Absatz 5 folgendermaßen definiert:
Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann. (Quelle: § 142, Absatz 5 StGB)
Es ist also z. B. bei einem Autounfall auch möglich, als Fahrradfahrer oder Fußgänger ein Unfallbeteiligter zu sein.
Jemand, auf den dies zutrifft, hat gewisse Pflichten, was sein Verhalten am Unfallort betrifft. Dazu gehört, dass er sich nicht einfach vom Unfallort entfernt. Dies stellt nämlich eine Straftat dar (§ 142, Absatz 1 StGB) und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe geahndet werden, die bis zu drei Jahren betragen kann.
Aus dem StGB ergibt sich außerdem, dass ein Unfallbeteiligter dazu verpflichtet ist, den anderen Beteiligten seine Daten (zur Person und zum Fahrzeug) und seine Art der Verwicklung in den Unfall bekannt zu geben. Auch ist es unter Umständen notwendig, für die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer zu sorgen, indem die Unfallstelle durch ein Wanrdreieck markiert wird.
Die Frage: „Ein Unfall – Was ist zu tun?“, wäre ohne einen Verweis auf die Pflicht zur Ersten Hilfe nicht vollständig beantwortet. Laut § 323c StGB ist unterlassene Hilfeleistung strafbar. Mögliche Konsequenzen sind eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe, die bis zu einem Jahr betragen kann. Dies gilt allerdings auch für alle anderen Anwesenden.
Verhalten nach Unfällen: Was müssen Sie tun? – Checkliste:
Doch mit dem Austausch der relevanten Daten mit den anderen am Unfall Beteiligten ist es noch längst nicht getan. Im Folgenden sehen Sie die notwendigen Handlungen aufgelistet. Erste Hilfe und der Notruf sollten parallel erfolgen:
Handlungsschritte nach einem Unfall | Erledigt |
---|---|
Absicherung der Unfallstelle: Um weitere Unfälle zu vermeiden, sollte die Warnblinkanlage eingeschaltet und das Warndreieck aufgestellt werden. Der empfohlene Abstand zwischen Unfallstelle und Warndreieck liegt zwischen 50 m und 200 m (je nach Ortslage). Ist es nur zu einem unbedeutenden Sachschaden gekommen, ist das Fahrzeug so schnell wie möglich von der Unfallstelle zu entfernen, um den Verkehr nicht zu behindern. | ☐ |
Erste Hilfe für Verletzte: Sollte es bei dem Unfall Verletzte geben, sind diese zu versorgen, so gut es geht. Sowohl Unfallbeteiligte als auch andere Anwesende sind dazu verpflichtet, zu helfen. | ☐ |
Absetzen eines Notrufs: Bei dem Notruf an die Nummer 112 sollten Sie unter anderem die folgenden Fragen klären: Was ist geschehen? Wo befindet sich der Unfallort? Wie viele Personen sind an diesem Unfall beteiligt? Gibt es Verletzte? Wenn ja, welche Verletzungen liegen vor? Danach sollten Sie nicht gleich auflegen, sondern eventuelle Rückfragen und Anweisungen abwarten. | ☐ |
Anfertigung eines Unfallberichtes/Aufnahme von Daten: In einem Unfallbericht sollte der Unfallhergang möglichst präzise und knapp formuliert werden. Fotos der Schäden und des Unfallortes sowie eine Unfallskizze vervollständigen den Bericht. Sehr wichtig ist außerdem, mit den anderen Unfallbeteiligten die Personendaten und die Daten zur Kfz-Versicherung auszutauschen. Auch die Namen und Adressen von Zeugen können hilfreich sein. | ☐ |
Meldung bei der KFz-Versicherung: Innerhalb von einer Woche sollten Sie Ihrer Versicherung den Unfall melden. Andernfalls kann es passieren, dass die Versicherung sich weigert, durch den Unfall entstandene Kosten zu übernehmen. | ☐ |
Zusammenfassung zum richtigen Verhalten nach Unfällen: PDF
Damit Sie auch im Ernstfall immer wissen, was zu tun ist bei einem Unfall, können Sie sich hier die Checkliste herunterladen:
Was ist zu tun nach einem Unfall: Polizei immer informieren?
Ein Autounfall ohne Personenschaden – Was nun? Gerade bei kleineren Blechschäden taucht die Frage auf, ob wirklich bei jedem Unfall die Polizei gerufen werden muss. Generell sollten die Beamten in folgenden Fällen informiert werden:
- Es gibt Verletzte oder sogar Tote.
- Es besteht der Verdacht, dass der Unfall unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen verursacht worden ist.
- Es besteht der Verdacht, dass der Unfall nur vorgetäuscht worden ist.
- Der Unfall hat einen großen Sachschaden zur Folge.
- Ein Unfallbeteiligter weigert sich, Angaben zur Person oder zur Versicherung zu machen.
- Es herrscht keine Einigkeit, was die Schuldfrage betrifft.
Das richtige Verhalten gegenüber der Kfz-Versicherung bei einem Autounfall?
Zum richtigen Verhalten nach Unfällen gehört auch die Benachrichtigung der Haftpflichtversicherung. Die eigene Kfz-Versicherung muss rechtzeitig, das heißt innerhalb von einer Woche, über den Unfall informiert werden. Außerdem ist dort der Unfallbericht einzureichen. Falls Fotos vom Unfallort aufgenommen worden sind und eine Unfallskizze existiert, sind auch diese abzugeben. Auf der Basis dieser Informationen prüft die Versicherung dann, welche Kosten sie übernimmt.
Schmerzen nach einem Unfall: Welches Vorgehen ist zu empfehlen?
Was machen Sie bei einem Unfall, in dessen Folge Schmerzen auftreten? In so einem Fall ist es am besten, so schnell wie möglich zum Arzt zu gehen. Dieser kann die Verletzungen und ihre Auswirkungen dokumentieren. Ein solcher Beleg ist wichtig, falls Sie vorhaben, Schmerzensgeld zu fordern.
Kommentar hinterlassen