Verkehrsdelikte: Tabelle möglicher Straftaten im Straßenverkehr
Verkehrsdelikt | Betroffenes Gesetz | Mögliches Strafmaß |
---|---|---|
Gefährdung des Straßenverkehrs | § 315c StGB | Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe |
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort | § 142 StGB | Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe |
Nötigung im Straßenverkehr | § 240 StGB | Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe |
Fahren ohne Fahrerlaubnis | § 21 StVG | Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe |
Trunkenheit im Verkehr | § 316 StGB | Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe |
Illegale Autorennen | § 315d StGB | Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe |
Fahrlässige Körperverletzung | § 229 StGB | Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe |
Fahrlässige Tötung | § 222 StGB | Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe |
Kurz & knapp: Straßenverkehrsdelikte
Als Verkehrsdelikte werden Straftaten bezeichnet, die im Straßenverkehr verübt werden. Dabei kann es sich beispielsweise um Fahrerflucht, Alkohol am Steuer oder illegale Autorennen handeln.
Verkehrsdelikte gemäß Strafgesetzbuch (StGB) sind klar von Ordnungswidrigkeiten abzugrenzen. Letztere werden in aller Regel mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder einen Fahrverbot von maximal drei Monaten sanktioniert. Bei Straftaten kommt auch eine Freiheitsstrafe in Betracht.
Die Verübung von einem Straßenverkehrsdelikt kann dazu führen, dass die Fahreignung des Betroffenen grundsätzlich angezweifelt wird, sodass sich dieser einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen muss.
Delikte im Straßenverkehr können schlimme Folgen haben
Inhaltsverzeichnis
Im Straßenverkehr kommt es täglich zu Regelmissach-tungen. Mal wird unerlaubt in zweiter Reihe geparkt, ein Behindertenparkplatz blockiert oder auch die Auflage mit der Umweltplakette nicht ganz so genau genommen.
Bei all diesen Verstößen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, bei denen allerdings in aller Regel keine Dritten zu Schaden kommen. Anders kann es da schon aussehen, wenn Verkehrsdelikte, also Straftaten im Straßenverkehr verübt werden.
Doch wie genau werden einzelne Verkehrsdelikte sanktioniert? Wann tritt bei einem Verkehrsdelikt die Verjährung in Deutschland ein? Können für Verkehrsdelikte auch Punkte ausgesprochen werden? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Verkehrsdelikte vs. Ordnungswidrigkeiten
Zunächst soll der Unterschied zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einem Verkehrsdelikt herausgestellt werden. Erstere liegt beispielsweise vor, wenn Verkehrsteilnehmer ein Park- und Halteverbot missachten, die Geschwindigkeit überschreiten oder bei Rot über eine Ampel fahren.
Werden diese dabei vom Ordnungsamt oder durch Blitzer und Radarfallen erwischt, drohen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Um Verkehrsdelikte handelt es sich dabei jedoch nicht. Diese können sich aber quasi aus einer Ordnungswidrigkeit entwickeln. Ein Beispiel:
Sie überschreiten die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Das stellt natürlich zunächst einmal eine Ordnungswidrigkeit dar. Fahren Sie dabei allerdings einen Fußgänger um und verletzen diesen, steht viel mehr das Delikt im Vordergrund. Sie hätten sich in diesem Fall der fahrlässigen Körperverletzung gemäß § 229 StGB schuldig gemacht.
Wichtig: Verkehrsdelikte werden nicht von der Bußgeldstelle verfolgt und geahndet. Diese Rolle übernehmen Polizei und Staatsanwaltschaft. Das jeweilige Strafmaß wird von einem Richter im Einzelfall festgelegt.
Verkehrsdelikte: Übersicht möglicher Straftaten
Um einen genaueren Überblick zu verschaffen, wann Verkehrsdelikte vorliegen, stellen wir Ihnen nachfolgend drei Straftaten vor, die im Straßenverkehr verübt werden können:
- Illegale Autorennen: Seit 2017 gelten die Veranstaltung von und Teilnahme von bzw. an illegalen Autorennen als Verkehrsdelikte, die gemäß § 315d StGB sanktioniert werden können. Je nachdem, ob dabei Menschen gefährdet werden oder zu Schaden kommen, variiert das Strafmaß. Wird durch ein illegales Autorennen der Tod eines Dritten verursacht, ist eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren möglich.
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Kommt es zu einem Unfall, sind alle Unfallbeteiligten verpflichtet, die Feststellung ihrer Personalien zu ermöglichen. Wer dies nicht macht, acht sich der Fahrerflucht gemäß § 142 StGB schuldig. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe sanktioniert werden. Gemäß Absatz fünf des genannten Paragraphen gilt als Unfallbeteiligter „jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.“
- Fahren ohne Fahrerlaubnis: Ein Kraftfahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nur geführt werden, wenn eine Fahrerlaubnis für die entsprechende Fahrzeugklasse vorliegt. Ist diese nicht vorhanden, handelt es sich um ein Vergehen aus der Kategorie „Verkehrsdelikte“. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis (gilt auch bei einem Fahrverbot) wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet.
Wie werden Verkehrsdelikte gemäß Strafrecht geahndet?
Die veranschlagten Strafen für Verkehrsdelikte in Deutschland hängen natürlich davon ab, um welche Straftat es sich handelt. Das StGB gibt einen Strafrahmen vor. Um ein individuelles Strafmaß zu ermitteln, ist allerdings stets eine Verhandlung vor Gericht vonnöten.
Dabei nimmt der Richter die Umstände der Tat genau unter die Lupe. So ist es beispielsweise bei illegalen Autorennen im Verkehrsstrafrecht von großer Bedeutung, ob diese „lediglich“ durchgeführt worden oder dabei Personen zu Schaden gekommen sind.
Die Strafe wird entsprechend höher, sobald ein Mensch durch das Autorennen zu Tode kam. Zudem können, wenn Verkehrsdelikte vorliegen, auch sogenannte Nebenstrafen ausgesprochen werden. So kann gemäß § 44 Absatz 1 StGB zusätzlich zur Hauptstrafe ein Fahrverbot ausgesprochen werden:
Wird jemand wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe verurteilt, so kann ihm das Gericht für die Dauer von einem Monat bis zu sechs Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen. […]
Noch einen Schritt weiter kann das Gericht bei einem Verkehrsdelikt gehen, wenn dieses grundsätzlich anzeigt, dass der Täter ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist. Verkehrsdelikte wie Trunkenheit am Steuer oder Gefährdung des Straßenverkehrs können entsprechende Indikatoren sein.
In diesen Fällen ist das Gericht gemäß § 69 Absatz 1 StGB berechtigt, die Fahrerlaubnis zu entziehen:
Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. […]
Zwar kann auch eine lebenslange Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet werden, üblicherweise wird allerdings lediglich eine Sperrfrist definiert. In dieser Zeit kann der Betroffene keine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen.
Ein Verkehrsdelikt anzeigen bzw. melden
Damit die Polizei mit der Aufklärung von Verkehrsdelikten beginnen kann, ist es essentiell, dass diese zur Anzeige gebracht werden. So gehört es bei einem Unfall mit Personenschaden zum üblichen Verfahren, diesen bei der Polizei zu melden.
Die Beamten nehmen sodann die Ermittlungen zum Unfallhergang auf und befragen auch Unfallbeteiligte sowie Zeugen. Eine Anzeige kann bei der zuständigen Dienststelle oder, wenn schwere Verkehrsdelikte vorliegen, über den Notruf erfolgen.
Allerdings ist gerade bei Fahrerflucht die Aufklärungsquote nicht sonderlich hoch. Gibt es keine Zeugen für den Vorfall, verlaufen die Ermittlungen häufig im Sande. Geschädigte bleiben dann nicht selten auf den Reparaturkosten sitzen.
Wann verjähren Verkehrsdelikte?
Wie bei Ordnungswidrigkeiten, unterliegen auch Verkehrsdelikte einer Verjährungsfrist. Ist diese abgelaufen, können die Straftaten nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Wie hoch die jeweilige Frist ausfällt, richtet sich maßgeblich nach dem Höchstmaß der Strafe, welches für das jeweilige Verkehrsdelikt angesetzt ist.Verkehrsdelikte in der Probezeit
Leisten sich Fahranfänger Verkehrsdelikte in der Probezeit, kann dies dazu führen, dass selbige um zwei Jahre verlängert wird.
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