Kurz & knapp: Verkehrshaftungsrecht
Es handelt sich dabei um ein Teilgebiet des Verkehrsrechts, welches Anwendung findet, sobald durch einen Unfall im Straßenverkehr Haftungsansprüche entstehen bzw. geltend gemacht werden sollen.
Nach einem Unfall im Straßenverkehr hat der Geschädigte gegenüber dem Verantwortlichen für die Kollision Anspruch auf Schadensersatz. Dies umfasst vor allem die Regulierung des Schadens am Kfz. Wurde eine Person bei dem Zusammenprall verletzt, kann sich daraus auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld ergeben.
Konnte der Unfallverursacher aufgrund von Fahrerflucht nicht ausfindig gemacht werden, bleibt der Geschädigte in aller Regel auf den Kosten sitzen, sofern keine Haftpflichtversicherung vorhanden ist. Unter Umständen können auch die Leistungen der Verkehrsopferhilfe in Anspruch genommen werden.
Inhaltsverzeichnis
Verkehrshaftungsrecht: Was ist das eigentlich?
Das Verkehrsrecht in Deutschland besteht aus unterschiedlichen Komponenten. So ist auch das Verkehrshaftungsrecht ein Teil davon. Es wird angewendet, wenn es im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr zu einem Unfall kam.
Sind aus diesem Sach- oder Personenschäden entstanden, stellt sich die Frage, wer für diese haften muss. Im Verkehrshaftungsrecht lassen sich diesbezüglich die geltenden Regelungen finden. Doch welche Ansprüche haben Geschädigte nach einer Kollision im Straßenverkehr üblicherweise?
Wann begründet ein Verkehrsunfall den Anspruch auf Schmerzensgeld? Und was passiert nach einer Fahrerflucht mit dem Versicherungsschutz? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Wer haftet bei einem Unfall im Straßenverkehr?
Wie bereits erwähnt, kommt das Verkehrshaftungsrecht in aller Regel im Zusammenhang mit Unfällen zum Einsatz. So eine Kollision im Straßenverkehr kann viele Gründe haben: z. B. überhöhte Geschwindigkeit, Unachtsamkeit oder das falsche Einschätzen von Abständen.
Kommt es dann zu einem Zusammenprall, muss geklärt werden, wer für die entstandenen Schäden aufkommt. § 7 Absätze 1 und 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) definieren diesbezüglich:
(1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
(2) Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wird.
In der Praxis bedeutet das: Wer eine Kollision verursacht, muss auch für den Schaden aufkommen. Daher ist es wichtig, nach einem Unfall die Polizei zu rufen, damit diese den Tathergang rekonstruieren und somit den verantwortlichen Fahrer ermitteln kann.
Gut zu wissen: Bevor ein Fahrzeug in Deutschland für die Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen wird, muss der Halter nachweisen, dass sein Wagen über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügt. So wird sichergestellt, dass die Schäden am Kfz eines Dritten abgedeckt sind, wenn es zu einem Unfall kommt und der Geschädigte nicht auf den Kosten sitzen bleibt, falls der Fahrzeughalter zahlungsunfähig ist.
Welche Ansprüche Sie nach einem Unfall geltend machen können
Kommt es zur Regulierung von Schäden an einem Kfz, die aus einem Zusammenprall entstanden sind, greift das Verkehrshaftungsrecht. Darauf ergeben sich unterschiedliche Ansprüche für den Geschädigten.
Er hat nämlich einen Anspruch auf den Ausgleich der materiellen Schäden, die an seinem Wagen entstanden sind. Der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung muss also mindestens für die Reparaturkosten aufkommen.
Allerdings können nicht immer alle optischen und technischen Mängel nach einer Kollision beseitigt werden, sodass eine Wertminderung des Fahrzeugs eintritt. Auch diese können Sie gemäß Verkehrshaftungsrecht gegenüber dem Unfallverursachen geltend machen.
Ein entsprechendes Gutachten eines Kfz-Sachverständigen (welches die Versicherung ebenfalls übernehmen muss) gibt Aufschluss darüber, wie hoch die Wertminderung im konkreten Einzelfall ausfällt.
Das Verkehrshaftungsrecht sieht auch eine Nutzungsausfallentschädigung bzw. die Übernahme der Mietwagenkosten vor, wenn der Geschädigte sein Kfz mehrere Tage lang nicht benutzen kann, weil dieses aufwändig repariert werden muss.
Wichtig: Ein versierter Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie dabei unterstützen, Ihre Ansprüche in vollem Umfang geltend zu machen. Es lohnt sich, diesen einzuschalten, wenn der Schadenswert über der Bagatellgrenze von 750 Euro liegt.
Steht Ihnen nach einem Unfall Schmerzensgeld zu?
Das Verkehrshaftungsrecht ist ein Bestandteil vom Verkehrszivilrecht. Nach einem Unfall können sich auch zivilrechtliche Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher ergeben, wenn Personen bei der Kollision zu Schaden gekommen sind. Dazu gehören unter anderem der Anspruch auf Schmerzensgeld oder auf den Ausgleich für den Verdienstausfall.
Wie hoch der Anspruch auf Schmerzensgeld ausfällt, wird von einem Richter im Einzelfall festgelegt. Dies hängt allerdings auch immer mit der Schwere der Verletzungen und den daraus resultierenden Einschränkungen zusammen.
Interessant: Gemäß Verkehrshaftungsrecht kann auch ein Anspruch auf Übernahme der Behandlungskosten bestehen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die ärztliche Behandlung zusätzlich durch Physiotherapie und Krankengymnastik unterstützt werden soll. Auch die Zuzahlungen für Medikamente können dem Unfallverursachenden in Rechnung gestellt werden.
Bleiben Sie nach einer Fahrerflucht auf den Kosten sitzen
Das Verkehrshaftungsrecht kann natürlich nur Anwendung finden, wenn bekannt ist, wer die jeweiligen Schäden verursacht hat. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (umgangssprachlich Fahrerflucht genannt), stellt dabei ein großes Problem dar.
Kann der Verantwortliche für die Kollision nämlich nicht ausfindig gemacht werden, bleibt der Geschädigte auf den Kosten sitzen und muss diese aus eigener Tasche begleichen. Die Aufklärungsrate bei Fahrerflucht ist in Deutschland gering.
Übrigens: Begehen Sie selbst Fahrerflucht, kann dies dazu führen, dass Sie den Versicherungsschutz verlieren. Das Unternehmen wird den Schaden dann zunächst zwar begleichen, kann Sie als Fahrerflüchtigen danach allerdings in Regress nehmen.
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