Bußgelder – Fehlverhalten bei der Verkehrskontrolle
Verstoß | Bußgeld (€) | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Führerschein oder Fahrzeugschein nicht mitgeführt | 10.- | 0 | nein |
Verbandkasten nicht mitgeführt oder Verfallsdatum überschritten | 5.- | 0 | nein |
Warndreieck nicht mitgeführt | 15.- | 0 | nein |
Warnweste nicht mitgeführt | 15.- | 0 | nein |
Zeichen oder Haltegebot der Beamten nicht befolgt | 70.- | 1 | nein |
Kurz & Knapp: Verkehrskontrolle
Im Rahmen einer Verkehrskontrolle können direkt Bußgelder anfallen, etwa wenn der Verbandskasten, das Warndreieck oder der Führerschein fehlen oder die Weisungen der Polizeibeamten nicht befolgt werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Ein Alkohol– oder Drogentest ist nur verpflichtend, wenn dieser durch den Staatsanwalt angeordnet wurde oder ein konkreter Verdacht besteht. Zum „Pusten“ sind Sie im Rahmen einer Verkehrskontrolle nicht verpflichtet.
Der Fahrer ist nicht zu allem verpflichtet. So muss er u. a. nicht sein Handy durchsuchen lassen oder den Personalausweis vorzeigen.
Weiterführende Ratgeber zur Verkehrskontrolle
Video: Die allgemeine Verkehrskontrolle
Allgemeine Verkehrskontrolle – Auf was müssen Sie achten?
Inhaltsverzeichnis
Eine Verkehrskontrolle dürften die meisten Autofahrer schon erlebt haben. Doch nicht jedem ist klar, was Polizisten beim Fahrer und dem Fahrzeug eigentlich kontrollieren dürfen.
Ist ein Alkoholtest zum Beispiel verpflichtend oder nicht? Müssen Sie der Aufforderung nachkommen, Ihren Kofferraum zu öffnen?
Im Folgenden informieren wir Sie über alles, was Sie über die allgemeine Verkehrskontrolle wissen sollten. Weiterhin erfahren Sie auch, wann und in welcher Höhe bei einer Verkehrskontrolle Bußgelder und Punkte in Flensburg ausgesprochen werden können.
Verkehrskontrolle: Welche Bußgelder sind möglich
Viele Autofahrer beschleicht erst einmal ein unangenehmes Gefühl, wenn sie in eine Verkehrskontrolle geraten. In der Regel handelt es sich dabei um reine Routine und Sie müssen nichts befürchten.
Dennoch kann es dazu kommen, dass die Beamten Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Kontrolle aufdecken. Nachfolgen haben wir einige mögliche Bußgelder, die im Zusammenhang mit einer Verkehrskontrolle für die jeweiligen Verstöße ausgesprochen werden können, aufgelistet:
- Führerschein nicht dabei: Wer seinen Führerschein nicht vorweisen kann, muss mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen.
- Fahrzeugschein nicht dabei: Hat der Verkehrsteilnehmer seinen Fahrzeugschein nicht mitgeführt, kommt auch hier ein Bußgeld von 10 Euro auf ihn zu. Dabei sollte der Autofahrer beachten, dass eine Kopie nicht ausreichend ist. Sie müssen stets das Original mitführen.
- Verbandkasten nicht dabei: Ein Verbandkasten im Fahrzeug mitzuführen, ist nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) für jeden Fahrzeugfahrer verpflichtend. Eine Missachtung dieser Regelung kostet 5 Euro. Ist weiterhin das Verfallsdatum des Verbandkastens überschritten, kommt dies dem Umstand gleich, als hätte der Fahrer überhaupt keinen Verbandkasten im Auto.
- Warndreieck nicht dabei: Auch das Warndreieck gehört zur verpflichtenden Ausstattung im Auto. Kann der Fahrer kein Warndreieck in seinem Fahrzeug vorweisen, muss er mit einem Bußgeld in Höhe von 15 Euro rechnen.
- Weisungen der Polizeibeamten nicht befolgt: 20 Euro werden fällig, wenn Sie den Anweisungen der Beamten bei einer Kontrolle nicht Folge leisten.
- Zeichen oder Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt: Hier werden nicht nur 70 Euro Bußgeld fällig, es wird ebenfalls ein Punkt in Flensburg verbucht. Bei einem Fahranfänger gilt diese Ordnungswidrigkeit als A-Verstoß
Allgemeine Verkehrskontrolle: Was darf die Polizei kontrollieren?
Polizeibeamte sind im Rahmen einer Verkehrskontrolle dazu berechtigt, die folgenden Dinge zu überprüfen:
- HU-Plakette
- Profiltiefe der Reifen (Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm)
- Überladung des Fahrzeugs
- Licht- und Bremsanlage
- bei einem umgebauten oder getunten Auto die entsprechende Erlaubnis
- Fahrtauglichkeit des Fahrers
Allgemeine Verkehrskontrolle: Ist ein Alkohol- oder Drogentest verpflichtend?
Während einer allgemeinen Verkehrskotrolle werden bei Autofahrern nicht selten Atemalkoholtests durchgeführt. Dabei stellt sich jedoch die Frage, ob und inwieweit der Autofahrer seine Fahrtauglichkeit überhaupt unter Beweis stellen muss.
Tatsächlich ist der Fahrer verpflichtet, seine Fahrtüchtigkeit auf Anfrage der Beamten überprüfen zu lassen. Allerdings ist dieser Grundsatz nicht uneingeschränkt gültig.
Denn ein Alkohol- oder Drogentest ist nur dann erlaubt, wenn auch ein konkreter Verdacht vorliegt.
So zum Beispiel, wenn ein Drogenspürhund angeschlagen hat oder der Fahrer im Straßenverkehr durch seinen Fahrstil auffällig wurde.
An sich aber gilt: Ein Alkoholtest durch Pusten ist nicht verpflichtend. Diesen dürfen Autofahrer daher immer verweigern. Die Polizeibeamten können danach zwar einen Bluttest anordnen. Hierfür ist eine richterliche Anordnung nicht erforderlich, wenn die Beamten den begründeten Verdacht hegen, dass der Fahrer unter Alkoholeinfluss eine Straftat im Straßenverkehr begangen hat.
Gleiches gilt auch für Drogenschnelltests und die Blutabnahme wegen des Verdachts von Drogen am Steuer. Wer sich seiner weißen Weste in Bezug auf Alkohol oder Drogen allerdings sicher ist, kann auch dem Atemalkoholtest zustimmen. Die Verkehrskontrolle ist dann sicher schneller vorbei und Sie ersparen sich eventuelle Diskussionen mit den Polizisten.
Der Fahrer ist weiterhin nicht verpflichtet
- seinen Personalausweis mitzuführen und vorzuzeigen
- sein Handy durchsuchen zu lassen
- eine Urinprobe abzugeben
- eine Durchsuchung (z.B. des Kofferraums) hinzunehmen, die über die übliche Durchsuchung hinausgehen (außer ein konkreter Verdacht oder ein richterlicher Beschluss liegen vor)
Mit dem Bußgeldrechner mögliche Bußgelder in einer Verkehrskontrolle berechnen lassen
Mit unserem Bußgeldrechner können Sie sich für zahlreiche Vergehen im Straßenverkehr Bußgelder, Punkte und Fahrverbote berechnen lassen. Wenn Sie zum Beispiel wissen möchten, was eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Abstandsverstoß oder die Überziehung der Hauptuntersuchung kostet, können Sie dieses im Dropdown-Menü auswählen, die geforderten Angaben eingeben und sich die entsprechenden Strafen berechnen lassen.
Erik meint
3. April 2021 at 13:30
Ist es der Polizei erlaubt, bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle, mich als Person zu kontrollieren? Ich muss ständig bei jeder Kontrolle alle meine Taschen leeren und werde abgetastet.
Frank meint
10. Dezember 2020 at 11:59
Guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich des Fahrzeugscheines.
Folgende Situation: Die Firma wurde umbenannt und auf Grund dessen, müssen die Fahrzeugscheine „alle“ auf den neuen Firmennamen umgeschrieben werden. Nun müssen die Fahrzeugscheine zum Hauptsitz geschickt werden und dort kümmert sich das Fuhrpark Management um die Umschreibung.
Also sind die Fahrzeugscheine ein paar Tage nicht im Fahrzeug. Wie verhält es sich da bei einer Kontrolle? Es gibt ja eine plausible und nachweisliche Begründung, warum der Fahrzeugschein nicht vorhanden ist. Müssen die Kollegen mit einer Strafe rechnen ?
Danke im vorraus
Anonym meint
7. Dezember 2020 at 9:39
Ich hab da mal eine Frage.
Ich wurde jetzt innerhalb von 3 Monaten 4 mal kontrolliert jedes Mal wollten die Drogen Test haben usw.
Wie weit muss ich mir das erlauben lassen das die das mit mir machen ?
Komme nachts um 2 von der Arbeit teilweise und schauen mich komisch an.
Kann ich mich auf irgend was schließen oder die mich für belangen können?
Fühl mich echt langsam
Unwohl da wo ich wohne ?
Mit freundlichen Grüßen
Melanie meint
6. November 2020 at 18:32
Hallo
Ich wurde heute angehalten und es wurde ein test durchgeführt,Blutabnahme.
Der fahrzeugschein ist nicht auf meinem Namen,wurde aber einfach einbehalten ohne mich davon in Kenntnis zu setzen.
Was mach ich, das man mir den fahrzeugschein zurück gibt?
Danke
wolfgang S. meint
9. September 2020 at 18:56
Bin eine Busstraße gefahren die wegen einer Baustelle eingerichtet wurde Habe vergessen zu fragen mit wie viel ich rechnen muß Könnt Ihr mir dabei helfen
Aldin meint
13. Juni 2020 at 16:30
Hallo kann mir jemand vielleicht helfen
Ich wurde 31.10.2019 von kripopolizei verfolgt und dann aufgehalten grund war zu schnell gefahren
Strafe 2 Punkte 200 euro und 1 Monat Fahrverbot
Ich hab gefragt wann die strafe kommen haben die gesagt 2 bis 3 Wochen
Bis jetzt hab ich nicht bekommen 7 Monate schon vorbei????
Hat jemand Erfahrung mit so was
Dachs meint
9. April 2019 at 8:19
Nach STVZO §35h Abs. 4 muss nur Material entsprechend der DIN 13164 mitgeführt werden. Verbandkästen sind für KOM vorgeschrieben. Kann ich also bei einer Kontrolle einzelnes Material in der gesetzlich vorgeschriebener Anzahl nach der o.g. DIN vorweisen entfällt kein Bußgeld. Richtig?
Volker G. meint
13. April 2018 at 17:39
Bei einer Verkehrskontrolle,bekam ich ein Bußgeld von 30€,da das Helmschloß nicht verschloßen war.
Frage: war das in dieser höhe gerechtfertigt?
bussgeldkatalog.de meint
4. Mai 2018 at 15:51
Hallo Volker,
ob das gerechtfertigt war oder nicht, lässt sich pauschal nicht beantworten. Bei Fragen wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Mirko K. meint
11. Januar 2018 at 23:58
Sorry bitte macht euch schlau und schreibt nicht solche Unwahrheiten
Zb Verbandskasten abgelaufen Strafe 5 Euro das ist glatt weg eine Lüge denn dazu hat die Polizei keine rechtliche Grundlage sondern nur die bg also macht euch bitte schlau bevor ihr hier so ein scheiß schreibt und die Leute verunsichert
bussgeldkatalog.de meint
15. Januar 2018 at 12:27
Hallo Mirko,
ein abgelaufener Verbandskasten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die rechtliche Grundlage hierfür ist § 35h Abs. 3 sowie § 69a Abs. 3 Nummer 7c Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Das Bußgeld ist im Bußgeldkatalog unter der Nummer 206.2 auf fünf Euro festgelegt.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Ich meint
21. Mai 2018 at 19:10
Das ist definitiv falsch. Anhand des aufgedruckten Datums ist der Inhalt des Kastens nicht zu beurteilen, das ist lediglich eine Empfehlung. Steriles Verbandsmaterial gilt 29 Jahre als steril. Vollständig muss er sein.
Ich besuche regelmäßig Ersthelferschungen und jedes Mal zeigen uns die Dozenten entsprechend angefragte Auskünfte aus dem Innenministerium, dass die Polizei weder kompetent noch berufen ist, die Haltbarkeit von Verbandsmaterial zu beurteilen und diesbezügliche Verwarngelder nicht rechtens sind. Bisher habe ich mir das aber nicht kopiert, da ich mein Material sowieso in Ordnung halte und es kam in meinem Bekanntenkreis auch noch kein Polizist auf die Idee, das Datum auf dem Verbandskasten zu kontrollieren…
bussgeldkatalog.de meint
22. Mai 2018 at 11:02
Hallo Ich,
wir berufen uns auf bestehende Gesetze. Wie dies im realen Verkehrsalltag gehandhabt wird, ist eine andere Sache.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
D.Mattner meint
24. September 2019 at 11:32
Diese Aussage ist falsch. Die DIN 13 164-2014 schreibt vor, dass abgelaufenes Material ausgetauscht werden muss. Wenn Du es nicht machst, entspricht dein Verbandskasten nicht mehr der Norm und damit wird er sanktioniert.
Raimund meint
20. April 2021 at 13:14
Das ist auf Lkw bezogen. Da ein Verbandskasten jedoch auch für Pkw vorgeschrieben ist, ist auch die Polizei sachlich zuständig.