Kurz & Knapp: Verkehrspsychologische Beratung
Begeht ein Fahranfänger einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß, muss dieser mit Probemaßnahmen rechnen. Sollte er diese absolvieren und erneut mit einer schweren Ordnungswidrigkeit erwischt werden, wird in der Regel eine verkehrspsychologische Beratung nahegelegt.
Die verkehrspsychologische Beratung findet mit einem dafür ausgebildeten Gutachter in Form von einem Einzelgespräch statt. Falls erforderlich kann sie um eine Fahrprobe erweitert werden. Sie erhalten anschließend eine Teilnahmebestätigung, die Sie bei der Führerscheinstelle abgeben können. Das Gespräch ist freiwillig.
Nehmen Sie an einer verkehrspsychologischen Beratung teil, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Diese belaufen sich auf circa 300 Euro.
Was bedeutet die verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit?
Inhaltsverzeichnis
Gemäß Verkehrsrecht stehen Fahranfänger unter besonderer Beobachtung. Die Behörden sind bei Fahrzeugführern in der Probezeit generell strenger als bei erfahrenen Kraftfahrern. Während letztere meist nur die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog wegen eines Verkehrsverstoßes erwarten müssen, können Fahranfänger auch Probezeitmaßnahmen erhalten.
Kommt es in der Zeit der Bewährung zu einem A-Verstoß (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung über 20 km/h) bzw. zu zwei B-Verstößen (z. B. Handy am Steuer), folgt neben der üblichen Buße auch eine Probezeitverlängerung. Außerdem muss ein Aufbauseminar besucht werden.
An diesem Punkt sollten die Kraftfahrer in der Probezeit merken, dass sie ihre Fahrgewohnheiten ändern müssen. Erfolgt dies nicht und es kommt wieder zum A-Verstoß bzw. zwei B-Verstößen, erhalten sie einen Brief mit einer Verwarnung sowie einer Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Doch was bedeutet das? Wir klären Sie auf.
Ihnen wurde eine verkehrspsychologische Beratung nahegelegt?
Die verkehrspsychologische Beratung ist grundsätzlich freiwillig. Sollten Sie sich dagegen entscheiden, haben Sie zunächst keine direkten negativen Folgen zu befürchten. Allerdings scheinen Sie Probleme damit zu haben, die Verkehrsregeln einzuhalten. Von daher sollten Sie die Entscheidung dafür oder dagegen genau abwägen.
Für ein verkehrspsychologisches Gutachten ist anders als bei einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) in der Beratung keine Prüfung der Fahreignung nötig. Vielmehr geht es darum, Ihr Problembewusstsein zu stärken und Sie zu einer Verhaltensänderung zu bewegen. Oftmals liegt nämlich die Ursache für häufige oder grobe Verkehrsverstöße in anderen Lebensbereichen verborgen. Daran soll mithilfe vom Gutachter, der eine verkehrspsychologische Ausbildung hat, gearbeitet werden. In § 38 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) heißt es dazu:
In der verkehrspsychologischen Beratung soll der Inhaber der Fahrerlaubnis veranlasst werden, Mängel in seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft zu entwickeln, diese Mängel abzubauen. Die Beratung findet in Form eines Einzelgesprächs statt; sie kann durch eine Fahrprobe ergänzt werden, wenn der Berater dies für erforderlich hält. Der Berater soll die Ursachen der Mängel aufklären und Wege zu ihrer Beseitigung aufzeigen. Das Ergebnis der Beratung ist nur für den Betroffenen bestimmt und nur diesem mitzuteilen. Der Betroffene erhält jedoch eine Bescheinigung über die Teilnahme zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde; diese Bescheinigung muss eine Bezugnahme auf die Bestätigung nach § 71 Absatz 2 enthalten.
Die verkehrspsychologische Beratung kann daher als Chance verstanden werden, um Probleme korrekt angehen zu können. Die Teilnehmer erhalten lediglich eine Teilnahmebescheinigung.
Auch die Ausgestaltung der Beratung ist individuell festzulegen. So kann beispielsweise eine Fahrprobe erfolgen oder auch nicht.
Hintergrund ist, dass der Fahranfänger nur noch einen A-Verstoß davon entfernt ist, seinen Führerschein zu verlieren. Die verkehrspsychologische Beratung soll entsprechend eine Hilfe darstellen.
Mit der Abgabe des Teilnahmescheins bei der Führerscheinstelle, zeigen Sie, dass Sie an sich arbeiten. Sollte es trotz Beratung zum Fahrerlaubnisentzug kommen, kann der Nachweis über die vollzogene verkehrspsychologische Beratung zu Ihren Gunsten bei der Wiedererteilung oder möglichen MPU ausgelegt werden.
Welche Kosten verursacht die verkehrspsychologische Beratung?
Für die verkehrspsychologische Beratung sind die Kosten durch die Teilnehmer selbst zu tragen. Zu zahlen sind Summen im Bereich von 300 Euro.
Tohmas meint
25. August 2021 at 2:33
Hallo kann mir jemand sagen was auf mich zu kommen kann ?
Ich habe werend in meiner Probe Zeit ein Unfall gemacht und da habe ich Verlängerung noch man 4 Jahre Probe Zeit bekommen und ein Punkt und dann würde ich noch mal geblitzt und habe noch 1 Punkt bekommen habe schon mal den aufbausemiener gemacht ich habe auch ein Verkehrspsychologische Beratung enfehlung bekommen von der Zulassung stelle aber habe ich nicht gemacht und jetzt für ne Woche würde ich geblitzt es war ne 30 Zone bin 56 km mehr gefahren
Kann mein führuschein einziehen werden oder muss ich den mpu machen kann mir das jemand sagen !? Danke
Walt meint
10. September 2020 at 13:52
Hallo,
ich muss meinen Führerschein neu beantragen, da ich diesen aufgrund von Punkten (nicht Alkohol oder Drogenkonsum am Steuer) abgeben musste.
Kann die Beratungsstelle Auskunft darüber geben, was auf mich während der MPU zukommt? Bzw. woher wissen diese, was die MPU plant?
Michael meint
4. Juli 2020 at 11:29
Hallo Ihr Lieben,
ich hab schon eine verlängerte Probezeit. damals hatte ich einen Punkt und ein Aufbauseminar absolviert. Nun bin ich bei rot über ne Ampel und länger als 1 Sec. und 13 km/h zu schnell innerorts. Dafür gibts jetzt 2 Punkte und 4 Wochen. Ist mein Führerschein jetzt weg?
Grüsse
bussgeldkatalog.de meint
9. September 2020 at 16:57
Hallo Michael,
beim Überfahren einer roten Ampel, die länger als eine Sekunde rot ist, handelt es sich um einen sog. A-Verstoß (schwerwiegende Regelmissachtungen). Bei einem zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Alle Infos dazu sowie den relevanten Bußgeldkatalog finden Sie in unserem Ratgeber zur Probezeit.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Lisa meint
1. September 2021 at 5:37
Hallo,
Ich wurde damals auf der autobahn geblitzt und musste ein Aufbauseminar machen und hab 1 punkt bekommen.
Jetzt wurde ich vor 1 1/2 monaten von der Polizei angehalten weil ich 10kmh zu schnell gefahren bin und musste ein Verwarnungsgeld von 10€ bezahlen. Gestern wurde ich mit 10 kmh zu viel in der30er Zine geblitzt was passiert jetzt?
Imad meint
26. Februar 2020 at 23:26
Hallo,
meine Probezeit wurde schon auf 4. Jahre verlaengert, außerdem habe ich schon einen Aufbauseminar absolviert. nach 4 monaten habe ich nochmal mit 43km mehr geblitzt. Was bekomme ich?
nur Bußgeld oder noch Verwarnung?
Ich bedanke mich im Voraus
Sven meint
30. April 2020 at 12:49
Hallo habe eine Frage,
meine Probezeit wurde schon auf 4. Jahre verlaengert, außerdem habe ich schon einen Aufbauseminar absolviert. nach 2 monaten habe ich nochmal mit 24kmh mehr geblitzt. Und dann habe ich nur Bußgeld bekommen. Und habe noch 8 Monate dann ist meine Probezeit vorbei aber wurde jetzt wieder geblitzt denke so mit 25 km/h Zuviel weiß einer was passiert ??
Danke im Voraus.
Faruk meint
4. Dezember 2019 at 2:44
Du kriegst einfach nur ein Bußgeld und die Sache ist gegessen, du könntest auch öfters geblitzt werden, also die Hauptsache ist das das unter 21km/h ist.
Robbyn S meint
24. Juli 2021 at 20:21
Hallo,
meine Probezeit wurde schon auf 4. Jahre verlaengert, außerdem habe ich schon einen Aufbauseminar absolviert. Ich wurde außerhalb geschlossener Ortschaften mit 32 zu viel nach Abzug gelasert. Nun habe ich eine Verwarnung bekommen und eine Hinweiß auf ein Verlehrspsycholoisches Gespräch. Im Internet steht das dieses Freiwillig ist… habe ich weitere Folgen wenn ich nicht daran teilnehmen sollte? Natürlich wird in in dem Schreiben auch gesagt das wenn ich noch einen weiteren A oder zwei B Verstöße begehe meinen Führerschein abgeben muss.
Danke im Voraus.
Oezguer meint
22. Oktober 2017 at 10:01
Hallo,
meine Probezeit wurde schon auf 4. Jahre verlaengert, außerdem habe ich schon einen Aufbauseminar absolviert. Vor ungefaehr mehr als einen Monat wurde ich in einer 30er Zone mit 55kmh geblitzt dies wurde schon bezahlt und erledigt. Dazu habe ich allerdings einen Brief bekommen worum es sich um eine ,,Verwarnung’’ und eine Empfehlung an einer Verkehrpsychologischen beratung handelt es steht auch drin das mir der Führerschein nach einem Schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiederhandlungen entzogen wird. Nun zu meiner Frage ich wurde nach der ,,Verwarnung’’ nochmal geblitzt allerdings außerorts in einer 60er Zone mit 75Kmh was erwartet mich nun ? wird mir der Führerschein entzogen oder wird dies nur mit einem Bußgeld versehen da es unter 21 Kmh ist und somit kein A-Verstoß ist.
İch bedanke mich im Voraus