Im folgenden Text erfahren Sie mehr über Verkehrspunkte. Wenn Sie Ihre Punkte abfragen möchten, finden Sie hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung. Möchten Sie wissen, wie viele Punkte nach einem Verkehrsverstoß auf Sie zukommen, treffen Sie hier bitte eine Auswahl:
Kurz & knapp: Verkehrspunkte in Flensburg
Für Ordnungswidrigkeiten können gemäß Bußgeldkatalog neben einem Bußgeld oder Fahrverbot auch Punkte in Flensburg ausgesprochen werden. In der Regel gibt es einen Punkt, wenn das Bußgeld mindestens 60 € beträgt.
Sammelt ein Verkehrssünder acht Verkehrspunkte, wird die Fahrerlaubnis entzogen und kann erst nach Ablauf einer Sperrfrist erneut beantragt werden.
Verkehrspunkte verfallen nach einem gewissen Zeitraum wieder. Wann genau erfahren Sie hier.
Verkehrspunkte werden in Deutschland bei Verstößen vergeben
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Vom Kraftfahrt-Bundesamt wird seit 1958 das Verkehrszentralregister betrieben. Mittlerweile heißt die genannte Auskunftei Fahreignungsregister. 16 Jahre nach Eröffnung der Behörde wurde das Punktesystem als zusätzliche Möglichkeit der Sanktionierung eingeführt. Im Mai 2014 ist dieses im großen Stil reformiert worden, wodurch sich für Verkehrsteilnehmer einige Veränderungen ergeben haben.
- Schutz der Sicherheit im ruhenden und fließenden Straßenverkehr
- Verkehrserziehung
Nicht nur Autofahrer oder Fahrzeugführer, die andere Kraftfahrzeuge fahren, sondern auch Radfahrerkönnen bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) Verkehrspunkte gemäß Katalog eingetragen bekommen.
Unter Umständen wirkt sich der Punktestand bei Fahrradfahrern auf deren Autoführerschein aus, sofern sie im Besitz dieses Dokuments sind.
Wie die Verkehrspunkte gemäß neuer Tabelle vergeben werden und wie viele Punkte welcher Verstoß nach sich zieht, erfahren Sie in diesem Ratgeber. Außerdem erfahren Sie, wie Sie Ihre Verkehrspunkte abfragen und abbauen können.
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Neue Verkehrspunkte-Regelung: Was hat sich für Verkehrsteilnehmer verändert?
Zum 01.05.2014 erfolgte eine grundlegende Neuregelung des Verkehrspunktesystems. Rechtsunsicherheiten sollten in diesem Rahmen beseitigt, Fehler korrigiert und Verkehrsvergehen neu bepunktet werden.
Die Folgen der neuen Bepunktung haben wir Ihnen tabellarisch zusammengefasst:
Verkehrspunkte | Maßnahme |
---|---|
1-3 | Vormerkung |
4-5 | Ermahnung |
6-7 | Verwarnung |
8 | Fahrerlaubnisentzug |
Außerdem war es Ziel der Karteireform, den Fokus neu auszurichten. Gemeint ist hiermit, dass nur noch Personen erfasst bzw. deren Punkte gespeichert werden sollen, die sich sicherheitsgefährdender Vergehen schuldig machen. Formale Verstöße ohne unmittelbare Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit ziehen deshalb in Flensburg keine Verkehrspunkte mehr nach sich. Hierunter fallen unter anderem
- Verstöße im Zusammenhang mit Umweltzonen,
- Sonntagsfahrverbote sowie
- die Missachtung der Vorschriften für Fahrzeugkennzeichen.
Wenn es allerdings beispielsweise wegen Kennzeichenmissbrauch im Straßenverkehr dazu kommt, dass gegen betreffende Personen ein Fahrverbot ausgesprochen wird, dann ist es unter diesen Voraussetzungen möglich, Verkehrspunkte auf dem Flensburger Konto des Verkehrssünders zu speichern.
Verkehrspunktesystem: Wofür gibt es Punkte in Flensburg?
Sie fragen sich, ob und wie viele Verkehrspunkte in Flensburg wegen überhöhter Geschwindigkeit eingetragen werden? Dies hängt davon ab, um wie viel km/h die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird.
Sowohl innerorts als auch außerorts drohen Pkw-Fahrern Punkte wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, wenn die Maximalgeschwindigkeit um 21 km/h oder mehr überschritten wird. Zwei Verkehrspunkte werden zu schnellen Fahrzeugführern innerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen eingetragen, wenn diese 41 km/h oder mehr über dem zugelassenen Tempolimit liegen.
Ferner konnten bis Mai 2014 Verkehrspunkte gemäß alter Regelung bereits dann eingetragen werden, wenn es sich bei dem begangenen Vergehen um eine Straftat im Straßenverkehr handelte. Basierend auf dem neuen Punktesystem ist es aktuell jedoch erforderlich, dass der Tatbestand wegen der besonderen Schwere des Verstoßes in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Erwähnung findet.
- Unfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- gefährliches Eingreifen in den Straßenverkehr
- Gefährdung des Verkehrsraums (egal ob ruhender oder fließender Verkehr)
- Trunkenheitsfahrten
Verkehrspunkte-Verfall: Welche Fristen zu beachten sind
Sie fragen sich, wie lange ein Eintrag in der Flensburger Kartei überhaupt bestehen bleibt? Grundsätzlich gilt hierbei für den Punkteverfall eine Verjährungsfrist zwischen 2 1/2 und maximal 10 Jahren. Die Dauer richtet sich nach der Schwere des begangenen Verstoßes.
Neu ist in diesem Zusammenhang seit Mai 2014, dass die Fristen starr sind. Die Frist eines Eintrages verlängert sich dementsprechend nicht mehr, wenn eine weitere Tat während des Verjährungszeitraunms begangen wird. Eingetragene Verkehrspunkte gelten unabhängig voneinander nach Ablauf ihrer Frist als abgebaut.
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