Kurz & knapp: Ein verkehrssicherer Drahtesel
Die StVZO gibt Mindestanforderungen für verkehrssichere Fahrräder vor.
Zu einem gut ausgestatteten Fahrrad gehören u.a. eine Klingel, Reflektoren, Pedale, Bremsen und Scheinwerfer.
Ist Ihr Fahrrad nicht verkehrssicher, drohen bei Gefährdung oder Unfall Bußgelder bis zu 35 Euro.
Übersicht zu speziellen Ratgebern zum verkehrssicheren Fahrrad:
Verkehrssicheres Fahrrad – im Video erklärt
Mindestanforderungen für die Verkehrssicherheit
Inhaltsverzeichnis
Bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr sollte Sicherheit die oberste Priorität sein – sowohl die eigene, aber auch die der anderen Verkehrsteilnehmer. Um diese wenigstens in einem gewissen Umfang zu gewährleisten, schreibt der Gesetzgeber Mindestanforderung für die Ausstattung aller Fahrzeuge vor.
Diese Vorschriften zu den verschiedenen Fortbewegungsmitteln sind in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) beinhaltet. Darin enthalten sind auch die Merkmale, die ein verkehrstaugliches Fahrrad auszeichnen.
Im nachfolgenden Ratgeber erklären wir, welche Bestandteile jeder Drahtesel aufweisen muss, damit es sich dabei um ein verkehrssicheres Fahrrad handelt.
Wann ist ein Fahrrad verkehrssicher?
Damit ein Drahtesel für den Gesetzgeber als verkehrssicheres Fahrrad gilt – unabhängig davon ob dieses für Erwachsene oder Kinder bestimmt ist – muss dieses über bestimmte Ausrüstungsteile und Ausstattungsmerkmale verfügen. Die Vorschriften dazu sind in den Paragraphen 63 bis 67 StVZO festgehalten.
Dies beinhaltet unter anderem eine entsprechende Lichtanlage, bestehend aus einem weißen Scheinwerfer und einem roten Rücklicht. Diese müssen entweder durch einen Dynamo oder seit August 2013 durch Batterie bzw. Akku betrieben werden.
So ist Ihr Fahrrad verkehrssicher – eine Checkliste
Was braucht ein verkehrssicheres Fahrrad? Die nachfolgende Checkliste liefert Ihnen eine Übersicht zu den wichtigsten Bestandteilen. Diese sollten Sie unbedingt regelmäßig kontrollieren, um zu gewährleisten, dass Ihr Fahrrad auch straßentauglich ist.
☐ weißer Scheinwerfer mit mindestens 10 Lux Leistung
☐ weißer Reflektor vorne
☐ rotes Rücklicht
☐ roter Reflektor hinten
☐ zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen (eine pro Rad)
☐ Klingel
☐ zwei gelbe Speichenrückstrahler (Katzenaugen) je Rad
☐ zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale
☐ zwei gelbe Rückstrahler je Pedal
Weitere sinnvolle Ergänzungen für Ihr Zweirad sind zudem hochwertige Schösser, ein Kettenschutz, ein stabiler Gepäckträger und eine Standlichtanlage. Allerdings sind diese Bauteile nicht vom Gesetzgeber für ein straßentaugliches Fahrrad vorgeschrieben, denn dabei handelt es sich um Mindestanforderungen.
Wann droht wegen mangelnder Verkehrssicherheit beim Fahrrad ein Bußgeld?
Egal ob Wind und Regen, holprige Straßen oder beengte Fahrradständer, Ihr Drahtesel muss eine Menge einstecken. Dies kann unter anderem dazu führen, dass Störungen oder auch Beschädigungen auftreten. Kommt es dann zu einer Verkehrskontrolle, kann unter Umständen ein Bußgeld drohen, wenn die Merkmale für ein verkehrssicheres Fahrrad nicht mehr erfüllt werden.
So sieht der Bußgeldkatalog beispielsweise für das Fehlen einer Klingel oder bei defekten Bremsen ein Bußgeld in Höhe von 15,00 Euro vor. Verfügt Ihr Rad nicht über eine entsprechende Beleuchtung oder ist diese nicht funktionstüchtig, drohen als Bußgeld 20,00 Euro.
Kommt es aufgrund des Fahrens ohne Licht zu einer Gefährdung oder sogar einem Unfall, kann sich die Sanktion für ein nicht verkehrstüchtiges Fahrrad auch auf 25,00 oder 35,00 Euro erhöhen.
H. Wolff meint
2. September 2024 at 22:39
Ich habe gehört (oder gelesen), daß man, wenn man nur am Tag fährt, nicht unbedingt mehr eine funktionsfähige Beleuchtung am Fahrrad braucht. – ? Das soll wohl seit einigen Jahren so gelten.