Kurz & knapp: Sicheres Kinderfahrrad
Für ein verkehrssicheres Kinderfahrrad gelten die selben Regelungen nach StVZO wie bei einem Rad für erwachsene Fahrer.
Klingel, Rückstrahler, Bremsen und Scheinwerfer gehören unter anderem zu einem verkehrssicheren Fahrrad.
In Deutschland gilt auf dem Fahrrad keine Helmpflicht. Ein Helm kann die Sicherheit beim Radfahren (nicht nur bei Kindern) aber immens erhöhen.
Entsprechende Ausrüstung am Rad soll für Sicherheit sorgen
Inhaltsverzeichnis
Für Eltern steht die Sicherheit ihres Kindes an oberster Stelle. Aus diesem Grund sollten Sie auch in Bezug auf die Ausstattung des Kinderfahrrads mit äußerster Sorgfalt vorgehen.
Um ein Mindestmaß an Verkehrssicherheit zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber Vorschriften erlassen, in denen die Anforderungen für Fahrräder, die am Straßenverkehr teilnehmen wollen, geregelt sind. Diese sind in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in den Paragraphen 63 bis 67 aufgeführt.
Im nachfolgenden Ratgeber erfahren Sie, welche Kriterien ein verkehrssicheres Kinderfahrrad erfüllen muss, welche Vorschriften es dabei zu beachten gilt und ob Sanktionen drohen, wenn ein Kinderfahrrad, welches nicht verkehrstauglich ist, am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt.
Wann ist ein Kinderfahrrad verkehrssicher?
Für ein verkehrssicheres Kinderfahrrad gelten grundsätzlich die gleichen Vorgaben wie für ein Erwachsenenrad. Diese sind in der StVZO aufgeführt und müssen befolgt werden. Achten Eltern nicht auf diese Vorschriften, kann dies ein Bußgeld nach sich ziehen.
Um ein Kinderfahrrad verkehrssicher zu machen, sollten Sie deshalb gemäß StVZO auf folgende Ausstattungsmerkmale und Bauteile achten:
- Klingel
- zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen (eine je Rad; häufig verfügt ein Rad für Kinder über eine Rücktrittsbremse)
- weißer Scheinwerfer vorne
- weißer Rückstrahler vorne
- rotes Rücklicht hinten
- rote Rückstrahler hinten
- zwei gelbe Rückstrahler je Pedal
- zwei gelbe Speichenrückstrahler (Katzenaugen) je Rad bzw. alternativ weißes reflektierendes Material an den Speichen, Felgen oder Reifen
Worauf zu achten ist, damit ihr Zweirad auch als verkehrstauglich gilt, lernen Kinder in der Regel sogar in der Schule. Meist findet dies im Zuge der Unterrichtseinheit zur Verkehrserziehung samt Fahrradprüfung statt. Damit Ihr Kind die Kriterien für ein verkehrssicheres Kinderfahrrad verinnerlicht, sollten Sie diese regelmäßig gemeinsam überprüfen.
Weitere Maßnahmen für mehr Sicherheit
Wie zuvor bereits erwähnt, handelt es sich bei den Vorgaben der StVZO um die Mindestanforderungen für ein verkehrssicheres Kinderfahrrad. Darüber hinaus können Sie allerdings auch weitere Elemente am Rad anbringen, die unter Umständen für mehr Sicherheit beim Fahren sorgen können. Dazu zählen unter anderem:
- Ein Kettenschutz verhindert, dass sich Kleidung in der Fahrradkette verhakt, was zu einem Sturz führen kann.
- Schutzbleche schützen insbesondere bei schlechtem Wetter Ihre Kleidung vor Schmutz von der Straße.
- Die Abstandskelle soll insbesondere Autofahrer dazu anhalten einen ausreichenden Seitenabstand einzuhalten.
- Durch einen Fahrradständer kann das Zweirad bei Pausen nicht umfallen.
- Sicherheitslenker mit weichen, verdickten Enden reduzieren das Verletzungsrisiko, falls das Kind bei einem Unfall gegen den Lenker prallt.
- Um die Sichtbarkeit von kleinen Rädern zu erhöhen, können Sie außerdem eine Stange mit einem Wimpel anbringen.
Prüfen Sie zudem regelmäßig, ob die Einstellungen noch der Größe Ihres Kindes entsprechen. Ggf. sind Anpassungen oder sogar ein neues Zweirad notwendig.
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