Flensburger Verkehrssünderkartei: Folgen des neuen Punktesystems
Verkehrspunkte | Maßnahme |
---|---|
1-3 | Vormerkung |
4-5 | Ermahnung |
6-7 | Verwarnung |
8 | Fahrerlaubnisentzug |
Im folgenden Text erfahren Sie mehr zur Verkehrssünderkartei in Flensburg. Wenn Sie Ihre Punkte abfragen möchten, finden Sie hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung. Möchten Sie wissen, wie viele Punkte nach einem Verkehrsverstoß auf Sie zukommen, treffen Sie hier bitte eine Auswahl:
Kurz & Knapp: Verkehrssünderkartei
Verkehrsordnungswidrigkeiten werden in der Flensburger Verkehrssünderkartei in Form von Punkteinträgen registriert.
Je nachdem wie schwerwiegend der Verstoß war, werden unterschiedlich viele Punkte eingetragen. Maximal kann es drei Punkte pro Verstoß geben.
Ab acht Punkteintragungen in der Verkehrssünderkartei müssen Betroffene mit der Entziehung ihrer Fahrerlaubnis rechnen.
In der Flensburger Verkehrssünderkartei werden Ordnungswidrigkeiten registriert
Am 02.01.1958 wurde das Verkehrszentralregister eingerichtet und geführt wird es seither durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA). In Folge von Umstruktierungsmaßnahmen kam es am 01.05.2014 zur Übernahme des Verkehrszentralregisters durch das Fahreignungsregister. Umgangssprachlich ist die Institution den meisten Verkehrsteilnehmern jedoch unter der Bezeichnung „Verkehrssünderkartei“ geläufig.
Registriert werden jene Verkehrsteilnehmer, die sich innerhalb des ruhenden oder bewegten Verkehrsraumes entgegen der in Deutschland geltenden Straßenverkehrsordnung verhalten und dadurch bei der Verkehrskontrolle auffallen. Allerdings kommt es nur dann zu einem Eintrag, wenn es sich um Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten handelt, auf die gemäß Bußgeldkatalog Punkte folgen oder in schweren Fällen sogar ein Fahrverbot. Welche Daten konkret gespeichert werden und wie lange, erfahren Sie in unserem Ratgeber. Außerdem informieren wir Sie, wie Sie sich in Flensburg bei der Verkehrssünderkartei Auskunft geben lassen können.
Inhaltsverzeichnis
Wie wird in der Verkehrssünderkartei der Punktekatalog angewendet?
Im deutschen Verkehrsrecht wir unterschieden zwischen weniger schweren und schwerwiegenden Verkehrsdelikten. Handelt es sich um Verstöße letztgenannter Kategorie, bleibt es in der Regel nicht bei einem bloßen Bußgeld, sondern zusätzlich können Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg gespeichert werden. Seitdem das Verkehrszentralregister durch das Fahreignungsregister abgelöst wurde, gilt nicht mehr der gleiche Punktekatalog als Grundlage für die Bepunktung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Die Liste zeigt Ihnen was sich geändert hat:
- Bei Fehlverhalten im Straßenverkehr drohen erst dann Punkte in Flensburg, wenn die begangene Tat gemäß Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld von 60 Euro oder mehr belegt werden kann.
- Zusätzlich muss es sich um eine Regelmissachtung handeln, die mit der Gefährdung der allgemeinen Verkehrssicherheit einherging.
- Geändert hat sich außerdem die Punkteanzahl. Insgesamt acht Punkte müssen seit der Punktereform nur noch vorliegen, bis die Fahrerlaubnis entzogen wird. Zuvor waren es noch 18.
- Es werden seit 2014 pro Verstoß nur noch einer, zwei oder drei Punkte in der Verkehrssünderkartei registriert.
Die Punkteverteilung sieht seit den Reformmaßnahmen so aus, dass in aller Regel ein Punkt gespeichert wird, wenn dem betroffenen Fahrzeugführer eine schwere Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt werden kann.
Zwei Punkte werden im Fahreignungsregister auf Ihrem Punktekonto hinterlegt, wenn es sich um eine Straftat mit oder ohne Fahrverbot handelt.
Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Fahrverbot einhergehen, ziehen ebenfalls den Eintrag zweier Punkte in der Verkehrssünderkartei nach sich. Wer hingegen eine Straftat begeht, aus der ein Fahrerlaubnisentzug resultiert, muss mit drei Punkten rechnen.
Verkehrssünderkartei: Wann werden Punkte gelöscht?
Kommt es aufgrund des Eintritts der Verjährung zur Löschung, werden Punkte aus der Flensburger Verkehrssünderkartei gestrichen. Auch hier haben sich die Fristen im Zuge der Reform des Punktesystems geändert. Nachfolgend haben wir Ihnen aufgelistet, wann Punkte seit 2014 als verjährt gelten:
- 1 Punkt: Verjährungsfrist beträgt 2,5 Jahre
- 2 Punkte: Verjährung ist nach 5 Jahren erreicht
- 3 Punkte: 10 Jahre bis zur Verjährung
Wie können Sie bei der Verkehrssünderkartei Punkte abfragen?
Sie haben bereits mehrere Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen und sind sich nicht sicher, wie viele Punkte mittlerweile auf Ihrem Konto in Flensburg eingetragen sind?
Kein Grund zur Panik, denn das Recht auf Auskunft hat jeder Verkehrsteilnehmer. Wann immer Sie Informationen zu Ihrem aktuellen Punktestand benötigen, können Sie diese einfordern.
Außerdem ist eine Abfrage kostenlos und kann auf drei unterschiedlichen Wegen stattfinden, die wir Ihnen in einer Liste zusammengestellt haben:
- Postalische Auskunft: Hierfür drucken und füllen Sie den Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister aus. Diesen finden Sie auf der Seite des KBA und können diesen dort unentgeltlich herunterladen. Zusätzlich ist es erforderlich, dass Sie zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung eine beidseitige Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses dem Schreiben beilegen. In der Regel ist mit einem Antwortschreiben innerhalb von zwei Wochen zu rechnen.
- Persönliche Abfrage: Wenn Sie sich zufällig in Flensburg aufhalten oder dort wohnen, bekommen Sie in der Fördestraße 16 die Daten zu Ihren Punkten direkt ausgehändigt. Allerdings nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises, eines gültigen Reisepasses oder eines gültigen behördlichen Dienstausweises. Alternativ ist eine persönliche Abfrage auch in der zweiten Außenstelle des KBA in Dresden möglich. Diese befindet sich in der Bernhardstraße 62.
- Punkteabfrage im Internet: Wer vom heimischen PC oder Laptop aus tätig werden möchte, muss lediglich folgende Voraussetzungen mitbringen: Aktivierte Online-Ausweisfunktion, Kartenlesegerät für den Personalausweis und die passende Software der Ausweis-App. Die Antwort der Verkehrssünderkartei erhalten Sie jedoch trotz Online-Abfrage auf postalischem Weg. Kosten werden hierfür nicht berechnet.
Brauch, E. meint
11. Mai 2020 at 15:07
Ist eine Abfrage Kostenpflichtig oder Kostenfrei ?
ich habe Online versucht, da entstehen Kosten von 29,90 €