Kurz & knapp: Unfall ohne Fremdschaden
Auch ein Unfall ohne Fremdschaden kann ein Bußgeld oder andere Konsequenzen nach sich ziehen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Auch bei einem Unfall ohne Fremdschaden sollten Sie zuerst die Unfallstelle sichern.
Ja, liegt eine Sachbeschädigung vor, sollten Sie die Polizei informieren, sodas diese den Unfall aufnehmen kann. Mehr dazu lesen Sie hier.
Ein Unfall, bei dem kein anderer zu Schaden kommt
Inhaltsverzeichnis
Ist von einem Verkehrsunfall die Rede, denken viele Leute wahrscheinlich an einen Zusammenstoß zwischen zwei Autos. Noch mehr Verkehrsteilnehmer sind an einem Unfall beteiligt, wenn es zu einer Massenkarambolage auf der Autobahn kommt.
Tatsächlich ist es jedoch durchaus möglich, dass ein Autofahrer einen Alleinunfall verursacht: das bedeutet, einen Unfall, an dem keine andere Partei beteiligt ist. Dadurch entsteht meist auch nur dem Unfallverursacher ein Schaden, weshalb in einem solchen Fall ein Verkehrsunfall ohne Fremdschaden vorliegt.
Wie kann es zu einem Alleinunfall ohne Fremdschaden kommen? Drohen dem Unfallverursacher Sanktionen wie Bußgeld oder Punkte in Flensburg? Ist bei einem Verkehrsunfall ohne Fremdschaden Fahrerflucht möglich? Diese Fragen zum Unfallhergang beantwortet der folgende Ratgeber.
Was ist ein Alleinunfall ohne Fremdschaden?
Im Straßenverkehr gibt es viele Situationen, in denen Unfälle möglich sind. Nur durch aufmerksames, rücksichtsvolles Fahren und die Befolgung der Straßenverkehrsordnung (StVO) aller Verkehrsteilnehmer lässt sich die Unfallgefahr verringern. Einige Gründe für einen Alleinunfall ohne Fremdschaden sind unter anderem folgende:
- Übermüdung (Sekundenschlaf)
- Unaufmerksames Fahren (z. B. Ablenkung durch Handy oder Beifahrer)
- Straßenverhältnisse (z. B. Eis auf der Fahrbahn)
- Fahren unter Alkoholeinfluss
- Überhöhte Geschwindigkeit
- Ausweichmanöver (z. B. Wild auf der Fahrbahn)
Ein Verkehrsunfall ohne Fremdschaden kann z. B. vorliegen, wenn ein Kraftfahrzeugführer von der Fahrbahn abkommt und mit dem Fahrzeug gegen einen Baum fährt. Ein anderes Fahrzeug wird auf diese Weise nicht beschädigt und auch keine andere Person verletzt.
Sind bei einem Verkehrsunfall ohne Fremdschaden Strafen zu befürchten?
Ein Alleinunfall ohne Fremdschaden hat unter Umständen Sanktionen zur Folge, obwohl kein anderer außer dem Unfallverursacher einen Personen- oder Sachschaden zu beklagen hat. Das hängt davon ab, ob der Unfall aufgrund eines Verkehrsdeliktes zustande kam.
War der Autofahrer beispielsweise schneller als die zulässige Höchstgeschwindigkeit, werden gegen den Temposünder die Sanktionen, welche im Bußgeldkatalog dafür vermerkt sind, verhängt.
Das gilt beispielsweise auch, wenn der Verkehrsunfall ohne Fremdschaden passierte, weil der Unfallverursacher mit Alkohol im Blut gefahren ist. Handelt es sich dabei um einen Promillewert zwischen 0,5 und 1,09, so ist beim ersten Verstoß in der Regel ein Bußgeld von 500 Euro fällig. Hinzu kommen noch zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Ist Fahrerflucht bei einem Verkehrsunfall ohne Fremdschaden möglich?
Fahrerflucht ist der umgangssprachliche Begriff für die Straftat „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“. Diese ist in § 142 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) definiert. Demnach macht sich eine solche Person der Fahrerflucht schuldig:
Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, […]
Die Strafe dafür ist gemäß § 142 Absatz 1 StGB eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Allerdings ist es so, dass es sich bei einem Verkehrsunfall ohne Fremdschaden in der Regel nicht um eine Fahrerflucht handelt, wenn sich ein Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt. Dies gilt jedoch nur, falls tatsächlich kein Fremdschaden entstanden ist.
Buttcher meint
3. November 2022 at 9:57
Ich bin mit einem E – Bike auf Laub ausgerutscht und habe mich selbst verletzt. Knochenbruch am Fußgelenk. Jetzt soll ich Strafe zahlen und 1 Punkt erhalten. „Wegen fahren bei schlechten Sicht- oder Witterungsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall.“ Ich habe niemanden gefährdet. War in einem 30 Wohngebiet.
Das finde ich ungerecht. Der kotflügel hat ne Kratzer. Ansonsten nix am Bike. Das zeigt schon das die Geschwindigkeit niedrig war.