Kurz & knapp: Verkehrsunterricht
Der Verkehrsunterricht soll die Teilnehmer über das richtige Verhalten im Straßenverkehr aufklären und etwaige Wissenslücken bezüglich der wichtigsten Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) schließen.
Gemäß § 48 StVO wird eine Vorladung der Straßenverkehrsbehörde oder der von ihr beauftragten Beamten ausgesprochen, wenn jemand die Verkehrsvorschriften nicht beachtet. Die Teilnahme ist in diesem Fall verpflichtend. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, droht ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro.
Einen wichtigen Teil der Verkehrserziehung für Kinder übernimmt die Schule. Der Verkehrsunterricht ist fest im Lehrplan verankert und findet in aller Regel in der 4. Klasse statt. Dabei haben die Sprösslinge auch die Möglichkeit, eine Fahrradprüfung abzulegen und den symbolischen Radführerschein zu erhalten.
Das richtige Verhalten im Straßenverkehr
Inhaltsverzeichnis
Bereits zu Schulzeiten erhalten junge Menschen im Rahmen vom Verkehrsunterricht einen Einblick in die wichtigsten Regeln der Straßenverkehrsordnung. Dadurch soll sichergestellt werden, dass diese sich risikofrei im Straßenverkehr bewegen können.
In der Fahrschule werden die in jungen Jahren gelegten Grundsteine noch einmal gefestigt. Der Theorieunterricht ist für jede Fahrerlaubnis Pflicht. Das bedeutet allerdings nicht, dass sich auch alle Führerscheinbesitzer an die Verkehrsregeln halten.
Wann kann gemäß § 48 StVO eine Vorladung zum Verkehrsunterricht folgen? Wie läuft diese Verkehrsschulung ab? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Wer muss am Verkehrsunterricht teilnehmen?
Bei dem Begriff „Verkehrsunterricht“ denken die meisten Menschen wohl zuerst an Schulkinder, die eine Unterrichtseinheit im Rahmen der Verkehrserziehung absolvieren. Allerdings kann es sich dabei auch um eine Maßnahme handeln, die von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet wird.
In § 48 Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es diesbezüglich:
Wer Verkehrsvorschriften nicht beachtet, ist auf Vorladung der Straßenverkehrsbehörde oder der von ihr beauftragten Beamten verpflichtet, an einem Unterricht über das Verhalten im Straßenverkehr teilzunehmen.
Da der Paragraph keine konkreten Gründe für die Vorladung zum Verkehrsunterricht nennt, besteht hier ein gewisser Ermessensspielraum. Es ist allerdings davon auszugehen, dass diese Maßnahme vor allem Kfz-Fahrer trifft, welche durch beharrliche Missachtungen der Verkehrsregeln auffallen.
§ 48 StVO definiert auch nicht, wie genau der Verkehrsunterricht aussehen soll. In der Praxis findet dieser meist in einer Gruppe statt, wobei auch Einzelschulungen im Bereich des Möglichen liegen. Die wichtigsten Inhalte sind die Vertiefung der Verkehrsregeln sowie der Hinweis auf ein angemessenes Verhalten bei der Teilnahme am Straßenverkehr. Der Verkehrsunterricht wird von einem dafür geschulten Polizeibeamten durchgeführt.
Gut zu wissen: Kommen Sie der Vorladung zum Verkehrsunterricht nicht nach, begehen Sie gemäß § 49 Absatz 4 Nummer 6 StVO eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße in Höhe von 30 Euro sanktioniert werden.
Verkehrserziehung für Kinder
Wie bereits erwähnt, steht der Verkehrsunterricht auch schon für Kinder an. Dieses erfolgt in aller Regel in der Grundschule und zieht sich durch mehrere Fächer. Die wichtigsten Unterrichtseinheiten in diesem Bereich stellen die Übungseinheiten für den Radführerschein dar.
Diese stehen in aller Regel für die Grundschüler in der 4. Klasse an. Zunächst gibt es einen theoretischen Teil, in welchem der Lehrer oder manchmal auch ein Polizist die wichtigsten Verkehrsregeln zusammenfasst und erklärt.
Auch der praktische Bereich kommt nicht zu kurz: Die Schüler besuchen sogar einen Verkehrsübungsplatz und können dort unter realen Bedingungen die Teilnahme am Straßenverkehr üben.
Zum Abschluss gibt es sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung. Wer beide besteht, ist im Anschluss stolzer Besitzer von einem Radführerschein. Dieser ist allerdings keine Pflicht, Schüler die nicht an der Prüfung teilnehmen oder diese nicht bestehen, haben dadurch keinerlei Nachteile.
Wichtig: Als Eltern sollten Sie den Verkehrsunterricht nicht ausschließlich der Schule überlassen. Es ist wichtig, dass Sie mit Ihrem Sprössling auch vorab schon die wichtigsten Verkehrsregeln üben. Dies trägt auch zu einem sicheren Schulweg bei, wenn das Kind diesen alleine zurücklegt.
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