Kurz & knapp: Verkehrsvertragsrecht
Es handelt sich hierbei um ein speziell im Verkehrsrecht geltendes Vertragsrecht. Es beinhaltet die rechtlichen Regelungen zu Verträgen über Kraftfahrzeuge, wie z. B. Kauf-, Leasing- oder Werkverträge.
Die Regelungen zum Verkehrsvertragsrecht finden sich größtenteils im Bürgerlichen Gesetzbuch wieder.
Ein Anwalt für Verkehrsvertragsrecht kann Sie bei Fragen zu Kfz-Verträgen beraten und prüfen, welche Ansprüche Ihnen daraus entstehen. Kommt es zu einem Streitfall, können Sie ihn obendrein mit Ihrer Vertretung vor Gericht betrauen.
Worum geht es beim Verkehrsvertragsrecht?
Inhaltsverzeichnis
Wollen Sie ein Fahrzeug kaufen, mieten oder leasen, ist dafür ein Vertrag nötig. Gleiches gilt, wenn Sie Ihr Fahrzeug in eine Werkstatt bringen. Derartige Verträge müssen bestimmte rechtliche Vorschriften einhalten, um sowohl die Rechte als auch die Pflichten beider Vertragsparteien zu sichern.
Diese Vorschriften finden sich im Verkehrsvertragsrecht wieder, welches Teil des Verkehrszivilrechts ist.
Konkret behandelt es folgende vier Vertragsarten:
- Kfz-Kaufverträge
- Kfz-Mietverträge
- Kfz-Leasingverträge
- Werkverträge mit einer Kfz-Werkstatt
Das Verkehrsvertragsrecht ist nicht in einem eigenen Gesetzbuch festgehalten. Stattdessen sind die meisten Regelungen dieses Rechtsgebiets Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
So regelt das Verkehrsvertragsrecht den Kfz-Kauf
Das Verkehrsvertragsrecht kommt insbesondere dann zur Anwendung, wenn Sie ein neues Fahrzeug erwerben möchten. Dieses regelt z. B.:
- wann ein Auto als Neuwagen eingestuft werden darf und wann es als Gebrauchtwagen gilt
- auf welche Weise der beworbene Kaufpreis angegeben werden muss
- unter welchen Voraussetzungen eine Preiserhöhung zulässig ist
- wie lange die Sachmängelhaftung dauert
- wann Käufer oder Verkäufer vom Vertrag zurücktreten dürfen
- unter welchen Voraussetzungen dem Käufer eine Nacherfüllung oder eine Preisminderung zusteht
- wie Garantieansprüche geltend gemacht werden können
Vor allem die Einstufung eines Autos als Neu- oder Gebrauchtwagen ist eine wichtige Frage, mit der sich das Verkehrsvertragsrecht beschäftigt, denn sie entscheidet maßgeblich über den Kaufpreis.
Grundsätzlich darf ein Neuwagen keinerlei Beschädigungen aufweisen, muss aus neuen Materialien bestehen und darf bisher weder eine Zulassung erhalten haben noch im Straßenverkehr gefahren worden sein. Erfüllt das Fahrzeug eines dieser Kriterien nicht, darf es nicht als Neuwagen angeboten werden. Gleiches gilt, wenn zwischen Herstellung und Zeitpunkt des Kaufs mehr als ein Jahr verstrichen ist.
Bei Problemen kann ein Anwalt für Verkehrsvertragsrecht helfen
Haben Sie einen Vertrag abgeschlossen, der ein Kfz betrifft, und es treten diesbezüglich Fragen oder Probleme auf, sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsvertragsrecht wenden.
Es ist dabei nicht zwingend nötig, ihn mit Ihrer Vertretung bei einem Streitfall vor Gericht zu beauftragen. Er kann auch eine rein beratende Funktion erfüllen und Ihre juristischen Fragen beantworten.
Haben Sie z. B. den Eindruck, Ihre Werkstattrechnung sei zu hoch, kann der Anwalt für Verkehrsvertragsrecht Ihren Werkvertrag prüfen, ob die darin vereinbarte Leistung wirklich den Preis auf der Rechnung rechtfertigt.
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