Kurz & knapp: Versicherungsgutachter
Unter Umständen beauftragt die gegnerische Haftpflichtversicherung einen Sachverständiger, der das Gutachten übernimmt. In diesem Fall kann es sein, dass der Gutachter nicht vollständig objektiv ist und der Unfallbeteiligte deshalb nicht den Schadensersatz erhält, der ihm zusteht.
Ist ein Gutachten nicht objektiv, handelt es sich um ein Gefälligkeitsgutachten.
Der Unfallbeteiligte muss den Gutachter des Unfallgegners nicht akzeptieren. Er kann dagegen einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständiger konsultieren. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Was ist ein Gutachter der gegnerischen Versicherung
Inhaltsverzeichnis
Im Straßenverkehr kann es zu Unfällen kommen. Eine wichtige Frage für die Unfallbeteiligten lautet: „Wer ist schuld und muss deshalb für die Schäden an den Fahrzeugen aufkommen?“ Daraus wiederum ergibt sich eine weitere Frage, nämlich die nach der Höhe der Schadenssumme in Euro. Auch die jeweilige Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners hat ein großes Interesse an den Antworten.
Denn die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schuldigen muss in der Regel den Schaden bezahlen. Je geringer also die Kosten für die Schäden an dem Auto bzw. an den Kraftfahrzeugen ausfallen, desto besser für die Haftpflichtversicherung. Es ist daher nicht verwunderlich, dass ein Schadensgutachter der Versicherung nicht für jeden als vertrauenswürdig gilt.
Doch ist ein Versicherungsgutachter tatsächlich immer parteiisch? Muss ein Gutachter von der Versicherung vom Unfallbeteiligten akzeptiert werden oder kann dieser sich gegen den Versicherungsgutachter entscheiden?
Ist ein Sachverständiger der Versicherung objektiv?
Es ist gut möglich, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung einem Unfallbeteiligten anbietet, die Auswahl und Beauftragung des Sachverständigen zu übernehmen. Dieser Kfz-Gutachter der Versicherung könnte jedoch theoretisch nicht vollständig objektiv urteilen. In einem solchen Fall wäre es denkbar, dass der Schaden am Fahrzeug durch den Versicherungsgutachter geringer beziffert wird, als es den Tatsachen entspricht. Dies hätte zur Folge, dass der betroffene Fahrzeughalter nicht den angemessenen Schadensersatz erhalten würde.
Doch ist zu bedenken, dass der Ruf höchstwahrscheinlich auch für einen Versicherungsgutachter wichtig ist. Denn ein Sachverständiger, der für Versicherungen arbeitet, gibt mit einem Kfz-Gutachten gleichzeitig eine Probe seiner fachlichen Kompetenz ab. Es kann theoretisch nicht in seinem Interesse liegen, als inkompetent zu gelten. Besonders vor Gericht schadet ein solcher Ruf, denn dann besteht die Gefahr, dass das Gutachten der Gegenseite als vertrauenswürdiger eingestuft wird. Das wiederum kann nicht im Interesse der Versicherung sein, welche den Gutachter beauftragt.
Kann zusätzlich zum Versicherungsgutachter ein anderer Sachverständiger beauftragt werden?
Manche Unfallbeteiligte werden sich vielleicht fragen: „Muss ich den Gutachter von der Versicherung akzeptieren?“ Dazu sind sie nicht verpflichtet. Ein Kfz-Sachverständiger der gegnerischen Versicherung kann abgelehnt werden. Jeder Unfallbeteiligte hat das Recht, statt den vom Versicherer vorgeschlagenen Versicherungsgutachter selber einen Experten auszuwählen.
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger beispielsweise gilt allgemein als objektiv und kompetent. Ein Gutachter, der das Recht erworben hat, diesen Titel zu führen, musste eine Prüfung ablegen und einen Eid darauf leisten, unparteiisch zu urteilen. Auch bei Gerichten genießen solche Sachverständige den Ruf, neutral zu arbeiten.
Wer muss für ein Gutachten zahlen, das nicht von einem Versicherungsgutachter erstellt worden ist?
Wenn ein Geschädigter, der unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden ist, sich gegen den Versicherungsgutachter entscheidet einen eigenen Gutachter beauftragt, muss in der Regel die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers dafür zahlen. Das gilt auch dann, wenn für die gegnerische Versicherung bereits ein Sachverständiger tätig ist.
Nora meint
21. April 2020 at 16:08
Gut zu wissen, dass die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers für das Gutachten zahlen muss. Meine Tochter war leider Opfer eines Unfalles. Zum Gluck alle sind gesund, aber die Angst war groß. Daher lese ich zum Thema, um einen besseren Überblick über das Verfahren zu erhalten. Danke für den Beitrag, sehr informativ!