Kurz & knapp: Versicherungskennzeichen
Das Versicherungskennzeichen ist für Kleinkrafträder mit einem maximalen Hubraum von 50 ccm und E-Scooter vorgesehen. Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist für diese Fahrzeuge verpflichtend. Das Versicherungskennzeichen dient als Nachweis über die vorhandene gültige Kfz-Versicherung.
Ein Versicherungskennzeichen gilt immer ein Jahr. Um die Kontrolle der Gültigkeit zu erleichtern, haben alle Versicherungskennzeichen jedes Jahr eine andere Farbe. Welche Sanktionen Sie erwarten, wenn Sie mit einem ungültigen Versicherungskennzeichen erwischt wurden, lesen Sie hier.
Den Antrag für ein Versicherungskennzeichen stellen Sie bei Ihrer Versicherung. Das Kennzeichen wird Ihnen zugeschickt, sobald Sie den Versicherungsbeitrag überwiesen haben. Welche Angaben für den Antrag nötig sind, erfahren Sie an dieser Stelle.
Was ist ein Versicherungskennzeichen?
Inhaltsverzeichnis
Die kleinen, farbigen Kennzeichen sind an Kleinkrafträdern und E-Scootern zu finden und unterscheiden sich optisch von den regulären Autokennzeichen. Als Besitzer und Fahrer solcher Gefährte müssen Sie sich weder um eine Zulassung bemühen, noch eine Kfz-Steuer entrichten. Eines brauchen Sie allerdings schon: eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Als Nachweis über den Abschluss einer solchen dient das Versicherungskennzeichen.
In der Fahrzeug-Zulassungsverordnung heißt es zum Versicherungskennzeichen in § 26 Abs. 1 FZV:
Durch das Versicherungskennzeichen wird für die Kraftfahrzeuge im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d bis f nachgewiesen, dass für das jeweilige Kraftfahrzeug eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht.
Das Versicherungskennzeichen ist wie folgt aufgebaut: Die drei Ziffern in der ersten Zeile stellen Ihre individuelle Kennnummer dar, während die drei Buchstaben in der zweiten Zeile auf den Versicherer hinweisen. Der kleine Vermerk “GDV” in der dritten Zeile steht für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Nach diesem Vermerk steht das Jahr, in dem das Versicherungskennzeichen gültig ist.
Wann ist ein Versicherungskennzeichen Pflicht?
Verpflichtend ist ein solches Kennzeichen für Kleinkrafträder, die über einen Hubraum von maximal 50 ccm verfügen und höchstens 45 km/h schnell fahren können. Demnach benötigen folgende Gefährte ein Versicherungskennzeichen: Mofa, Roller, Moped und unter Umständen auch Quads und Trikes, wenn sie den vorgenannten Kriterien entsprechen.
Ein Versicherungskennzeichen ist beim E-Scooter ebenfalls nötig, allerdings sind nicht alle Modelle für den Straßenverkehr zulässig. Sie müssen für eine Zulassung der Straßenverkehrsordnung und der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) entsprechen und unter anderem über Licht und Klingel verfügen. Auch motorisierte Krankenfahrstühle und Segways mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h benötigen dieses Kennzeichen.
Ob Sie ein Versicherungskennzeichen für Ihr E-Bike benötigen, hängt vom Modell ab. Das sogenannte Pedelec ist am weitesten verbreitet und unterstützt die Tretbewegungen des Fahrers mithilfe eines Elektromotors. Bei einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h schaltet sich dieser aus, sodass es sich rechtlich dennoch um ein Fahrrad handelt und Sie kein Versicherungskennzeichen benötigen. Beim S-Pedelec sieht es anders aus: Damit erreichen Sie eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Sie müssen neben der Versicherungspflicht auch die Helmpflicht erfüllen und die Führerscheinklasse AM besitzen.
Wie beantrage ich ein Versicherungskennzeichen?
Um ein Versicherungskennzeichen zu beantragen, wenden Sie sich direkt an den Kfz-Versicherer. Halten Sie die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) bereit, wenn Sie den Antrag für ein Versicherungskennzeichen ausfüllen. Dort finden Sie folgende Angaben, die Sie der Versicherung wahrheitsgemäß mitteilen müssen:
- Hersteller
- Fahrgestellnummer
- Baujahr
- Antriebsart
Sie erhalten das Versicherungskennzeichen, nachdem Sie die Kosten der Kfz-Haftpflichtversicherung gezahlt haben. Diese liegen in der Regel zwischen 30 und 100 Euro für ein Mofa oder Moped. Ein Versicherungskennzeichen behält seine Gültigkeit ein Jahr lang. Das neue Versicherungsjahr beginnt immer am 1. März. Nach Zahlung der Versicherungsprämie erhalten Sie dann ein neues Kennzeichen. Um die Kontrolle der Gültigkeit bei den kleinen Kennzeichen zu erleichtern, wechselt die Farbe jährlich.
Im Jahr 2023 hat das Versicherungskennzeichen die Farbe schwarz, im Jahr 2024 ist es blau und 2025 grün. Die Reihenfolge wiederholt sich.
Vorschriften und Verstöße rund um das Versicherungskennzeichen
Gemäß § 27 FZV müssen Sie das Versicherungskennzeichen gut ersichtlich anbringen. Es sollte an der Rückseite des Fahrzeugs, am besten unter der Schlussleuchte, befestigt werden. Der untere Rand des Schildes muss mindestens 20 cm über der Fahrbahn liegen. Das Verkehrszeichen darf sich höchstens in einem Winkel von 30 Grad in Fahrtrichtung neigen und muss auch aus einem Winkel von 45 Grad lesbar sein.
Fahren Sie zwar mit Versicherungskennzeichen, aber ohne Papiere, die Ihren bestehenden Versicherungsschutz bescheinigen, müssen Sie mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Das gilt auch, wenn Sie mit einem abgelaufenen Versicherungskennzeichen fahren, Sie aber eine gültige Versicherung vorweisen können, oder wenn Sie das Versicherungskennzeichen nicht richtig angebracht haben.
Fehlt das Versicherungskennzeichen, kostet das ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro. Sie müssen allerdings mit ernsteren Sanktionen rechnen, wenn Sie gar keine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Dabei handelt es sich gemäß § 6 Pflichtversicherungsgesetz um eine Straftat, die mit einer hohen Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr einhergehen kann.
Das Versicherungskennzeichen ist im Ausland innerhalb Europas weiterhin gültig. Es kann aber sein, dass Sie dort eine grüne Versicherungskarte mitführen oder ein Länderkennzeichen anbringen müssen.
Was tun bei Verkauf oder Diebstahl?
Wurde das Versicherungskennzeichen verloren oder gestohlen, müssen Sie dies der Versicherung und der Polizei melden, um bei Missbrauch des Schildes und damit einhergehenden Verstößen oder Straftaten nicht zu haften.
Beim Verkauf des Gefährts können Sie in der Regel ein Versicherungskennzeichen nicht ummelden. Sie müssen die Versicherung über den Verkauf informieren und das Kennzeichen zurückgeben. Für ein neues Versicherungskennzeichen muss der neue Halter einen eigenen Antrag bei seiner Versicherung einreichen.
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