Kurz & knapp: Versteckte Blitzer
Ja, es ist nicht verboten, Blitzer auf egal welche Art und Weise zu verstecken oder zu tarnen.
Ordnungshüter können den Blitzer tarnen mit einem Tarnnetz oder durch sein Äußeres oder in der Umgebung oder einem Fahrzeug verstecken.
Die Tarnung eines Blitzers begründet einen Einspruch in der Regel nicht. Gegen den Bußgeldbescheid können Sie aber immer Einspruch einlegen.
Versteckte und getarnte Blitzer lauern überall
Inhaltsverzeichnis
In Ortschaften, auf Landstraßen, im Stadtverkehr oder auf Autobahnen – überall können sich Blitzer verstecken und auf den nächsten Temposünder warten. Aber egal wo oder wie sie installiert wurden: Wurden sie geblitzt, müssen Raser mit Sanktionen rechnen. Ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot sollen dafür sorgen, dass sich Fahrer zukünftig wieder an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten.
Viele Blitzer können durch ihr auffälliges Äußeres schon von Weitem entdeckt werden. Zudem ist der Standort zumindest ortskundigen Autofahrern häufig bekannt. Rechtzeitiges Bremsen und Reduzieren der Geschwindigkeit kann ein Auslösen des Blitzers oft verhindern, sodass der Raser ungestraft davonkommt.
Um dem entgegenzuwirken, haben Ordnungshüter die Möglichkeit, die Blitzer zu tarnen:
- Blitzer im Heck eines geparkten Fahrzeug verstecken
- Blitzer mit Tarnnetz überdecken
- Blitzer in der Umgebung verstecken (hinter Büschen, Bäumen, Mülltonnen, Containern, Sperrmüll, Absperrungen)
- Blitzer in Form eines Anhängers, eines Containers, eines Starenkastens
Sind getarnte Blitzer verboten? Für Ordnungshüter besteht keine Pflicht, die Messgeräte für den Verkehr sichtbar aufzustellen. Beim Tarnen oder Verstecken eines Blitzers bieten sich ihnen zahlreiche Möglichkeiten, die alle legal sind. Auch ein Blitzer mit Tarnnetz ist nicht verboten.
Wo darf geblitzt werden? – Informationen dazu im Video
Blitzer versteckt bzw. getarnt: Lohnt ein Einspruch?
Versteckte Blitzer sind nicht verfassungswidrig. Erhalten Sie also einen Bußgeldbescheid, obwohl der Blitzer für Sie nicht eindeutig zu erkennen war, ist dieser trotzdem gültig. Einspruch können Sie zwar trotzdem einlegen, jedoch ist allein die Tarnung des Blitzers keine ausreichende Begründung.
Versteckte Radarfallen bergen jedoch immer das Risiko, dass es bei der Aufstellung zu Fehlern kommt oder durch die Tarnung Fehler bei der Messung hervorgerufen werden. Im Zweifel sollten Sie den Bußgeldbescheid von einem Anwalt für Verkehrsrecht überprüfen lassen. Dieser kann gegebenenfalls Akteneinsicht beantragen und die Erfolgsaussichten eines Einspruchs einschätzen.
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