Kurz & knapp: Vertragsstrafe fürs Parken auf dem Privatparkplatz
Da es sich um einen Privatparkplatz handelt, kann der Betreiber festlegen, wie hoch die Vertragsstrafe für das Parken ohne Parkschein ausfällt. Da immer die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss, sind Strafen in Höhe von 20 bis 30 Euro üblich.
Ein Urteil des BGH von Ende 2019 hat grundsätzlich bestätigt, dass Sie dazu verpflichtet sind, die Vertragsstrafe fürs Parken zu bezahlen. Hier können Sie nachlesen, worum es im konkreten Fall ging.
Hat ein Betreiber, wie zum Beispiel die fair parken GmbH, nicht ausdrücklich auf die Möglichkeit einer Vertragsstrafe hingewiesen, können Sie einen Widerspruch gegen selbige einlegen.
Regeln auf einem Privatparkplatz
Inhaltsverzeichnis
Ein Privatparkplatz gehört nicht zum öffentlichen Verkehrsraum. Somit greift auf diesem auch nicht automatisch die Straßenverkehrsordnung (StVO). Allerdings kann der Betreiber durch eine entsprechende Beschilderung darauf hinweisen, dass die Regeln der StVO auch auf den privaten Parkflächen eingehalten werden müssen.
Ist kein Schild vorhanden, gilt die gegenseitige Rücksichtnahme. Kfz-Fahrer müssen sich bezüglich der Vorfahrt ggf. per Handzeichen verständigen. Verlangt der Betreiber der Parkanlage die Nutzung einer Parkscheibe, sind Sie dazu verpflichtet.
Doch droht eine Vertragsstrafe für das Parken, wenn Sie sich nicht an diese Regel halten? Wie hoch kann die Strafzahlung ausfallen? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Wann kann eine Vertragsstrafe für das Parken auf dem Privatparkplatz ausgesprochen werden?
Auf vielen Privatparkplätzen müssen Sie einen Parkschein ziehen oder Ihre Parkscheibe benutzen, wenn Sie Ihr Kfz dort abstellen wollen. Der Betreiber kann auch die Parkgebühren individuell festlegen.
Weigern Sie sich, einen Parkschein zu lösen oder die Parkscheibe zu nutzen, können Sie eine Vertragsstrafe für das Parken erhalten. Diese ist nicht mit einer Geldbuße für Parkverstöße im öffentlichen Straßenverkehr gleichzusetzen.
Die Vertragsstrafe für das Parken wird nicht von einem Mitarbeiter des Ordnungsamts ausgesprochen, sondern vom Betreiber der Parkanlage. Dieser beauftragt häufig einen externen Dienstleister mit der Parkraumüberwachung.
Wichtig: Grundsätzlich kann der Betreiber selbst bestimmen, wie hoch die Vertragsstrafe fürs Parken ausfällt. In aller Regel müssen Falschparker mit einem Betrag zwischen 20 und 30 Euro rechnen.
Können Sie gegen die Vertragsstrafe für das Parken ohne Parkschein vorgehen?
Der Betreiber der Parkanlage ist dazu verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass eine Vertragsstrafe für das Parken ausgesprochen werden kann. Bringt dieser kein entsprechendes Hinweisschild an, können Sie Widerspruch gegen die Aufforderung zur Strafzahlung einlegen.
Gut zu wissen: Grundsätzlich können Sie für das Falschparken auf einem Privatparkplatz auch abgeschleppt werden. Die Kosten müssen Sie selbst tragen, sofern diese zum ortsüblichen Tarif verhältnismäßig sind.
Wichtiges Urteil zum Parken auf dem Privatparkplatz
Ende 2019 hat sich der BGH mit der Vertragsstrafe fürs Parken auf dem Privatparkplatz beschäftigt und einer bis dato gängigen Praxis einen Riegel vorgeschoben. Vor dem Urteil konnten Parksünder einfach behaupten, dass sie das Fahrzeug nicht selbst auf dem Privatparkplatz abgestellt haben.
Die Beweislast lag nämlich beim Parkplatzbesitzer. Das ist seit dem Urteil vom 18.12.2019 (Az. XII ZR 13/19) nicht mehr möglich. Die Richter haben entschieden, dass der Fahrzeughalter verpflichtet ist, den tatsächlichen Fahrer zu benennen. Andernfalls muss er die Vertragsstrafe für das Parken auf dem Privatparkplatz selbst bezahlen.
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Rolf H. meint
19. April 2024 at 16:18
Habe in der Tiefgarage für 10min auf Ein Parkplatz geparkt, was für ein anderes Geschäft vorgesehen war. Als ich wiedergekommen bin, lag ein Brief auf der Windschutzscheibe mit den Text, dass das ein Privatparkplatz ist und hier die Straßenverkehrsordnung gilt. Wegen widerrechtlich abstellen soll ich jetzt 20€ Verwarngeld zahlen.
Sollte ich nicht zahlen werden weitere rechtliche Schritte eingeleitet.
Habe aber weder ein Schild mit privat oder ein Hinweis gelesen, das hier die StVO gilt.
Mir ist auch schleierhaft wie in so kurzer Zeit ein Brief ans Auto gekommen ist ( keine 10 min).
Muss ich sowas zahlen ?
Datschi meint
8. September 2022 at 16:52
Wie lange darf ein privater Parkplatzbetreiber nach einem Parkverstoß, der geahndet und pünktlich bezahlt wird, Daten über diesen Vorgang speichern? Also z.B. die „Beweißfotos“ und „spezielle, kommunal zugelassene Spezialsoftware“ vorhalten?
Eine Antwort wäre toll…vielen Dank!
Birgit meint
23. April 2021 at 6:04
Unser Vermieter hat zusätliche Parkplätze erbaut.An denen ist der Parkplatz nummeriert.1,2,3,4.Weiter nichts. Muss man zusätzlich die KFZ Zeichen anbringen, um zu wissen wer auf dem Parkplatz parken darf ,damit jeder weiß, das dieses Auto berechtigt ist,auf dem Platz zu parken?Oder ist das ein Freifahrtschein für alle Autoparker ,die die Parkplätze nicht gemietet haben?