Kurz & Knapp: Vollrausch im Straßenverkehr
Vollrausch bei Fahrzeugführern gilt in Deutschland als Straftat.
Ja, es wird zwischen fahrlässigem und vorsätzlichem Vollrausch unterschieden. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Als „Vollrausch“ gilt ein Promillewert von 2,0.
Vollrausch kann ein Straftatbestand sein
Inhaltsverzeichnis
Ein Vollrausch wird durch Alkohol herbeigeführt. Umgangssprachlich ist von einem Vollrausch die Rede, wenn der Betroffene so stark alkoholisiert ist, dass er sich später nicht mehr daran erinnern kann, was er im Rausch getan hat. Solange eine Person ihren Vollrausch auf dem Sofa verschläft, hat das außer für ihre Gesundheit vermutlich keine negativen Folgen.
Doch was passiert, wenn jemand im Vollrausch eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat begeht? Kann in diesem Zusammenhang Vollrausch durch Promille bzw. eine bestimmte Promilleanzahl festgestellt werden? Welche Sanktionen sieht das Strafrecht für Delikte im Vollrausch vor? All diese und weitere Fragen beantwortet der folgende Ratgeber.
Vollrausch im Strafgesetzbuch (StGB)
Nicht nur gesundheitlich, sondern auch juristisch betrachtet stellt der Vollrausch ein Problem dar. Denn laut § 20 StGB liegt eine Schuldunfähigkeit vor, wenn jemand eine Straftat begeht, während er sich in einem Zustand befindet, der es ihm unmöglich macht, das Unrechtmäßige seiner Tat zu erkennen oder dementsprechend zu handeln. Daher kann der Betroffene für seine „Rauschtat“ nicht bestraft werden.
Doch damit würde theoretisch ein Schlupfloch für Täter existieren, da diese sich durch einen Vollrausch Straffreiheit sichern könnten. Um dies zu verhindern, wird in § 323a Absatz 1 StGB Vollrausch im Zusammenhang mit einer rechtswidrigen Tat unter Strafe gestellt:
Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.
Die Sanktion kann demnach in einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestehen. In § 323a StGB ist von zwei Arten des Vollrauschs die Rede:
- vorsätzlicher Vollrausch
- fahrlässiger Vollrausch
Bei der erstgenannten Art, dem vorsätzlichen Vollrausch, ist sich der Betroffene bewusst, dass sein Konsumverhalten zu einem Vollrausch führt und auch, dass er aufgrund dieses Zustandes eine Straftat begehen könnte.
Ein fahrlässiger Vollrausch liegt hingegen vor, wenn sich der Betroffene zwar bewusst ist, dass sein Konsumverhalten zum Vollrausch führen kann, er jedoch nicht mit der Möglichkeit rechnet, dass er dadurch eine Straftat begehen könnte.
Wie wird Vollrausch bestraft?
Der Straftatbestand des Vollrauschs ist subsidiär. Das bedeutet, dass er nur anwendbar ist, wenn der Täter aufgrund seines Rausches nicht wegen einer anderen Tat bestraft werden kann. Wie hoch im Einzelnen die Strafe ausfällt, hängt dabei von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab. Den Strafrahmen finden Sie in der folgenden Tabelle.
Hierbei gilt nach § 323a Abs. 2 StGB, dass die jeweilige Strafe nicht schwerer sein darf, als die Strafe, die für die Rausch begangene Tat angedroht wird.
Tatbestand | Strafe |
---|---|
Vorsätzlicher Vollrausch | Geldstrafe oder maximal 5 Jahre Freiheitsstrafe |
Fahrlässiger Vollrausch | Geldstrafe oder maximal 5 Jahre Freiheitsstrafe |
Gibt es für Vollrausch eine Promillegrenze?
Kann der Zustand des Vollrauschs und damit der Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB anhand der Promille im Blut nachgewiesen werden? In der Regel ist von diesen Promillegrenzen auszugehen:
- weniger als 2,0 Promille: schuldfähig
- zwischen 2,0 und 2,9 Promille: Schuldfähigkeit ist abhängig von Trinkgewohnheiten und Persönlichkeit
- ab 3,0 Promille: schuldunfähig
Üblicherweise werden die Person des Täters und sein Verhalten einbezogen, wenn es darum geht, festzustellen, ob sich der Betroffene zum Tatzeitpunkt im Zustand des Vollrauschs befand. So ist es beispielsweise bei Alkoholikern möglich, dass das Gericht eine höhere Promillegrenze als bei anderen Personen ansetzt.
Welche Auswirkungen hat Vollrausch auf den Körper?
Gerade die Wirkungen von Alkohol werden oft unterschätzt. Denn der Übergang zwischen einem Schwips und Vollrausch ist fließend, weil sich schon der erste Schluss auf den Körper auswirkt. Schon ein leichter Schwips hat seine Folgen, die sich jedoch von Mensch zu Mensch unterscheiden:
Weil Alkohol die Geschmackssensoren beeinträchtigen, schmecken Speisen plötzlich anders. Manche Personen bekommen aufgrund geweiteter Blutgefäße rote Wangen. Schmerzen werden anders, weniger oder nicht mehr wahrgenommen. Wir werden kontaktfreudiger, enthemmter und gelöster. Doch gleichzeitig lassen Sehvermögen, Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit nach.
Ab 0,8 Promille bekommen wir einen Tunnelblick, bei 1,0 Promille beginnt der Rauschzustand. Bei einem Vollrausch drohen folgende Alkoholschäden:
- Unter zu viel Alkohol leidet vor allem die Leber, die den Alkohol abbaut und dementsprechend unter zu vielen geistigen Getränken leidet.
- Alkohol schädigt das zentrale Nervensystem. Der Körper braucht lange, um sich wieder zu erholen, und tut dies im Laufe einer längeren Zeit ohne weiteres Nervengift.
- Jeder einzelne Vollrausch schädigt das Gehirn massiv. Dabei wird insbesondere die Informationsübertragung zwischen den einzelnen Gehirnzellen stark gestört. Wenn Sie langfristig zu viel Alkohol konsumieren, leiden Gedächtnisleistung, Konzentrationsfähigkeit, Urteilsvermögen und auch die Intelligenz.
- Alkoholmissbrauch über eine längere Zeit erhöht das Krebsrisiko z. B. für die Leber und verursacht Entzündungen der Bauchspeicheldrüse und der Magenschleimhaut.
- Bei Menschen, die ständig zu viel Alkohol zu sich nehmen und immer wieder im Vollrausch landen, verändert sich die Persönlichkeit.
Menschen, die zu oft und zu viel dieser berauschenden Getränke zu sich nehmen, riskieren schwere Gesundheitsschäden.
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