Kurz & knapp: Vorläufiger Führerschein
Ein vorläufiger Führerschein wird in der Regel dann ausgestellt, wenn der eigentliche Führerschein verloren gegangen ist oder gestohlen wurde. Auch Fahranfänger können ein vorläufiges Dokument erhalten, wenn der Führerschein nach Prüfung noch nicht ausgestellt ist.
In der Übergangszeit bis zur Ausstellung des Ersatzdokuments oder des eigentlichen Führerscheins dient das vorläufige Dokument dazu, die Fahrberechtigung nachzuweisen. Dieses Dokument weist eine vorhandene Fahrerlaubnis nach und berechtigt zum Führen von Fahrzeugen.
Die vorläufige Fahrberechtigung für Fahranfänger ist üblicherweise nur drei Monate lang gültig. Ein vorläufiger Führerschein bei Verlust oder Diebstahl hat in der Regel kein Ablaufdatum ist so lange gültig, bis das Ersatzdokument ausgehändigt wurde.
Vorläufige Fahrberechtigung und Führerschein: Hierfür gibt es verschiedene Gründe
Inhaltsverzeichnis
Eine Fahrerlaubnis berechtigt den Inhaber zum Führen bestimmter Fahrzeuge. Als Nachweis einer solchen Berechtigung dient in der Regel der Führerschein. Daher ist es nicht verwunderlich, dass das Dokument stets mitzuführen und bei Kontrollen vorzuzeigen ist. Es gibt allerdings auch bestimmte Umstände, unter denen der Führerschein nur vorläufig ausgestellt ist. Warum ein vorläufiger Führerschein benötigt wird, kann also unterschiedliche Gründer haben.
Wann Kraftfahrer eine vorläufige Fahrerlaubnis erhalten, in welchen Fällen ein vorläufiger Führerschein zu beantragen und was zur Gültigkeit des Dokuments bestimmt ist, erläutert der nachfolgende Ratgeber näher. Darüber hinaus befasst er sich auch mit der Frage nach den anfallenden Kosten und auch damit, ob ein vorläufiger Führerschein im Ausland gültig ist.
Vorübergehende Fahrerlaubnis als Nachweis für die Fahrberechtigung (VNF)
Ein vorläufiger Führerschein wird zum Beispiel nach einer bestandenen Fahrprüfung zum Thema. Ein sogenannter vorläufiger Nachweis einer Fahrberechtigung (VNF) wird in der Regel dann ausgehändigt, wenn nach der Prüfung der Führerschein noch nicht ausgestellt ist. Durch diesen Nachweis ist die Teilnahme am Straßenverkehr dann dennoch möglich. Üblicherweise ist das entsprechende Dokument drei Monate gültig und dient bis zur Ausstellung des eigentlichen Führerscheindokuments eben als Nachweis über die bestandene Prüfung und der damit verbundenen Fahrerlaubnis.
Wichtig ist, dass Führerscheinneulinge die vorläufige Fahrerlaubnis nur in Kombination mit einem Personalausweis oder dem Reisepass nutzen dürfen. Allein ist das Dokument nicht gültig. Wird ein Führerschein für verschiedene Klassen ausgestellt, kann es sein, dass die Gültigkeit des Nachweises abläuft bevor der endgültige Führerschein fertig ist. Dann ist es durchaus möglich, die vorübergehende Fahrerlaubnis kostenlos verlängern zu lassen. Solch ein provisorischer Führerschein kann dann weiterhin zum Führen von Fahrzeugen verwendet werden.
Die rechtliche Grundlage für die vorübergehende Fahrerlaubnis findet sich in § 22a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Diese besagt diesbezüglich Folgendes:
Der Sachverständige oder Prüfer hat im Falle einer bestandenen Prüfung abweichend von § 22 Absatz 4 Satz 3 dem Bewerber einen Vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis nach Anlage 8a unter Einsetzen des Aushändigungsdatums auszuhändigen.
Im gleichen Paragraphen ist zudem bestimmt, dass ein solcher vorläufiger Führerschein im Ausland nicht gültig ist:
Der Vorläufige Nachweis der Fahrerlaubnis gilt als Nachweis im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 und nur im Inland […] gültig.
Vorübergehender Führerschein: Wann wird dieser noch benötigt?
Ganz andere Umstände können dazu führen, dass Führerscheininhaber einen Nachweis über ihrer Fahrerlaubnis benötigen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn sie ihren Führerschein verloren haben oder dieser gestohlen wurde.
Betroffene müssen hier ein Ersatzdokument beantragen. Die Erstellung eines solchen nimmt allerdings Zeit in Anspruch. Bedeutet dies, dass sie während dieses Zeitraums nicht fahren dürfen? Hier ist ein vorläufiger Führerschein von Vorteil. Gleichzeitig mit dem Ersatzführerschein kann ein solcher dann beantragt werden.
Das heißt, ein vorläufiger Führerschein stellt nur einen befristeten Nachweis über die vorhandene Fahrerlaubnis dar und ist kein Ersatzführerschein. In der Übergangszeit bis zum Erhalt des Ersatzführerscheins beweist der vorläufige die Berechtigung zum Führen der Fahrzeuge. Fahrer dürfen auch hier nur die Fahrzeugklassen führen, die in ihrer Fahrerlaubnis eingeschlossen sind. Ein vorläufiger Führerschein berechtigt nicht zum Führen anderer Klassen.
Steht in dieser Übergangszeit ein Urlaub an, sollten sich Reisende im Vorfeld informieren, ob ein vorläufiger Führerschein auch im Reiseland anerkannt wird. Eine einheitliche Regelung innerhalb der Europäischen Union gibt es nicht. Einige Staaten haben ein solches vorläufiges Dokument nicht, daher kann es dort zu Problemen kommen.
Vorläufigen Führerschein beantragen: Was ist hier wichtig?
Ging der Führerschein verloren oder wurde gestohlen, ist dies der Fahrerlaubnisbehörde und auch der Polizei mitzuteilen. Das Ersatzdokument und auch ein vorläufiger Führerschein sind dann bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen. Üblicherweise können sich Betroffene diesbezüglich direkt an die Behörde wenden oder auch an die Bürgerämter oder entsprechende Anlaufstellen in den Gemeinden wenden. Wichtig ist, dass eine persönliche Vorsprache erfolgen muss. Den Antrag postalisch oder online einzureichen, ist üblicherweise nicht möglich.
Für den Antrag auf ein Ersatzdokument sind verschiedene Unterlagen notwendig. Antragsteller müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, biometrische Passbilder und bei einem Verlust eine eidesstattliche Erklärung beibringen. Fand ein Wohnort- oder Behördenwechsel statt, ist zudem auch eine Abschrift des Karteikarteneintrags des alten Führerscheins vorzulegen. Letzteres dient dazu, dass die neue Behörde alle wichtigen Daten zum Führerschein und der Fahrerlaubnis erhält.
Für die Ausstellung eines Ersatzdokumentes sollte immer eine Bearbeitungszeit einkalkuliert werden. Das Gleiche gilt, wenn ein vorläufiger Führerschein zusätzlich beantragt wurde. Üblicherweise dauert die Ausstellung des Ersatzdokuments länger und das vorläufige Dokument sollte jedoch relativ zeitnah zur Verfügung stehen. Gültig ist das Dokument bis zu dem Zeitpunkt an dem der Ersatzführerschein eintrifft. Ein vorläufiger Führerschein ist dann abgelaufen, wenn die Fahrerlaubnisinhaber ihr neues permanentes Dokument in den Händen halten. Allerdings sollten Antragsteller darauf achten, ob nicht doch ein Ablaufdatum auf dem vorläufigen Dokument hinterlegt ist. In diesem Fall gilt es, dieses zu beachten und das Fahren nach dem Stichtag ist dann nicht mehr möglich.
Kosten: Ein vorläufiger Führerschein ist nicht umsonst
Wie das Ersatzdokument bringt auch ein vorläufiger Führerschein Kosten mit sich. Eine bundesweit einheitliche Regelung bezüglich der Preise gibt es nicht. Betroffene müssen also je nach Region oder Stadt mit verschiedenen Kosten rechnen. Oftmals macht es auch einen Unterschied, ob ein vorläufiger Führerschein einzeln oder gemeinsam mit dem Ersatzführerschein beantragt wird. Bei letzterem Vorgehen reduzieren sich die Kosten.
Die Gebühren für ein vorläufiges Dokument bewegen sich zwischen 8 und 20 Euro. Durchschnittlich fallen um die 10 Euro an. Und was kostet ein Ersatzführerschein? Hier ist mit Beträgen um die 40 Euro zu rechnen.
Bildnachweise: fotolia.com/© Jürgen Fälchle, fotolia.com/© Gerhard Seybert
Kira N meint
18. August 2023 at 12:57
Vielen Dank für diesen Artikel zum vorläufigen Führerschein. Gut zu wissen, dass der meist direkt nach der Prüfung ausgestellt wird. Ich werde bald meinen L17-Führerschein haben und wollte mich hier informieren.
Helga M meint
1. Dezember 2021 at 10:47
Ich habe meine Theorieprüfung mit 0 Fehlerpunkte bestanden für die Klasse AM.Ich möchte ein Mopetauto fahren 45kmh. Da das Wetter jetzt unter 5Grad liegt,wird mit mir keine Praktische Prüfung gemacht,gibt es für mich einen Ersatzführerschein für 3Monate?Bis ich dann meinen Führerschein mache kann(März) Mopedführerschein. LG.Helga
Kevin meint
23. April 2021 at 11:28
Wie verhält es sich denn, wenn man wie ich, den B196 erfolgreich absolviert hat und nun ein vorläufigen Führerschein benötigt?
Meine Führerscheinstelle in Waiblingen hat auf meine Anfrage nach einem vorläufigen Führerschein (Bis zum erhalt des eigentlich beantragten B196 Führerschein) mitgeteilt, dass dies nicht ginge und ich nur eine Expressbestellung meines neuen Führerscheins mit der zusätzlichen Schlüsselzahl 196 durchführen kann. Nun bin ich nicht mehr mobil, da ich meinen PKW nach dem Leasing abgeben musste und die Bearbeitung trotz Express Bestellung nach 3 Wochen nicht durch ist. Hat meine Führerscheinstelle recht und ich kann keinen vorläufigen Führerschein beantragen?
Vielen Dank vorab für Ihre Info.
Ralf meint
13. Februar 2021 at 23:33
Laut Tüv angaben..der Führerschein ist nach 10 Jahren nicht mehr nachvollziehbar wann gemacht worden ist und wenn verloren gegangen ist.Ich bin in der meinung,das der Führerschein genauso wichtig ist wie der Personalausweis und sowas darf von Gesetz aus nicht verjähren.Leider gibt sonst kein anderen möglichkeiten auser der Führerschein neu zu machen