Kurz & knapp: Ab wann ist der Führerschein weg?
Innerorts ist der Führerschein durch ein Fahrverbot von einem Monat ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h und außerorts ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h weg.
Ein Verstoß, der 2 Punkte in Flensburg nach sich zieht, kann ein Fahrverbot zur Folge haben. Der Entzug der Fahrerlaubnis droht bei einem Gesamtpunktestand von 8 Punkten.
Bei Alkohol am Steuer droht ab 0,5 Promille ein Fahrverbot. Ab 1,1 Promille wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Führerschein weg: Fahrverbot vs. Entzug der Fahrerlaubnis
Inhaltsverzeichnis
Bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten kann der Führerschein eingezogen werden. Allerdings muss hier zwischen dem Entzug der Fahrerlaubnis und dem Fahrverbot unterschieden werden.
Beim Fahrverbot wird der Führerschein vorübergehend in amtliche Verwahrung gegeben. Bei Ordnungswidrigkeiten dauert die Verbotsfrist ein bis drei Monate, bei Straftaten ein bis sechs Monate. Die Fahrerlaubnis ruht für die Dauer des Fahrverbots und muss nach Ablauf nicht neu beantragt werden.
Beim Führerscheinentzug wird die Fahrerlaubnis komplett entzogen. Der Führerschein wird nach Ablauf der Sperrfrist nicht wieder ausgehändigt. Die Sperrfrist dauert mindestens sechs Monate und maximal fünf Jahre. Nach Ablauf der Frist kann ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden.
- Fahrverbot: nach schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ohne Entzug der Fahrerlaubnis
- Entzug der Fahrerlaubnis: nach verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Staftaten
Aber ab wie viel km/h zu schnell ist der Führerschein weg? Oder mit wie viel Punkten ist der Führerschein weg? Ab wann Sie den Führerschein abgeben müssen, erfahren Sie im Folgenden.
Ab wie viel km/h ist der Führerschein weg?
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann in der Regel nur ein Fahrverbot zur Folge haben. Wann der Führerschein weg ist, hängt davon ab, wo der Geschwindigkeitsverstoß stattfand, mit welchem Fahrzeug Sie unterwegs waren, ob Sie Erst– oder Wiederholungstäter oder noch in der Probezeit sind:
- Innerorts: Ab 21 km/h zu viel
- Außerorts: Ab 26 km/h zu viel
- Als Fahranfänger: Ab 21 km/h zu viel (3. A-Verstoß)
- Mit dem Lkw oder mit Anhänger: Ab 31 km/h zu viel (außerorts) oder ab 26 km/h zu viel (innerorts)
Die Dauer des Fahrverbots kann bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein bis drei Monate betragen und ist davon abhängig, um wie viel km/h die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde.
Wann wird der Führerschein entzogen bei einem Geschwindigkeitsverstoß? In der Probezeit kann es tatsächlich zum Führerscheinentzug aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommen, wenn es sich dabei um den dritten A-Verstoß handelt.
Ab wie viel Punkten ist der Führerschein weg?
Punkte in Flensburg können ein Indikator dafür sein, ob Sie ein Fahrverbot erhalten. Für schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ohne Führerscheinentzug werden zwei Punkte in Flensburg vergeben und ein Fahrverbot kann die Folge sein. Folgende Verstöße werden mit zwei Punkten geahndet:
- Geschwindigkeitsüberschreitung (31 km/h innerorts, 41 km/h außerorts)
- Abstandsunterschreitung (weniger als 3/10 des halben Tachowertes bei mehr als 100 km/h)
- Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze (Erst- und Wiederholungstäter)
- Fahren unter Drogeneinfluss (Erst- und Wiederholungstäter)
- Einfacher Rotlichtverstoß (höchstens eine Sekunde mit Gefährdung oder Sachbeschädigung)
- Qualifizierter Rotlichtverstoß (über eine Sekunde)
- Überholen im Überholverbot (mit Gefährdung oder Sachbeschädigung)
Ab wie viel Punkten verliert man den Führerschein ganz? Drei Punkte in Flensburg werden für Straftaten vergeben, die einen Führerscheinentzug zur Folge haben. Eine Straftat im Straßenverkehr stellt zum Beispiel eine Fahruntüchtigkeit, Gefährdung des Verkehrs unter Drogeneinfluss oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß dar.
Zudem droht der Entzug der Fahrerlaubnis, wenn sich Punkte ansammeln: Der Führerschein ist ganz weg, wenn ein Gesamtpunktestand von acht Punkten vorliegt.
Ab wie viel Promille ist der Führerschein weg?
Bei Alkohol am Steuer ist es möglich, dass entweder ein Fahrverbot verhängt oder die Fahrerlaubnis komplett entzogen wird. Entscheidend ist, ob das Fahren unter Alkoholeinfluss als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat gewertet wird:
- Ab 0,5 Promille: Ordnungswidrigkeit mit Verhängung eines Fahrverbots
- Ab 0,3 Promille (relative Fahruntüchtigkeit): bei Gefährdung des Verkehrs Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis
- Ab 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit): Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis
Die Dauer des Fahrverbots richtet sich danach, ob Sie zum ersten Mal oder bereits zum wiederholten Mal gegen die Promillegrenze verstoßen haben. Für Ersttäter dauert dieses einen Monat, für Wiederholungstäter drei Monate.
Werner meint
18. Juni 2020 at 17:21
ICh habe inzwischen 2 Punkte kassiert. Wie viel Punkte kann ich mir noch erlauben, ohne dass der Führerschein entzogen wird?