Kurz & Knapp: Baken
Im deutschen Straßenverkehr gibt es Baken, Leitbaken (auch: Warnbaken genannt) und Ankündigungsbaken (auch: Entfernungsbaken genannt). Baken gibt es z. B. vor Bahnübergängen (vgl. Anlage 1 StVO). Warnbaken werden z. B. bei Straßenverengungen verwendet (vgl. Anlage 4 StVO), während Ankündigungsbaken typischerweise vor Autobahnausfahrten stehen (vgl. Anlage 3 StVO). Beispiele für diese Baken finden Sie hier:
– Baken vor Bahnübergängen
– Leit- bzw. Warnbaken
– Ankündigungs- bzw. Entfernungsbaken
Baken, Leitbaken oder Ankündigungsbaken – gelten entweder als Verkehrseinrichtungen, Gefahrzeichen oder Richtzeichen. Sie sind Verkehrszeichen, aber dienen gleichzeitig auch als Geräte, die zum Absperren, Ankündigen oder Hinweisen verwendet werden. Wozu Baken eingesetzt werden und welche Regelungen dann gelten, erfahren Sie hier.
Ja, in bestimmten Situationen ist der Abstand zwischen den Baken sehr wichtig. So zum Beispiel vor einem Bahnübergang. Hier stehen die Warnbaken gemäß StVO im 240 m, 160 m und 80 m vor dem Übergang und weisen Verkehrsteilnehmer auf diesen hin. Auch Ankündigungsbaken können vor Autobahnkreuzen oder Raststätten in den Abständen 300 m, 200 m und 100 m aufgestellt sein.
Baken in Deutschland: Diese Leit-, Entfernungs- und Warnbaken gibt es
Inhaltsverzeichnis
Baken vor Bahnübergängen
Baken an Bahnübergängen gelten gemäß StVO als Gefahrenzeichen (VZ 156, 159 bzw. 162). Diese Baken sind drei-, zwei- oder einstreifig und stehen 240 m, 160 m und 80 m vor dem Bahnübergang. So sehen sie aus:
Leitbake Zeichen 605: Welche Funktion hat sie?
Das Verkehrszeichen 605 „Leitbake“ ist in der Anlage 4 der StVO aufgeführt. Umgangssprachlich auch als Warnbake bezeichnet, gibt es die rot-weiß gestreiften Verkehrseinrichtungen in folgenden Formen:
- Schraffenbake (rot-weiße Balken)
- Pfeilbake (rot-weiße Blaken, die in pfeilform auf das Hindernis zeigen)
Die Warnbake als Verkehrszeichen 605 kann darüber hinaus auch mit Leuchten ausgestattet sein. Diese gelbe oder orangene Beleuchtung kann entweder dauerhaft leuchten oder als Blinklicht angebracht sein. In der Regel dient dies dazu, die Baken im Verkehr und bei schlechten Lichtverhältnissen stärker hervorzuheben. Aufgabe von Warnbaken mit und ohne Beleuchtung ist es, auf Hindernisse und Gefahrenstellen aufmerksam zu machen und den Verkehr um diese herumzuleiten. So kann beispielsweise eine Warnbake auf eine Baustelle hinweisen oder anzeigen, dass sich eine Verkehrsinsel auf der Fahrbahn befindet.
Wie eine Warnbake aussehen kann, veranschaulicht die nachfolgende Übersicht:
Warnbake: Temporär oder dauerhaft möglich
Eine Warnbake gemäß StVO kann sowohl festinstalliert sein oder als temporäres Verkehrszeichen dienen. Letztere Varianten sind in der Regel aus Kunststoff gefertigt und mit einer reflektierenden Folie überzogen. Dauerhaft aufgestellte Baken sind meist aus Metall. Sie haben ebenfalls eine reflektierende Oberfläche, die das Scheinwerferlicht zurückwirft und die Warnbake so auch in der Dunkelheit gut sichtbar macht.
Da die Baken den „Technischen Lieferbedingungen für Leit- und Warnbaken (TL)“ und den „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)“ entsprechen müssen, werden sie oft auch als TL-Leitbaken bezeichnet. Wie Baken aufgestellt werden, hängt oft auch davon ab, wo sie stehen sollen. So ist es nicht unüblich, dass der Abstand zwischen einer Warnbake und der nächsten innerorts größer ist als außerorts. An Baustellen werden üblicherweise so viele Baken aufgestellt, wie für die vorgeschriebene Absicherung der Arbeitsstelle notwendig sind.
Ankündigungsbake: Blau und weiß als Hinweis auf Autobahnen
Nicht nur Warnbaken sind im Straßenverkehr zu finden. Wie bereits erwähnt, gibt es eine weitere Form dieser Verkehrseinrichtung und zwar die Ankündigungsbake. Diese ist im Gegensatz zu einer Warnbake nicht rot und weiß, sondern blau und weiß. Sie ist gestreift und kann drei, zwei oder einen Balken aufweisen.
In der Anlage 3 der StVO ist bezüglich der Verwendung dieser Baken unter anderem bestimmt, dass sie an Autobahnknotenpunkten wie einem Autobahnkreuz oder einer Autobahnanschlussstelle zu finden sind. Aber auch als Ankündigung von Auffahrten zu bewirtschafteten Rastanlagen können Ankündigungsbaken aufgestellt sein.
Auch hier (wie bei einer normalen Bake) hat die Anzahl der Balken eine Bedeutung für die Entfernung zur angekündigten Raststätte oder zum Autobahnknotenpunkt. Hier gelten folgenden Angaben:
- Dreistreifig: noch 300 m bis zur Abfahrt bzw. Autobahnknotenpunkt
- Zweistreifig: noch 200 m bis zur Abfahrt bzw. Autobahnknotenpunkt
- Einstreifig: noch 100 m bis zur Abfahrt bzw. Autobahnknotenpunkt
Durch diese Anzeigen können sich Fahrer orientieren und sich darauf einrichten, wann eine Abfahrt bzw. wann der Wechsel zu einer anderen Autobahn möglich ist. Ankündigungsbaken zählen als Verkehrszeichen 450 zu den Richtzeichen.
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