Kurz & knapp: Warndreieck aufstellen
Kam es zu einem Unfall oder Ihr Wagen erleidet eine Panne, müssen Sie ein Warndreieck aufstellen. Dadurch werden andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig auf das Hindernis hingewiesen.
Es gibt keinen gesetzlich festgelegten Wert, in welcher Entfernung zum Fahrzeug Sie das Warndreieck aufstellen müssen. Allerdings gibt es einige Richtwerte. Diese können Sie hier einsehen.
Die Verwendung von einem Warndreieck wird in § 15 StVO vorgeschrieben. Dementsprechend zieht es Sanktionen nach sich, wenn Sie keins aufstellen. Ihnen droht eine Geldbuße von mindestens 30 Euro.
Das richtige Verhalten nach einem Unfall sieht wie folgt aus: Haben Sie die Unfallstelle abgesichert, sollten Sie wenn erforderlich, den Notruf wählen und Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten. Danach können Sie auf die Rettungskräfte warten und ihnen die verletzte Person überlassen.
Unfall- und Pannenstellen richtig absichern
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Alle Infos zum Warndreieck im Video
Nicht selten kommt es vor, dass ein Fahrzeug eine Panne hat und Sie damit nicht mehr weiterfahren können. Steht der Wagen mitten auf der Straße, stellt er ein Hindernis für andere Verkehrsteilnehmer dar.
Zudem kann es zu Kollisionen kommen, wenn andere Fahrzeugführer das Auto zu spät bemerken. Daher sind Sie verpflichtet, ein Pannenfahrzeug abzusichern. Sie müssen zum Beispiel das Warnblinklicht einschalten und ein Warndreieck aufstellen.
Doch welche Entfernung sollten Sie zwischen Warndreieck und Fahrzeug wählen? Dieser Frage geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend, wann und wie Sie ein Warndreieck aufstellen müssen.
Wann Sie ein Warndreieck aufbauen müssen
Das Warndreieck gehört zur Grundausstattung für jedes Kfz. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie eins in Ihrem Fahrzeug deponieren und dieses im Rahmen einer Verkehrskontrolle vorzeigen können. Doch wann genau sind Sie verpflichtet, ein Warndreieck aufzustellen?
§ 15 Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert:
Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, ist sofort Warnblinklicht einzuschalten. Danach ist mindestens ein auffällig warnendes Zeichen gut sichtbar in ausreichender Entfernung aufzustellen, und zwar bei schnellem Verkehr in etwa 100 m Entfernung; vorgeschriebene Sicherungsmittel, wie Warndreiecke, sind zu verwenden. Darüber hinaus gelten die Vorschriften über die Beleuchtung haltender Fahrzeuge.
Hatte Ihr Fahrzeug eine Panne und stellt deshalb ein Hindernis für andere Verkehrsteilnehmer dar, müssen Sie ein Warndreieck aufstellen.
Wichtig: Bleibt Ihr Fahrzeug liegen, sind Sie verpflichtet, dieses so schnell wie möglich von der Straße zu entfernen. Sie können entweder einen Pannendienst beauftragen oder sich von einem Freund oder Bekannten abschleppen lassen.
Warndreieck aufstellen: Welche Entfernung ist vorgegeben?
§ 15 StVO definiert zwar, dass Sie grundsätzlich ein Warndreieck bei einer Panne in ausreichender Entfernung aufstellen sollen, ein konkreter Wert wird hingegen nicht vorgegeben. Allerdings gelten die nachfolgenden Richtwerte zur Entfernung zwischen Wagen und Warndreieck:
- Innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 m
- Außerhalb geschlossener Ortschaften: 100 m
- Auf der Autobahn: zwischen 150 m und 400 m
- Im Bereich von Kurven: direkt am Eingang der Kurve
Gut zu wissen: Wenn Sie das Warndreieck aufstellen, sollten unbedingt eine Warnweste tragen. So werden Sie von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen.
Welche Sanktionen drohen, wenn Sie kein Warndreieck aufstellen?
Wie bereits erwähnt, müssen Sie laut StVO ein Warndreieck im Fahrzeug mitführen. Wenn Sie sich nicht daran halten, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Werden Sie im Rahmen einer Verkehrskontrolle ohne Warndreieck erwischt, müssen Sie eine Geldbuße in Höhe von 15 Euro bezahlen.
Wenn Sie nach einer Panne oder einem Unfall kein Warndreieck aufstellen, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 30 Euro rechnen.
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