Bußgelder – Missbräuchlicher Gebrauch von Warnzeichen
Verstoß | Bußgeld (€) | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Ohne Anlass gehupt | 5.- | 0 | nein |
...mit Belästigung | 10.- | 0 | nein |
Ohne Anlass Leuchtzeichen gegeben | 10.- | 0 | nein |
...mit Belästigung | 10.- | 0 | nein |
Ohne Anlass Warnblinklicht eingeschaltet | 5.- | 0 | nein |
"Hup-Konzert" | 10.- | 0 | nein |
Kurz & knapp: Hupen und Lichtzeichen
Typische Warnzeichen sind die Lichthupe, und die akustische Hupe (Schall- und Leuchtzeichen).
Hupe und Lichthupe dürfen nach § 16 Abs. 1 StVO nur zum Einsatz kommen, wenn der Fahrer „sich oder andere gefährdet sieht“. Außerorts dürfen damit auch Überholmanöver angekündigt werden.
Nein, denn dies stellt keine Gefahr im Sinne des § 16 Abs. 1 StVO dar.
Weitere Informationen zu Warnzeichen
Inhaltsverzeichnis
Welche Warnzeichen gibt es und wie sollten Autofahrer sie einsetzen?
Im Wesentlichen haben Autofahrer die Wahl zwischen zwei Warnzeichen. Sie können zur Warnung anderer Verkehrsteilnehmer ein akustisches Signal oder ein Licht-Signal abgeben. Doch wer seine Auto-Warnzeichen missbräuchlich einsetzt, der erhält einen Bußgeldbescheid. Wir beantworten Ihnen im Folgenden die Frage, wann Sie ein Warnsignal einsetzen dürfen oder sogar müssen, und wann der Gebrauch von Hupe und Blinker als missbräuchlich gilt. Zu welchem Zweck darf die Hupe außerorts benutzt werden? Und zu welchem Zweck darf die Hupe innerorts benutzt werden? Und ist ein „Hupkonzert“ eigentlich gesetzlich verboten? Auch diese oft gestellten Fragen möchten wir Ihnen im weiteren Verlauf dieses Ratgebers beantworten.
Warnzeichen und ihre Bedeutung
Warnzeichen geben den Autofahrern die Möglichkeit, die Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer zu erwecken. Die Auto-Warnzeichen dürfen aber nicht nach Belieben genutzt werden, da andere Verkehrsteilnehmer und die Anwohner von viel befahrenen Straßen sich sonst belästigt fühlen würden. Aus diesem Grund fallen bei der missbräuchlichen Verwendung von Auto-Warnzeichen (Licht- und Schallzeichen) Bußgelder an.
Als „Schallzeichen“ werden im teilweise etwas sperrig formulierten Bußgeldkatalog die akustischen Zeichen bezeichnet, die von der Hupe ausgehen. Ein Hupsignal wirkt unmittelbar, und die Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer ist dem Hupenden gewiss. Die Hupe soll bei Gefahren oder bei Überholvorgängen ein lautes Signal erzeugen, so dass niemand von einem unerwartetem Verkehrsmanöver überrascht wird.
Auto-Warnzeichen können andere Verkehrsteilnehmer verwirren
Doch eine falsche Verwendung von Warnzeichen kann nicht nur störend für Anwohner sein, sondern auch für Verwirrung unter den Verkehrsteilnehmern sorgen. Und jeder Autofahrer weiß, dass bereits eine Sekunde Ablenkung für einen Unfall verantwortlich sein kann! Aus diesem Grund stellt der Gesetzgeber bei einem Missbrauch der Warnzeichen einen Bußgeldbescheid aus. Verkehrsteilnehmer sollen darauf aufmerksam gemacht werden, dass der leichtfertige Gebrauch von Warnzeichen ihre Wirkung schmälert und andere belästigt.
Warnzeichen Auto-Beleuchtungseinrichtungen
Im Bußgeldkatalog werden unter dem Begriff „Beleuchtungseinrichtungen“ die verschiedenen Leuchten am Auto zusammengefasst.
- Auf der Vorderseite des Autos befinden sich Abblendlicht, Fernlicht, Standlicht, Nebelscheinwerfer sowie Blinker und Warnblinkanlage
- Die Rückseite des Autos ist mit Bremslicht, Schlusslicht, Nebelschlußleuchte, Rückstrahlern, der Kennzeichenbeleuchtung und einer weiteren Warnblinkanlage ausgestattet
Die Warnzeichen-Bedeutung ist abhängig davon, welche Lampe leuchtet. § 17 der StVO gibt Autofahrern eine gute Zusammenfassung der Vorschriften zu den Beleuchtungseinrichtungen. Für Autofahrer am wesentlichsten ist in diesem Zusammenhang Absatz eins von § 17 der StVO:
Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein. (Zitat aus der StVO)
Zu welchem Zweck darf die Hupe außerorts benutzt werden?
Die Verwendung der Hupe als Auto-Warnzeichen unterliegt den Bestimmungen, die sich aus Verkehrsrecht und insbesondere aus der StVZO ergeben. Dort gibt es insbesondere strikte Vorschriften zu der Lautstärke von Hupen: diese darf in einem Radius von 7 m um die Hupe die Lautstärke von 105 dB nicht überschreiten. Autofahrer, die eine lautere Hupe montieren lassen, erhalten nicht die entsprechende Erlaubnis in ihrer Zulassungsbescheinigung. Somit erlischt diese, was Punkte und Bußgelder nach sich zieht. Eine laut StVZO zugelassene Hupe gibt nicht mehrere Signale hintereinander ab, sondern nur einen Ton, der als Warnzeichen auslangen sollte.
Die Hupe außerorts zu benutzen ist nur in zwei Fällen gestattet: wenn andere Verkehrsteilnehmer auf Gefahren hingewiesen werden sollen, oder als Überholsignal. Ansonsten stellt der Einsatz der Hupe laut Verkehrsrecht eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einem Bußgeld bestraft wird.
Zu welchem Zweck darf die Hupe innerorts benutzt werden?
Gerade innerorts sollten Autofahrer beim Gebrauch der Hupe besondere Rücksicht walten lassen. Schließlich stört das durchdringende und laute Signal, welches Hupen im Straßenverkehr nach sich zieht, die Anwohner an viel befahrenen Straßen sehr. Beim Hupen innerorts gilt: es ist nur erlaubt, wenn jemand durch das Warnzeichen auf Gefahren hingewiesen werden soll. Als Ankündigung für einen Überholvorgang ist das Hupen verboten, solange Sie sich innerorts befinden! Wer dennoch mit der Hupe ein Warnzeichen abgibt, bekommt einen Bußgeldbescheid.
Übrigens: Wer immer wieder einen Bußgeldbescheid aufgrund des Hupens erhält, qualifiziert sich für eine MPU. Schließlich können die Behörden davon ausgehen, dass jemand, der ständig ein Bußgeld für unangebrachtes Hupen kassiert, im Verkehrsgeschehen nicht als sehr rücksichtsvoll, sondern eher als aggressiv auffällt. Das kann den Führerschein gefährden, da die Verordnung einer MPU zu einem Fahrverbot führt.
Hupkonzert laut Bußgeldtabelle verboten
Auch ein „Hupkonzert“ sorgt für ein Bußgeld. Im Bußgeldkatalog wird der im Volksmund gebräuchliche Begriff „Hupkonzert“ wird wie folgt ins Beamtendeutsch übersetzt: „Sie gaben Schallzeichen ab, die aus einer Folge verschieden hoher Töne bestanden“. Ein Bußgeld von 10 Euro fällt für diese Ordnungswidrigkeit an, die ihrem Zweck als Warnung für andere Verkehrsteilnehmer kaum nachkommt, sondern die Anwohner vor allem belästigt.
Warnzeichen als Verkehrszeichen
Nicht nur Autofahrer können Warnzeichen abgeben. Auch Verkehrszeichen gelten als Maßnahme zur Regulierung des Verkehrs und sind demzufolge ebenfalls unter dem Begriff „Warnzeichen“ bekannt. Die Verkehrsteilnehmer werden durch Warnzeichen auf Vorschriften und Gefahren aufmerksam gemacht. Anders als bei einem Schallzeichen oder einem Lichtsignal, kommen die Verkehrsschilder eher unauffällig daher und sollten keinen Autofahrer unvorbereitet erschrecken.
Auf deutschen Straßen gibt es nach Schätzungen um die 20 Millionen Verkehrsschilder! Immer wieder kommen Forderungen nach einer Reduktion dieser Vielzahl an Warnzeichen auf. Genauso wie unüberlegtes Hupen würde auch diese Art der Warnzeichen zu einer Ablenkung der Autofahrer führen. Der Gesetzgeber erwartet bei diesen Warnzeichen aber volle Konzentration: Die Missachtung von bestimmten Auto-Warnzeichen, wie z.B. dem Stoppschild, zieht sogar ein Bußgeld nach sich.
Über den Bußgeldrechner auf den Bußgeldkatalog zugreifen
Der Bußgeldkatalog ist umfangreich und stellenweise sehr kompliziert. Wenn Sie sich über die zahlreichen Verkehrsordnungswidrigkeiten informieren möchten, und erfahren möchten, wofür es Punkte, Bußgelder oder sogar ein Fahrverbot gibt, dann benutzen Sie unseren Bußgeldrechner.
Nico meint
6. April 2020 at 12:57
Ist ein akustisches Signal beim verriegeln des Autos in Deutschland erlaubt?
( ist nur ein kleines nicht lautes Signal )
Frank meint
30. August 2020 at 12:20
Nein. Ist verboten. Steht auch in den Bedienungsanleitungen der PKW.
Sabrina meint
31. März 2017 at 12:57
Ich sehe das auch so. Ich wohne in einer Kleinstadt und hier wird täglich immer wieder gehupt. Beobachtet habe ich bereits Autifahrer, die noch nichtmal jemanden grüßen oder sonst irgendwas vorgefallen wäre. Sie fahren nachts um 1.30 mit knapp 100 kmh über unsere Hauptstraße (innerorts, also 50 kmh erlaubt!) und hupen. Mir fehlt inzwischen Schlaf und finde leider keine andere Wohnung. Ich werde regelrecht krank.
Aber schön, dass die Polizei und das Ordnungsamt wenigstens gut schlafen.
Im Sommer (den ich sonst sehr mag) habe ich auch wieder Horror vor den extrem lauten Motorrädern. Ohne Rücksicht auf Verluste, immer nur ICH ICH ICH…mir geht die Welt nur noch auf die Nerven.
Rücksicht meint
28. Februar 2017 at 13:32
Ich wohne leider auch in einer Stadt, in der sich das Straßenrecht mit der Hupe erkämpft wird. Es gibt niemanden mehr der auf andere Rücksicht nehmen oder eventuell sogar Bremsen möchte. Nach meinem empfinden wird das auch immer schlimmer. Hupe und Gaspedal, das sind die Mittel der ersten Wahl. Der eine begründet die Huperei mit seinem guten Recht und der andere mit kulturellen Unterschieden. Nur Rücksicht nehmen möchte keiner. Leider sehe ich keine Möglichkeiten das in den Griff zu bekommen. Was nutzt mir ein Bußgeldkatalog, wenn das nicht geahndet wird.
Michael meint
24. November 2016 at 20:30
Hallo Michael,
für mich gehört das Hupen bei Hochzeiten genauso dazu wie das Brautkleid. Ich bin in Berlin aufgewachsen und für mich ist das Teil meiner kulturellen Tradition. Auf meiner Hochzeit wurde jedenfalls gehupt was das Zeug hält. Wenn Du Probleme mit bestimmten kulturellen Eigenheiten von Berlinern hast, dann kannst Du vielleicht in einen ruhigeren Bezirk ziehen oder so. Eine Großstadt bringt das halt mit sich…
Grüße Michael
mjey meint
5. April 2017 at 11:02
Es gibt trotzdem Gesetze an die man sich halten muss. Das gilt auch für unsere türkischen Mitbürger 😏 und die Polizei die da nix macht wenn sie gerufen wird kann man wegen Mittäterschaft Anzeigen 😏
Gesetzgeber meint
9. Oktober 2017 at 22:09
Ja, mjey man muss an die Gesetzte immer orientieren. Und auch an die Regeln unser Eltern. Die Linie aufs Burgersteig ist auch ganz wichtig: immer geradeaus.
Sie haben die verdammte Kinderspielplätze vergessen. Kein Mensch, Kinder ebenso, darf mich am Sonntag belästigen und meine Ruhetag zerstören.
Grischa meint
21. November 2017 at 13:38
Lieber Herr Gesetzgeber,
erst einmal müsste richtig Deutsch gelernt werden, bevor man versucht mit der Sprache zu spielen. Erst Grundlagen, dann kann man ‚abheben‘ und improvisieren – Die provokante, offenbar ironisch gemeinte Bemerkung sollte man sich dann lieber sparen.
Ja, Hupen belästigt, ist vom Gesetzgeber klar auf bestimmte Situationen beschränkt und auch in der Großstadt einzuhalten. Auch ich als geborener Berliner kann mich der Meinung der Vor-Poster nur anschließen: Auch in der Großstadt gelten Regeln und kulturelle Vielfalt hat sich auch daran zu halten. Das Angebot, dann doch lieber zu verziehen, um es ruhiger zu haben, ist absurd!
Michael G. meint
15. Mai 2016 at 17:25
In Berlin geht die Polizei sehr großzügig (lasch) mit Huporgien um.
Insbesondere am Freitag, Samstag und Sonntag fahren Kolonnen von türkischen „Hochzeitsfahrten“ durch die Hauptstraßen der Innenstadt – und das mehrmals durch Wenden auf einer Straße.
Durch die Großzügigkeit oder Ängstlichkeit? der Polizei fahren sie auch noch in Zweierreihen und Schrittempo – damit die zweite Spur in Ruhe filmen kann.
Verkehrschaos wird gerne lächelnd in Kauf genommen.
Sogar vor roten Ampeln hören die Orgien nicht auf.
Ein Anruf bei der Polizei bestätigt die Gleichgültigkeit: „Freuen Sie sich doch oder feiern Sie einfach mit“.
FAZIT: Wozu gibt es eigentlich den §16 STVO?
Anke, M. meint
21. Oktober 2015 at 20:01
Hallo,
muss ich mich an die Polizei oder an das Ordnungsamt wenden, wenn ich durch dauerndes Gehupe vor meinem Haus belästigt werde?
Mit freundlichen Grüßen
A. M.
bussgeldkatalog.de meint
26. Oktober 2015 at 11:28
Hallo Anke,
das Ordnungsamt ist für diese Fälle zuständig.
Bussgeldkatalog.de