Kurz & knapp: Wie funktioniert ein Wechselkennzeichen?
Ein Wechselkennzeichen kann z. B. bei saisonal genutzten Fahrzeugen sinnvoll sein, denn es ist an zwei Fahrzeugen nutzbar.
Eine gleichzeitige Nutzung beider Fahrzeuge ist ausgeschlossen.
Das momentan kennzeichenlose Fahrzeug muss allerdings auf Privatgrund oder in einer Garage stehen.
Was ist das Wechselkennzeichen?
Inhaltsverzeichnis
Obgleich das sogenannte Wechselkennzeichen in Deutschland bereits seit dem 1. Juli 2012 erhältlich ist, fällt die Resonanz in der Bevölkerung geringer aus als erwartet. Bisher haben sich nur wenige Fahrzeughalter für ein Kfz-Wechselkennzeichen bzw. ein Wechselnummernschild entschieden. Dabei soll dieses Autokennzeichen dem Besitzer doch einige Vorteile bringen.
Immer häufiger besitzt eine Person mehr als ein Kraftfahrzeug, obwohl davon in der Regel nur eines für alltägliche Fahrten genutzt wird. Die Idee hinter dem Wechselkennzeichen ist deshalb, dass sich zwei Kfz ein Nummernschild teilen, was dem Besitzer im Vergleich zu zwei separaten Autokennzeichen finanzielle Vorteile bringen soll. Ob Sie mit einem Wechselkennzeichen bei der Versicherung und Steuer tatsächlich entlastet werden und in welcher Höhe Einsparungen möglich sind, erfahren Sie in diesem Ratgeber!
Diese Einschränkungen für das Wechselkennzeichen sollten Sie kennen
Wenn Sie mit der Anschaffung von einem Wechselkennzeichen liebäugeln, sollten Sie bedenken, dass ein solches Schild lediglich für zwei Fahrzeuge derselben Klasse verwendet werden kann. Von diesen beiden Kfz darf dann jeweils auch nur eines am Verkehr teilnehmen. Eine weitere Voraussetzung ist natürlich, dass die Kennzeichen dieselben Maße aufweisen müssen, um untereinander ausgetauscht werden zu können.
Dies ist allerdings nicht überraschend, da mit dem Wechselkennzeichen auch nur eines der Fahrzeuge ein vollständiges Nummernschild besitzt, welches für die Teilnahme am Straßenverkehr oder das Abstellen des Fahrzeugs auf öffentlichem Grund und Boden unabdingbar ist. Fahren Sie den Wagen, der kein gültiges Kennzeichen hat, kann dies mit einem Bußgeld von 50 Euro und einem Punkt geahndet werden.
Das bedeutet allerdings auch, dass Fahrzeughalter, die keine eigene Garage besitzen oder auf ihrem Grundstück keine Möglichkeit haben, um das nicht genutzte Kfz abzustellen, eigens eine Garage anmieten müssten. Dies ist natürlich mit einigen Kosten verbunden, die sich in diesem Falle nicht vermeiden lassen, denn auf einer öffentlichen Straße dürfen Sie den Zweitwagen mit unvollständigem Schild nicht parken. Hier würde ein Bußgeld von 40 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister fällig.
Welche Fahrzeuge dürfen mit Wechselkennzeichen fahren?
Ein Wechselkennzeichen ist nicht für jedes Fahrzeug eine Option, stattdessen ist es bestimmten Fahrzeugklassen vorbehalten. Auch eine Kombination zwischen den unterschiedlichen Klassen ist, wie bereits erwähnt, ausgeschlossen. Sie können also die Schilder von Auto und Motorrad durch das Wechselkennzeichen nicht untereinander tauschen. Für welche Fahrzeugklasse und Kombination das Wechselnummernschild geeignet ist, möchten wir Ihnen im Folgenden kurz vorstellen.
Folgende Fahrzeugklassen dürfen auf ein Wechselkennzeichen zurückgreifen:
- L: In diese Klasse fallen die zwei- bis dreirädrigen Krafträder, aber auch Gefährte mit vier Rädern, sofern ihr Leergewicht unterhalb der Marke von 550 kg liegt.
- M1: Hierunter sind alle Kraftfahrzeuge zu verstehen, die neben dem Fahrersitz Platz für maximal acht weitere Personen bieten. Zu der Klasse M1 gehören bspw. Wohnmobil und Pkw.
- O1: In dieser Gruppe sind Anhänger zusammengefasst, deren zulässige Gesamtmasse die Grenze von 750 kg nicht überschreitet.
Doch welche Kombinationen sind mit dem Wechselkennzeichen für das Auto möglich?
- Pkw plus Pkw
- Pkw plus Oldtimer
- Pkw plus Wohnmobil
Sparen Sie mit dem Wechselkennzeichen bei Steuer und Versicherung?
Steuerlich werden die Wechselkennzeichenhalter in Deutschland leider keineswegs begünstigt. Hier sieht die Regelung vor, dass Sie für jedes der beiden Kraftfahrzeuge separat Steuern zahlen. Damit macht es überhaupt keinen Unterschied, ob Sie zwei gewöhnliche Nummernschilder oder eben ein Wechselkennzeichen verwenden.
Da Sie trotz Wechselkennzeichen die volle Kfz-Steuer zahlen müssen, kann dies kein Argument für ein solches austauschbares Schild sein. Ob die Versicherung beim Wechselkennzeichen womöglich entgegenkommender ist und Sie hier wenigstens in den Genuss finanzieller Vergünstigungen kommen, erklären wir Ihnen gerne.
In der Tat bieten die Versicherungen den Besitzern solcher Kennzeichen für gewöhnlich einen günstigen Tarif an, sodass Sie hier tatsächlich Geld sparen können. Dies tun die Versicherungen aus einem sehr simplen Grund: Wenn stets nur einer von den beiden Wagen am Straßenverkehr teilnehmen kann, ist die Unfallgefahr wesentlich geringer. Das Risiko, dass etwas passiert, reduziert sich drastisch und damit auch die Aussicht, dass die Versicherung für einen Schaden aufkommen muss.
Wie hoch die Ersparnis bei einem Wechselkennzeichen ist, lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Anbieter Rabatte in unterschiedlicher Höhe anbieten. Deshalb lohnt es sich, hier unterschiedliche Angebote einzuholen und sie miteinander zu vergleichen, um sich den größten Vorteil zu sichern. Gewöhnlich liegt der Preisnachlass zwischen 10 und 25 Prozent.
Kosten für das Wechselkennzeichen
Wollen Sie das Wechselkennzeichen anmelden, können Sie dies in der betreffenden Zulassungsstelle jederzeit tun. Allerdings fällt für diesen Vorgang eine Zulassungsgebühr von 65 Euro an. Außerdem benötigen Sie eine spezielle Halterung, die es Ihnen ermöglicht die Nummernschilder schnell und unkompliziert auszuwechseln. Die Wechselkennzeichen selbst kosten natürlich ebenfalls Geld. Für einen vollständigen Satz müssen Sie etwa 40 Euro bezahlen.
Ein kompletter Satz besteht bei Wechselkennzeichen im Übrigen aus sechs Schildern. Es gibt zwei Wechselelemente, die Hauptschilder, welche den Zulassungsbezirk und die Erkennungsnummer angeben (bspw. B VM 123). Über dem Zulassungssiegel ist hier ein „W“ für „Wechselkennzeichen“ eingeprägt. Dieses große Schild ist der Teil des Kennzeichens, der stets hinten und vorn an dem gefahrenen Wagen angebracht wird.
Daneben gibt es vier kleine Zusatzschilder, die fest an den jeweiligen Fahrzeugen angebracht werden. Diese enthalten eine einstellige Zahl, die das Nummernschild komplettiert. So könnte das vollständige Wechselkennzeichen für das erste Kfz z. B. B VM 123 4 und für das zweite B VM 123 5 lauten.
Für wen kann ein Wechselkennzeichen sinnvoll sein?
Da mit dem Wechselkennzeichen stets nur eines der Kraftfahrzeuge bewegt werden darf, eignet sich das Schild nicht für Personen, die zur selben Zeit auf beide Wagen angewiesen sind. Insgesamt gesehen muss stets im Einzelfall abgewogen werden, ob sich die Anschaffung von Wechselkennzeichen lohnt. In der Regel ist dies nur in Ausnahmefällen wirklich der Fall.
Als Alternative zum Saisonkennzeichen eignet es sich nur bedingt, weil es nicht klassenübergreifend eingesetzt werden kann. Die meisten Saisonkennzeichen werden nämlich während der Sommermonate für Motorräder beantragt, während die Besitzer in den Wintermonaten wieder auf den Pkw umsteigen. Ein solcher Wechsel ist mit dem Wechselkennzeichen hingegen nicht möglich.
Für Besitzer von Oldtimern oder Wohnwagen, die ebenfalls häufig ein Saisonkennzeichen verwenden, kann das Wechselkennzeichen durchaus eine brauchbare Alternative sein. Zum einen sind Sie damit saisonunabhängig und können das schöne Wetter ganz spontan für eine Spritztour oder einen Kurzurlaub nutzen, ohne sich über die Gültigkeit Ihres Schilds den Kopf zu zerbrechen. Zum anderen werden die Fahrzeuge in der Regel in der Garage oder auf dem Privatgrundstück abgestellt, sodass ein Wechselkennzeichen diesbezüglich keine zusätzlichen Kosten verursachen würde.
Jürgen O meint
29. Oktober 2021 at 20:55
Der Vergleich vom Wechselkennzeichen mit 2 normal zugelassenen Fahrzeugen ist eben nicht das gleiche. Klar kann ich nur mit einem Fahrzeug fahren aber ein Familienmitglied darf zeitgleich das 2te Fahrzeug bewegen. Was ja ganz offensichtlich beim Wechselkennzeichen nicht möglich ist, weil sich hier immer ein Fahrzeug außerhalb des Betriebszeitraums befindet.
Markus D meint
5. September 2021 at 7:43
Lohn ein Wechselkennzeichen für ein E-Auto? Eines kann dann untertags mit PV Strom in der eigenen Garage geladen weren, während das andere benutz wird. Am Folgetag wird dann das Fahrzeug gewechselt.
Sixtyna meint
14. Oktober 2022 at 10:24
Lohnt ein Wechselkennzeichen für PKW/Wohnmobil, wenn der aktuelle Schadensfreiheitsrabatt beim PKW bei 25 % liegt? Bleibt der erhalten oder gilt dann für beide Fahrzeuge der Rabatt von 10-20% vom 100%-Beitrag? Das würde sich dann ja nicht rechnen, oder?