Kurz & knapp: Wegeunfall
Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem Weg zur oder von der Arbeit ereignen.
Die Berufsgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung kommt in diesem Fall für Gesundheitsschädigungen des Versicherungsnehmers auf.
Ist der Versicherungsnehmer aufgrund seiner Verletzungen mehr als drei Tage arbeitsunfähig, muss der Wegeunfall der Berufsgenossenschaft per Unfallanzeige gemeldet werden.
Wegeunfall: Ein besonderer Arbeitsunfall
Viele Berufstätige erleben den Weg zur Arbeit oft nur im Halbschlaf und sind auf dem Heimweg völlig erschöpft, weil Stress und Überarbeitung ihren Tribut fordern. In solchen Situationen kann schon eine kleine Unachtsamkeit zum Unfall führen.
Ereignet sich ein Unfall auf dem Arbeitsweg, liegt ein sogenannter Wegeunfall vor. Dabei handelt es sich um eine spezielle Form des Arbeitsunfalls. Wie gefährlich der Weg von und zur Arbeit sein kann, zeigen die Zahlen des Spitzenverbandes der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): 2015 wurden fast 180.000 meldepflichtige Wegeunfälle verzeichnet.
Doch wie wird ein Wegeunfall genau definiert? Wer muss nach einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit für die Schäden aufkommen? Wann muss ich einen Wegeunfall melden? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Wegeunfall?
Ein Wegeunfall liegt laut Definition vor, wenn sich auf dem Weg zur oder von der Arbeit ein Unfall ereignet. Laut § 8 Abs. 2 Ziffer 1-4 des siebten Sozialgesetzbuches beinhaltet die Definition zum Wegeunfall aber auch Umwege, die beispielsweise notwendig sind um die eigenen Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen.
Eine weiterer Sonderfall sind Fahrgemeinschaften, die mehrere Arbeitsplätze ansteuern. Außerdem muss der Arbeitsweg nicht grundsätzlich am gemeldeten Wohnsitz beginnen.
Hinzu kommt, dass die Gerichte mittlerweile verschiedenste Ergänzungen und Ausnahmen zum Wegeunfall formuliert haben, sodass eine Abgrenzung zwischen Arbeitsweg und Umweg schwer fällt.
Grundsätzlich ist es bei einem Wegeunfall (Weg zur Arbeit oder wieder nach Hause) irrelevant welche Ursache im Zuge der Ermittlungen zum Unfallhergang festgestellt werden. Das bedeutet auch, dass eine leichtsinnige Fahrweise bei Glatteis, Unachtsamkeit oder ein Wildunfall auf dem Weg zur Arbeit versichert sind.
Wegeunfall: Wer zahlt bei einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit?
Bei einem Wegeunfall kommt die Berufsgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für einen entstandenen Schaden auf.
Allerdings übernimmt diese ausschließlich die Gesundheitsbeeinträchtigungen, die sich auf den Autounfall auf dem Arbeitsweg zurückzuführen lassen.
Die Berufsgenossenschaft übernimmt beim Wegeunfall daher nicht die entstandenen Personen- und Sachschäden der anderen Unfallbeteiligten. Hierfür hat beim Unfall auf dem Arbeitsweg die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers aufzukommen.
Auch der durch einen Wegeunfall entstandene Sachschaden wird nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. Diese Ausgaben trägt in der Regel die Kaskoversicherung.
Welche Schritte müssen Arbeitgeber nach einem Wegeunfall einleiten?
Um die Versorgung der Angestellten nach einem Wegeunfall sicherzustellen, muss der Arbeitgeber aktiv werden. Bei Verletzungen, die mehr als eine dreitägige Arbeitsunfähigkeit bedeuten, ist es notwendig, den Wegeunfall zu melden. Diese Mitteilung an die Berufsgenossenschaft erfolgt in Form eines speziellen Formulars, der sogenannten Unfallanzeige.
Ist Ihr Mitarbeiter nicht für den Unfall verantwortlich, besteht zudem die Möglichkeit, Regressforderungen durchzusetzen. Aufgrund von eventuellen Schadensersatzansprüchen können so zum Beispiel erbrachte Entgeltfortzahlungen von der Versicherung des Unfallverursachers zurückgefordert werden.
Volker S meint
31. Dezember 2023 at 15:22
Ich bin auf den Weg von der Arbeit nach Hause mit Fahrrad mit einem entgegen kommenden Fahrradfahrer der den verkehrten Fahrradweg benutzte zusammengestoßen der dann Fahrerflucht machte. Wer kommt für den Schaden meiner Kleidung auf.
Danke für ihre Nachricht
Jasmin W meint
8. Dezember 2021 at 14:27
Guten Tag,
ich bin heute morgen auf dem Weg zur Arbeit auf glatteis einem anderem Auto aufgefahren.
Läuft das nun über die Haftpflichtversicherung vom Arbeitgeber?
Bitte um Rückmeldung
Emre t meint
6. Dezember 2021 at 10:19
Hallo ich bin heute mit dem Auto auf unseren Parkplatz gefahren und da es glatt war bin ich in einer Kurve ausgebrochen und mit 10 km/h gegen eine Leitplanke bei uns auf dem abreibst Parkplatz geknallt, ich habe jetzt Schrammen am Auto und eine Delle wer kommt jetzt für den Schaden auf. Der Boden war nicht mit Streusalz bestreut und war eingefroren
Christiane meint
7. Juni 2021 at 11:44
Guten Tag, ich habe letzten Mittwoch auf dem Weg zur Arbeit einen Steinhaufen gestreift und nun ist ein Großer Schaden an meinem Wagen.
Ich betreue Menschen und fahre mein Privat PKW während der Arbeitszeit( von Kunde zu Kunde und auch Einkäufe erledige ich für die Kunden mit meinem Fahrzeug)
Wer haftet jetzt für meinen Schaden? Muss das nicht die Firmenhaftpflicht übernehmen?
Über eine Nachricht freue ich mich.