Kurz & knapp: Wenden in der Rettungsgasse
Nein. Das Wenden in der Rettungsgasse ist grundsätzlich untersagt. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn ein Polizeibeamter diesen Schritt anordnet.
Ja. Wenden Sie in der Rettungsgasse, ohne dass das angeordnet wurde, müssen Sie mit einem hohen Bußgeld rechnen. Die Bußgeldstelle geht dann nämlich von Vorsatz aus. Zusätzlich können zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat auf Sie zukommen.
Hier können Sie ausführlich nachlesen, wann Sie eine Rettungsgasse bilden müssen und nach welchen Regeln Sie dabei vorgehen sollten.
Eine Rettungsgasse kann Leben retten
Inhaltsverzeichnis
Fast täglich kommt es in Deutschland zu Unfällen auf der Autobahn. Damit die Unfallopfer bestmöglich versorgt werden können, ist es essentiell, dass alle Verkehrsteilnehmer eine Rettungsgasse bilden.
Wer sich nicht daran hält, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Doch welche weiteren Regeln gelten, wenn eine Rettungsgasse gebildet wurde? Ist beispielsweise das Wenden in einer Rettungsgasse erlaubt?
Dieser Frage geht der nachfolgende Ratgeber ausführlich auf den Grund und informiert Sie umfassend über das richtige Bilden einer Rettungsgasse.
Wie wird eine Rettungsgasse eigentlich gebildet?
Bevor wir darauf eingehen, wie Sie eine Rettungsgasse bilden können, stellt sich erst einmal die Frage, wann Sie überhaupt dazu verpflichtet sind. § 11 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) liefert die passende Antwort:
Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.
Zwar sind Sie nur außerorts verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden, innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Sie Rettungskräften, die das Martinshorn nutzen, aber auch freie Bahn verschaffen.
Das Bilden einer Rettungsgasse erfolgt ganz einfach: Die Fahrzeuge, welche sich auf der linken Spur befinden, fahren möglichst weit nach links. Alle übrigen Fahrzeuge orientieren sich möglichst weit nach rechts.
Wichtig: Wenn Sie keine Rettungsgasse bilden, obwohl es die Verkehrslage erfordert, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro rechnen. Zudem erhalten Sie zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat.
Dürfen Sie in der Rettungsgasse wenden?
Doch wie sieht es nun aus, wenn Sie am Ende einer Rettungsgasse stehen und die Ausfahrt nur einige Meter hinter Ihnen ist? Dürfen Sie dann wenden in der Rettungsgasse? Diese Frage ist eindeutig mit einem Nein zu beantworten.
Wenn Sie in der Rettungsgasse wenden, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Das Befahren selbiger ist nämlich verboten. Im Mai 2019 wendeten viele Verkehrsteilnehmer nach einem Unfall auf der A1 bei Lübeck.
Die Polizei konnte zehn Autofahrer identifizieren und hat gegen alle ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Interessant: Einer der mutmaßlichen Falschfahrer konnte vor Gericht einen Freispruch erwirken. Ein Polizist bestätigte nämlich, dass er das Wenden in der Rettungsgasse angeordnet hatte, da die Rettungskräfte schon am Unfallort eingetroffen waren. Daher gilt: Wenn das Wenden in der Rettungsgasse durch einen Polizeibeamten angeordnet ist, dürfen Sie als Autofahrer dieser Aufforderung natürlich Folge leisten und begehen keine Ordnungswidrigkeit. Beim Wenden selbst müssen Sie eine besondere Vorsicht an den Tag legen.
Welche Strafe droht für das Wenden in der Rettungsgasse?
In dem eben beschriebenen Fall wurde zunächst gegen die zehn Autofahrer, welche das Wenden in der Rettungsgasse praktiziert haben, ein Bußgeld ausgesprochen. Üblicherweise hätte dieses 200 Euro betragen.
Da die Bußgeldstelle in diesem Fall allerdings von einem Vorsatz ausging, hat sie die Geldbuße verdoppelt. Diese Option besteht bei allen Ordnungswidrigkeiten, welche vorsätzlich begangen werden. Also beispielsweise auch, wenn ein Verkehrsteilnehmer doppelt so schnell fährt, wie es eigentlich erlaubt wäre.
Interessant: Mit der StVO-Novelle im April 2020 wurde der Tatbestand „Unerlaubtes Befahren der Rettungsgasse“ eingeführt. Dieser greift, wenn Sie wenden in der Rettungsgasse. Dafür wird nunmehr ein Bußgeld in Höhe von mindestens 240 Euro fällig. Zusätzlich werden zwei Punkte in Flensburg vermerkt und Sie erhalten ein Fahrverbot von einem Monat.
Richtiges Verhalten in einer Rettungsgasse
Doch wie verhalten Sie sich nun richtig in einer Rettungsgasse? Zum einen müssen Sie diese umgehend bilden, sofern es die Verkehrslage erfordert. Zum anderen sollten Sie Ihr Fahrzeug nicht verlassen, wenn dies nicht zwingend erforderlich ist.
Ansonsten bleibt Ihnen nur die Option zu warten. Nachdem die Rettungskräfte ihren Einsatz beendet haben und die Unfallautos von der Fahrbahn weggeschafft wurden, können Sie Ihre Fahrt fortsetzen.
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