Kurz & knapp: Wer zahlt den Gutachter bei einem Autounfall?
In der Regel bezahlt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für einen Gutachter, jedoch nicht bei einem Bagatellschaden (Schaden, der weniger als 750 Euro beträgt).
Wird ein Gutachter trotz Bagatellschaden beauftragt, muss der Auftraggeber selbst für die Kosten aufkommen.
Bei Teilschuld bestimmt das Gericht, welche Partei welchen Prozentsatz übernehmen muss.
Unfallgutachter als Teil der Schadensregulierung
Inhaltsverzeichnis
Nach einem Verkehrsunfall, bei dem es zu Fahrzeugschäden und oder Personenschäden kam, ist Einiges zu klären. Wichtig ist vor allem, wem Schadensersatz zusteht und wer diesen zu bezahlen hat. Im Regelfall ist es so, dass der Unfallverursacher bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für die entstandenen Schäden am Fahrzeug zu übernehmen hat.
Dies gilt z. B. für Schmerzensgeld, aber auch für anfallende Reparaturkosten. Im Zuge der Schadensregulierung muss in der Regel ein Kfz-Gutachten erstellt werden, um die Schadenssumme angeben zu können.
Doch wer muss den Sachverständigen bezahlen, der dieses Gutachten erstellt? Wovon hängt das ab? Welche Rolle spielt die Schuldfrage? Im folgenden Ratgeber finden Sie die Antworten auf diese Fragen.
Kostenfrage nach dem Unfall: Wer zahlt für den Gutachter bei einem Autounfall?
Normalerweise muss die Partei, welche vom Gericht für schuldig am Unfall erklärt wird, die vollständigen Kosten übernehmen. Aber gehören die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens bzw. für die Arbeit des Sachverständigen auch dazu? Tatsächlich ist das in der Regel der Fall. Der Geschädigte, welcher einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss nicht selbst dafür aufkommen. Da er unschuldig ist, muss die gegnerische Versicherung für das Gutachten auszahlen.
Es gibt jedoch ein paar Ausnahmen, die in den folgenden Kapiteln erläutert werden sollen.
Versicherungsgutachter und Zweitgutachter
Die gegnerische Versicherung wird im Normalfall einen eigenen Gutachter vorschlagen. Dieser muss nicht unbedingt vom Unfallbeteiligten akzeptiert werden, wenn dieser Zweifel an der Objektivität des empfohlenen Sachverständigen hat. Es steht ihm in einem solchen Fall zu, einen eigenen Gutachter zu wählen. Wer aber zahlt für diesen Gutachter bei einem Autounfall? Für einen solchen Sachverständigen hat die Versicherung des Unfallgegners zu bezahlen, wenn der Auftraggeber vom Gericht als unschuldig anerkannt wird.
Wer zahlt das Gutachten bei einem Unfall mit Bagatellschaden?
Es existiert noch eine weitere Ausnahme. Diese hat mit der Schwere der Unfallfolgen zu tun. Entsteht bei einem Unfall ein Schaden am Auto, der weniger als 750 Euro beträgt, so ist die Rede von einem Bagatellschaden. Üblicherweise muss die Versicherung der vor Gericht unterlegenen Partei nicht für ein Gutachten bei einem solchen Schaden zahlen.
Das hat seinen Grund darin, dass bei kleineren Schäden am Kfz der Kostenvoranschlag einer Werkstatt für die Reparaturkosten normalerweise als ausreichend angesehen und ein Sachverständiger nicht als notwendig erachtet wird.
Kostenfrage bei einer Teilschuld
In einem dritten Szenario hat eine einzige Haftpflichtversicherung zumindest nicht die gesamten Kosten für das Gutachten zu übernehmen. Ist eine Partei schuldig und die andere nicht, ist die Sache klar: Die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers muss alles bezahlen. Doch es kann natürlich auch passieren, dass beide Parteien jeweils einen Teil der Schuld tragen. Wer zahlt dann den Gutachter bei einem Autounfall?
Adrian meint
15. Dezember 2020 at 17:32
Ein Freund von mir hat in einen Unfall geraten. Ein anderer Autofahrer hat ihm gesagt, dass sie in diesem Fahl ein Sachverständiger für KFZ-Schäden brauchen. Die schaden waren aber minimal. Ich werde meinem Freund auf jeden Fall sagen, dass er in diesem Fall für einen Experten bezahlen soll.
Joachim H. meint
24. November 2020 at 23:13
Danke für die Erläuterung, wer den Experten bezahlt, der den Bericht erstellt. Meine Schwester sucht gerade ein Gutachten. Ich werde diese Information an meine Schwester weitergeben, wenn sie ein Gutachten für den Unfall sucht, in den sie kürzlich verwickelt war.
Nora meint
27. April 2020 at 11:48
Gut zu wissen, dass der Unfallverursacher die Kosten für Unfallschaden am Fahrzeug übernehmen muss. Meine Tochter war gestern Opfer eines Unfalles. Zum Gluck ist sie gut, aber das Auto ist zerstört. Daher informiere ich mich nun zum Thema, um einen besseren Überblick über die nächsten Schritte zu bekommen.
Martin K meint
9. Februar 2020 at 17:31
Eine Werkstatt wird nie so einen hohen Schaden feststellen wie ein (guter) Gutachter.
Denn die Werkstatt darf keinen Minderwert des Fahrzeugs ausweisen.
Das steht nur dem KFZ-Gutachter zu.
Jedes Unfallfahrzeug, bei dem nicht durch ein Gutachten der merkantile Minderwert festgestellt wird, sorgt spätestens beim Verkauf für einen finanziellen Schaden.
Also auch bei Bagatellen den Gutachter kontaktieren. Der wird von der gegnerischen Versicherung gezahlt und erstellt bei Schäden unterhalb von 750 Euro ein Kurzgutachten.
Günter meint
23. Februar 2018 at 12:13
die entscheidende Frage ist doch die, wie man einen Bagatellschaden erkennt. Das kann oft auch keine Werkstatt sagen wenn es 750, 700 oder 800€ ist.