Kurz & knapp: Wertminderung nach Unfall
Wenn ein Unfallfahrzeug aufgrund der Vorschäden aus einem Unfall bei einem Verkauf einen geringeren Erlös erzielen wird, bezeichnet man dies als merkantile Wertminderung.
Eine technische Wertminderung besteht, wenn trotz Reparatur Mängel am Unfallwagen zurück bleiben, welche die Optik oder Funktion des Fahrzeugs beeinträchtigen.
Es gibt unterschiedliche Formeln, die bei der Berechnung der Wertminderung zur Anwendung kommen können. Mögliche Berechnungsmethoden finden Sie hier.
In der Regel verweigern Versicherer den Ausgleich der Wertminderung am Fahrzeug bei der Schadenregulierung, wenn
– es sich um Bagatellschäden handelt.
– das Fahrzeug älter als 5 Jahre ist.
– der Kilometerstand bei mehr als 100.000 km liegt.
Was ist eine merkantile Wertminderung?
Inhaltsverzeichnis
Wer in einen Verkehrsunfall unverschuldet verwickelt wurde, hat das Recht darauf, seinen Schaden vollständig erstattet zu bekommen. Neben den Reparaturkosten, der Nutzungsausfallentschädigung oder Schmerzensgeld können sich Geschädigte auch die Wertminderung ihres Kfz ersetzen lassen.
Doch wieso gibt es eine Wertminderung nach einem Unfall? Im Grunde ist mit der Reparatur am Fahrzeug der Schaden behoben. Dennoch, und selbst wenn nach der Reparatur nichts mehr vom Schaden zu erkennen ist, hat das Kfz den Makel eines Unfallwagens.
Sollte der Geschädigte sein Fahrzeug veräußern wollen, würde er im Vergleich zu einem Pkw ohne Unfallschaden vermutlich einen geringeren Erlös erzielen. Also hatte der Unfall eine Wertminderung zur Folge. Diese ist durch die Versicherung zu kompensieren. Der Ausgleich muss auch dann erfolgen, wenn nicht die Absicht eines Verkaufs im Raum steht.
Definition Wertminderung:
Es wird unterschieden zwischen merkantiler und technischer Wertminderung.
- Merkantile Wertminderung: Unfallfahrzeug erzielt geringeren Kaufpreis als identisches Fahrzeug, ohne Unfallschaden.
- Technische Wertminderung: Kfz wurde repariert, aber es bleiben Mängel bestehen, die nicht behoben werden können (z. B. Lackierung des Unfallschadens ist nicht identisch).
Wie ist die Wertminderung zu berechnen?
In der deutschen Rechtsprechung gibt es keine allgemein verbindliche Methode zur Berechnung der Wertminderung beim Unfallwagen. Meistens greifen Gerichte aber auf die Wertminderungstabelle von Ruhkopf und Sam zurück. Eine Versicherung kann aber auch eine andere Methode wählen.
Weitere Berechnungsmetoden sind:
- Berechnungsmethode des TÜV
- Berechnungsmodell des BVSK
- Berechnungsmethode Halbgewachs/Berger
- Berechnung des Minderwerts nach dem Kasseler Modell
- Minderwert nach der Entschließung des 13. Verkehrsgerichtstags
- Berechnung nach dem Hamburger Modell
Wertminderung nach Ruhkopf/Sam
Entsprechend der Schadenshöhe und dem Alter des Fahrzeugs bzw. wie viele Jahre es bereits zugelassen ist, folgt die Wertminderung durch einen Unfall einem Prozentsatz aus Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten. Für die Wertminderung beim Auto müssen also folgende Werte bekannt sein bzw. von einem Gutachter geschätzt worden sein:
- Reparaturkosten
- Wiederbeschaffungswert = Zeitwert des Kfz
Aus diesen beiden Werten wird der Prozentsatz der Beschädigung abgeleitet und bestimmt wie hoch die Beschädigung in Prozent war. Es wird in drei Kategorien unterschieden: 10-30 %, 30-60 % und 60-90 % des Wiederbeschaffungswertes. Außerdem muss aus Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert die Summe gebildet werden.
Der Faktor für den Minderwert wird dem Zulassungsjahr entsprechend aus der Tabelle abgelesen. Dieser Prozentsatz wird anschließend mit der Summe aus Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten multipliziert. Das Ergebnis ist die durch den Unfallschaden verursachte Wertminderung.
Formeln der merkantilen Wertminderung nach Ruhkopf & Sam:
- Reparaturkostenverhältnis = Reparaturkosten / Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs x 100
- Minderwert = (Wiederbeschaffungswert + Reparaturkosten) x Faktor der Wertminderung in %
Faktor der Wertminderung nach Ruhkopf/Sam
Dauer der Zulassung | Prozentsatz der Kosten der Reparatur, abhängig vom Wiederbeschaffungswert | ||
---|---|---|---|
10-30 % | 30-60 % | 60-90 % | |
1. Jahr | 5 % | 6 % | 7 % |
2. Jah | 4 % | 5 % | 6 % |
3. und 4. Jahr | 3 % | 4 % | 5 % |
Diese Berechnungsmethode muss nicht in jedem Fall zur Anwendung kommen. Es gibt viele verschiedenen Methoden. Letztlich entscheidet im Streitfall ein Gericht, welche Methode zielführend ist. Bisher gibt es allerdings dazu keine klare Linie. Die Berechnung der Wertminderung im Sinne Ruhkopfs und Sams fand Anwendung in folgenden Fällen:
- BGH NJW 1980, 281
- OLGKarlsruhe, VersR 83, 1065
- OLG Hamm DAR 87, 83
Beispiel für die Berechnung der merkantilen Wertminderung:
- Wiederbeschaffungswert= 25.000 EUR laut Gutachten
- Reparaturkosten = 2.500 EUR laut Gutachten
- Fahrzeug ist im dritten Zulassungsjahr.
Berechnung des Reparaturverhältnisses:
- Reparaturverhältnisses = 2.500 EUR / 25.000 EUR x 100 = 10% des Wiederbeschaffungswert
- Faktor der Wertminderung (im dritten Zulassungsjahr) gemäß Tabelle = 3 %
Berechnung der Wertminderung:
- Summe der Wertminderung = (25.000 EUR + 2.500 EUR) x 3% = 825 EUR
Wertminderung: Bagatellgrenze und zu hohes Alter
Nach Ruhkopf/Sam ist es nicht vorgesehen, einen Minderwert bei Bagatellschäden (Reparaturkostenverhältnis unter 10%) und bei Fahrzeugen anzunehmen, die bereits vor mehr als 5 Jahren zugelassen sind bzw. mehr als 100.000 km gelaufen sind. Denn dann sei es eine Wertsteigerung, wenn Ersatzteile eingebaut bzw. Lackarbeiten durchgeführt würden. Eine Wertminderung wird daher seitens der Versicherung nicht mehr gewährt.
Simone B. meint
4. August 2020 at 10:51
Hallo,
mir ist jemand aufgefahren und der Gutachter erzählte mir, dass auch nach der Reparatur eine Wertminderung vorliegt. Auto ist 2 Jahre alt.
Wie läuft das, zahlt die gegnerische Versicherung den Betrag der Wertminderung aus?
Vielen Dank im Voraus.
Thorsten meint
25. Januar 2020 at 15:56
Nach dieser Berechnung beträgt die Wertminderung, meines Neuwagens, über 40%.
Dieser ist erst 4 Tage alt mit 2.500 km Laufleistung.
Einkauf: 42.000,–€. Reparaturkosten ermittelt auf 17.000,–€.
Hommann meint
3. Januar 2020 at 21:17
In mein 14 Tage neues Auto ist ein anderer PKW gefahren.Preis meines Kona etwa 28ooo EurO.
Wie groß ist die Wertminderung?An meinem Auto ist die hintere Tür,der Kotfügel und die Felge defekt.
bussgeldkatalog.de meint
15. Januar 2020 at 13:01
Hallo Hommann,
das können und dürfen wir nicht beurteilen. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann den höchstmöglichen Betrag für Sie herausholen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Leo meint
24. Oktober 2019 at 17:03
Danke für diese sehr hilfreichen Informationen!
Zacher meint
15. Juli 2019 at 12:23
Hallo,
hatte einen Wildunfall ( mein Auto ist 2 Jahre alt ). Rearaturkosten waren 5634 Euro.
Meine Frage:
Bekomme ich eine Wertminderung ausbezahlt , und wenn , an wen muss ich mich wenden ???
Vielen Dank
Rene meint
21. März 2019 at 2:20
also mein Auto war gerade 4 Jahre geworden und ich habe es für 15600€ gekauft und es hatte beim Unfall mal gerade 65000 km gelaufen. Die ganze Seite war aufgeschlitzt von der Fahrertür bis zum Tankdeckel. Es war eine Reparatur von 7000€ nun hat der Gutachter ein Wertverlust von nur 200€ berechnet das kann doch nicht sein oder. Selbst wenn ich das hier so Rechne komm ich auf 600€.
Stefan meint
3. April 2019 at 13:49
Suchen Sie sich am besten einen eigenen Gutachter. Das ist eindeutig zu wenig
Fabienne meint
14. Februar 2019 at 20:35
Hallo,
hatte einen Unfall und auf dem Gutachten steht nur 200€ Wertminderung.
Es ist ein Audi A3 8V von 08/13 und 121.000km. Ca. 13.000€ Wert.
Reparaturkosten 8.600€
Sind es wirklich nur 200€??
Lg
bussgeldkatalog.de meint
28. Februar 2019 at 14:17
Hallo Fabienne,
eine Einschätzung dazu ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Gutachter.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Jen meint
14. Oktober 2018 at 10:45
Hallo,
Ich hatte ein Auto finanziert. Das Auto hatte zwei Unfälle mitgemacht und bei Rückgabe (verbrieftes Rückgaberecht) wurden 500,-€Wertminderung in Rechnung gestellt. Beide Unfälle wurden komplett repariert ohne weitere Beeinträchtigungen!!!
1. Kann ich das Geld von der Versicherung zurück bekommen?
2. Warum wird das Auto in der Verkaufsanzeige vom Händler nicht als Unfallauto ausgewiesen?
Ist das rechtens?
MfG, Jen
bussgeldkatalog.de meint
15. Oktober 2018 at 10:03
Hallo Jen,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Michalek H. meint
17. September 2018 at 7:05
Mercedes Cla180 Limousine AMG Style
Wert 41.000.– Euro
Km 13.000
Erstanmeldung 6/2017
Rep. Kosten 5.500.–
Können Sie mir bitte sagen wie hoch ist die Wertminderung, die Versicherung hat 800.– Euro Angeboten. Scheint mir zu wenig.
Danke für ihre Bemühungen.
bussgeldkatalog.de meint
17. September 2018 at 16:08
Hallo Michalek H.
Wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung geben, weshalb Sie hierfür einen Rechtsanwalt aufsuchen müssten.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
C. Lee meint
1. Juni 2017 at 17:03
Hello
Guten Tag.
I had an accident 2 weeks ago and I received Gutachten from a „Sachverstäandigenbüro“
Accoding to the Gutachten,
Reparaturkosten : 7.017,94Euro
Wertminderung : 700,00 Euro
Is it right calcualtion?
My car has a specification as below
Aufbauart: Limousine, 5 türig
Fabrikat: BMW
Typ/Untertyp: 1er/116d/Aut.Advantage
Fahrzeug ID Nr: WBA1V710105B90569
KBA-Nummer: 0005CAA
Hubraum/leistung:1496ccm /85KW
Motorart/Zylinder/Motorbauart: Diesel Kat/3-Zxylindr/Reihe
Abgascode : EU6
Erstzulassung : 15.06.2015
Nächst HU/AU 06.2018 /06.2018
Laufleistung abgelesen : 13074km
The accident was happened during the check service before the end of factory warranty and the employee of the BMW Werkstatt(Timmermanns Autohaus)was drinving at that time.
I was just waiting at the waiting room until the end of the check service
So they (Timmermanns Autohaus in Düsseldorf) are arranging all the problem (fixing the car, rent a car, etc).
i think, the car repare will be finished in this week.
Is it proper calculation?
if I’m agreed with the Wertminderung(700Euro), can I ask re-calculation to another Sachverständiger?
One more, can I ask some compensation for the accident to BMW Werkstatt(Timmermanns Autohaus)?
Mit freundlichen Grüßen
C. Lee
bussgeldkatalog.de meint
7. Juni 2017 at 12:53
Hello,
first of all: to calculate the „Wertminderung“, you need to know, how much your car was worth at the time of the accident. As this information is not given, it is not possible to decide, if the calculation is right or not. You have the right to contract your own consultant. It seems as if you are getting all compensations your are allowed to (rental car, reparations, loss of value etc.)
bussgeldkatalog.de