Kurz & knapp: Wann wird der Bußgeldbescheid zugestellt?
In der Regel dauert es zwischen zwei und drei Wochen, bis der Bußgeldbescheid im Briefkasten landet. Insgesamt hat die Behörde aber drei Monate Zeit, diesen zu verschicken.
Verschiedene Faktoren können die Zustellung des Bescheides verzögern. Die Dauer kann mit der Auswertung der Messungen eines Blitzers zusammenhängen. Beispielsweise bei mobilen Blitzern, geht das etwas schneller.
Im Allgemeinen verjährt nach drei Monaten die Ordnungswidrigkeit. Allerdings kann die Verjährungsfrist auch unterbrochen werden.
Geblitzt – und nun?
Nachdem ein Verkehrssünder von einem Blitzer bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt wurde, bleibt diesem erst einmal nichts weiter übrig, als die Zustellung vom Bußgeldbescheid abzuwarten. Die Dauer bis zur Zustellung umfasst meist nur wenige Wochen, kann gefühlt aber endlos erscheinen.
Denn häufig sind die Fahrer sich selbst nicht sicher, wie schnell sie tatsächlich unterwegs waren und welche Sanktionen möglicherweise drohen. Belaufen sich diese gemäß Bußgeldkatalog nur auf ein Bußgeld oder drohen Punkte in Flensburg bzw. ein Fahrverbot?
Doch wie lange dauert es, bis ein Bußgeldbescheid kommt? Müssen beim Bußgeldbescheid und der Zustellungsdauer bestimmte Fristen eingehalten werden? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Dauer der Zustellung beim Bußgeldbescheid
Im Verkehrsrecht geht dem Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit häufig ein Anhörungsbogen voraus, welcher ausgefüllt zurückgeschickt werden muss. Erst wenn diese Angaben vorliegen, wird der Bußgeldbescheid erstellt.
In der Regel erfolgt die Zustellung innerhalb von zwei bis drei Wochen. Allerdings kann nicht pauschal gesagt werden, wie lange es dauert, bis ein Bußgeldbescheid zugestellt wird. Denn verschiedene Faktoren können dies beeinflussen. Dazu zählen unter anderem:
- Arbeitsaufkommen innerhalb der Behörde
- Personalmangel aufgrund von Krankheit oder Urlaub
- Verzögerungen durch den Zusteller (Streik)
Es zeigt sich, dass verschiedene Umstände beeinflussen können, wie lange es dauert, bis ein Bußgeldbescheid nach einem Verkehrsverstoß in Ihrem Briefkasten landet.
Wie lange dauert ein Strafzettel?
Das umgangssprachlich als Strafzettel bezeichneten Schriftstück heißt offiziell Verwarnungsgeldangebot und dient dazu, eine Ordnungswidrigkeit ohne die Einleitung eines Bußgeldverfahrens zu klären. In der Regel erfolgt die Zustellung meist schneller als bei einem Bußgeldbescheid oder der Strafzettel befindet sich bereits an Ihrem Fahrzeug.
Wie lange dauert ein Blitzerbescheid?
Eine pauschale Antwort auf die Frage „Wie lange dauert ein Bußgeldbescheid nach dem Blitzen?“ existiert nicht. Erfahrungsgemäß wird dieser aber meist innerhalb von zwei bis drei Wochen zugestellt. Allerdings können verschiedene Faktoren auf die Dauer beim Bußgeldbescheid Einfluss nehmen.
Wurden Sie geblitzt, kann die Dauer der Zustellung unter anderem davon abhängen, was für eine Blitzeranlage das teure Erinnerungsfoto geschossen hat. So werden zum Beispiel die Aufnahmen von mobilen Blitzern in der Regel schneller ausgewertet.
Die Auswertung bei stationären Blitzern kann unter Umständen etwas länger dauern. Denn häufig wird bei diesem darauf gewartet, dass der Film bzw. Speicher voll ist. Wann dies beim jeweiligen Gerät der Fall ist, hängt vom Standort und den Fahrern ab.
Wie lange es dauert, bis ein Bußgeldbescheid nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung eintrifft, kann zudem auch von den zuvor genannten Faktoren wie Arbeitslast und Krankheitsstand bei der zuständigen Behörde beeinflusst werden.
Isabella meint
22. März 2023 at 11:41
Hallo kurze Frage, mein Partner wurde auf der hinfahrt zur Arbeit mit 60 kmh zu schnell geblitzt und auf der rückfahrt mit 10 kmh zu schnell geblitzt. Der eine bescheid mit 10 kmh zu schnell ist bereits eingetroffen der andere ist noch nicht eingetroffen. Er ist sich nicht sicher ob er geblitzt wurde oder doch jemand anderes. Meine Frage ist warum der eine Bescheid schon kam und der andere noch nicht?
Mfg Isi
Karabulut meint
8. Februar 2023 at 5:02
Hallo ich wurde in der Autobahn mit 89kmh geblitzt hab bescheid bekommen das ich mit 143 kmh tolaranz abzug 5kmh 1 Fahrverbot 2 Punkte genau so 580€ strafe zahlen muss das sehe ich micht ein was kann ich tuchn
Peter H meint
7. November 2022 at 18:12
Wie sieht es aus, wenn man ein Bußgeldbescheid bekommt und keinen Zugriff auf den Briefkasten hat, da längere Zeit unterwegs? Digitalisierung in Deutschland hat ja Museumscharakter.
Zemlin meint
20. Juli 2022 at 12:26
Guten Tag,
kann ich ein Aufbauseminar schon nach Bussgeldbescheid machen , obwohl die Aufforderung noch nicht da ist ?
Ich bin im Oktober beruflich im Praktikum und weiss noch nicht wo ich in Deutschland eingesetzt werde, bin also nicht vor Ort .
Vieleicht kann einer diese Frage beantworten .
Vielen dank im voraus
erich g meint
6. Februar 2022 at 19:29
Guten Abend ,
Ich habe leider nach einem Kreisel innerorts zu schnell beschleunigt,
Kurz vor der 100er Zone war also noch 50km/h gültig.
Schätze dass ich bereits über 80km/h schnell war.
Vor ca. drei Wochen kriegte ich ein Verwarngeld von EUR 30,00
für Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb einer geschlossenen Ortschaft um 10km/h.
Ansonsten habe ich bisher keinerlei Bussen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten.
Mit was für einer Busse muss ich rechnen.
Nisar meint
4. November 2021 at 23:09
Grüße,
Ich wurde am 26.7.21 geblitzt (2 mal hintereinander – einmal beim überfahren der Rote Ampel und direkt in der Kreuzung auch nochmal ) da ich über eine Rote Ampel gefahren bin. Ich dachte ich schaffe das noch.
Bis heute habe ich kein Schreiben von der Behörde erhalten. Selbst eine Anhörung habe ich nicht erhalten. Was denken Sie, kommt da noch was ?
Kann man, wenn ich jetzt ein Schreiben erhalte, Einspruch einlegen, beziehungsweise einen Anwalt dazu holen?
Philipp meint
29. Oktober 2021 at 2:42
Hallo, ich wurde heute mit gut 100km/h geblitzt. Erst dachte ich es ist 70km/h, aber jetzt beim erneuten vorbeifahren und genau hinschauen hab ich das 50-er Schild gesehen. Kann man da etwas machen?
Christoph Cz meint
18. August 2021 at 16:15
Hallo,
ich bin am 5.5.21 von der Polizei angehalten worden, weil ich mein Handy kurz in der Hand hatte, aber ohne zu telefonieren. Polizei hat mich direkt befragt, ich habe es zugegeben und den Zettel unterschrieben.
Bisher eine reine Weste gehabt. Sollte laut Polizei 100,- zzgl. Bearbeitungsgebühr und 1 Punkt kosten.
Bis dato, 18.8.21, also nach über 3 Monaten haben ich noch keinen Bescheid bekommen.
Kann ich jetzt davon ausgehen, dass hier auch die 3 Monatsfrist gilt, somit der Bescheid falls er noch kommt ungültig ist und ich mit einem blauen Auge davon gekommen bin??
Danke für ein Feedback
Toni meint
27. März 2021 at 19:56
Hallo, ich wurde heute in einer 30er Zone geblitzt , als ich den Blitzer sah fuhr ich ca 45km/h also bremste ich ab auf 30 km/h , und ca noch 20 Meter gefahren und dann blitzte es trotzdem, ( das gleiche ist mir am 5.01.2021 im gleichen Ort am gleichen Blitzer schon mal passiert ,gleicher Vorgang) .
Warum blitzte es trotzdem, und mit was muss man jetzt rechnen ?
Mfg
Sam meint
23. Januar 2021 at 17:23
bin grad dabei mein LKW Schein zu machen( C/CE ) . Führerscheinantrag usw. wurde schon gemacht. Habe aber heute ein Fahrverbot von 1nem Monat bekommen( zu schnell).
Darf ich trz. Fahrstunden machen bzw die Prüfungen?
Mit freundlichen Grüßen
K.B. meint
9. Dezember 2020 at 17:19
Hallo, ich wurde am 13.12.2019 mit 29 kmh zu schnell außerorts geblitzt. Das gab 80 Euro und einen Punkt. Jetzt wurde ich am 20.11.2020 mit 33 kmh zu schnell wieder geblitzt und bin damit knapp Wiederholungstäter. Besteht hier die Chance, dass die Bußgeldstelle „ein Auge zudrückt“?
Christian W. meint
24. November 2020 at 12:28
Hallo, wurde heute in der 30er zone mit 40 geblitzt, da ich schnell aus der Umweltzone raus wollte, die ich versehentlich befahren hatte. Nun die Frage wenn man geblitzt wurde in der Umweltzone ohne Plakette kommen mehrere Verfahren? Bin selbst noch in der Probezeit und wollte nur schnell raus aus der Umweltzone
Alex L. meint
25. September 2020 at 10:59
Hallo, wurde in Berlin mit Dienstwagen geblitzt. Kann ich mich vorab iwie melden. Ich möchte nicht das der Bescheid an meine Vorgesetzten geht. Mit freundlichen Grüßen
bussgeldkatalog.de meint
29. September 2020 at 15:18
Hallo Alex,
dafür wenden Sie sich am besten direkt an die zugständige Bußgeldstelle.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Laura meint
22. September 2020 at 22:20
Hi,
Ich wurde heute innterorts in einer 30 Zone grblitzt. Ich hab das Schild leider nicht gesehen weil es überhaupt nicht ersichtlich war. Bin 25 bis 30 km/h zu schnell gewesen, bin also zwischen 50 und 60 km/h gefahren.
2018 ist mir schon mal so was passiert, aber da war ich nicht so schnell.
Bekomme ich dieses Mal nur einen weiteren Punkt unf ein Bußgeld oder bekomme ich ein einmonatiges Fahrverbot, einen Punkt und ein Bußgeld?
Danke schon mal.
bussgeldkatalog.de meint
23. September 2020 at 15:07
Hallo Laura,
ein Fahrverbot droht in der Regel nur, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal 26 km/h oder mehr zu schnell gefahren sind.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Marcel meint
9. Juli 2020 at 2:37
Wurde letzte Woche in Rheinland-Pfalz auf der Autobahn mit 131 km/h geblitzt in einer 100er Zone ! In Rheinland Pfalz gilt ab dem 03.07 der alte Bußgeldkatalog wieder wegen eines Formfehlers und ich zwei Tage später geblitzt wurde. Jetzt meine Frage wenn ich meinen Brief Noch nicht bekommen habe und in der Zeit die Regeln sich wieder ändern zählt dann der Bußgeldkatalog der in der Zeit wo ich geblitzt wurde oder der neu raus kam ?
Mo meint
7. Juli 2020 at 6:41
ich hatte vor über 2 Monaten einen Unfall, weil ich eine rote Ampel übersehen habe und warte seither auf dad einmonatige Fahrverbot, die Punkte und das Bußgeld. Wie lange dauert das? da ich im September den Arbeitgeber wechsle, bin ich dann auf meinen Führerschein angewiesen. wo kann ich nachfragen? kann ich vorher „freiwillig“ abgegeben?
Martin meint
26. März 2020 at 7:05
Wie genau müssen die Angeben auf dem Bußgeldbescheid sein?
Konkret: Ortseinfahrt, mein Navi mit aktuellen Kartenmaterial piepte bei der Geschwindigkeitsreduzierung zum nahenden Ortsschild nicht, da es meinte, hier sei noch 70 erlaubt. Jedoch ein Blitzer ca 50 Meter vor einem 50- er Schild. Ob vorher bereits ein Schild war? Daran können weder ich, noch mein Beifahrer sich erinnern. Es gab jedoch dauernd 70’er Schilder…
Mein LKW hat einen Fahrtenschreiber, der absolut exakt das Geschwindigkeitsprofil aufzeichnet.
Wenn auf dem Bescheid Ort, Datum und Uhrzeit wirklich exakt angegeben wäre, dann hätte ich die Möglichkeit, die Meßdaten zu überprüfen. (Ja, da ich langsam fuhr, hat sich ein kleiner PKW in die Lücke gedrängt und Gas gegeben, so daß eine Fehlmessung denkbar wäre.)
Wie vorgehen, wenn die Uhrzeit des Blitzers so verkehrt ist, daß ich die Stelle auf dem Fahrtenschreiber nicht mehr finde bzw. der Fahrtenschreiber zur angegebenen Uhrzeit konstante 88 kmh- Autobahnfahrt protokollierte?
PS: der Bescheid ist Corona- bedingt noch nicht eingetroffen.
AM meint
22. Januar 2020 at 21:08
Gilt die Verjährungsfrist auch bei Alkohol am Steuer? Und wird die Wartezeit ans eventuelles Fahrverbot angerechnet??
bussgeldkatalog.de meint
17. April 2020 at 14:42
Hallo AM,
in der Regel gilt diese Verjährungsfrist auch bei Alkohol am Steuer. Das Fahrverbot beginnt üblicherweise erst, wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung gegeben wurde.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Katharina meint
1. November 2019 at 0:59
Hallo ihr lieben ❤️ Wurde gerade auf der Autobahn geblitzt – mit 144kmh – 100 war erlaubt – am Potsdamer Kreuz – wo es von der A 9 auf die A10 geht 😩 bin im Außendienst tätig – und auf meinen Führerschein angewiesen 😞 – was kann mir denn passieren?
Tino meint
10. Oktober 2019 at 16:11
Hallo zusammen,
auch wenn das Thema in ähnlicher Weise schon diskutiert wurde, vielleicht hat jemand eine passende Antwort.
* Ordnungswidrigkeit am 05.05.2019, 111km/h bei zulässiger Geschwindigkeit von 70km/h, außerhalb geschlossener Ortschaften, im Bundesland Brandenburg
* „Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen“ am 30.05.2019 erhalten
* Bogen online am 18.06.2019 ausgefüllt und Frage „Haben Sie das Fahrzeug zur Tatzeit geführt?“ mit Ja beantwortet
* Bis heute habe ich weder einen Anhörungsbogen noch einen Bußgeldbescheid erhalten.
Aus meiner Sicht ist damit die 3-Monatsfrist auf Seiten der Behörde abgelaufen, mir einen Anhörungsbogen bzw. einen Bußgeldbescheid zu schicken.
Ist das richtig?
Vielen Dank für eure Antwort.
M. meint
28. November 2019 at 1:44
Bei mir war auch so , hat gestern passiert, ich weiß nicht was ich bekomme ,kannst du mir vllt sagen bitte was man dafür kriegt?
Eddi meint
18. September 2019 at 17:48
Hallo,
mir wird eine Geschwindigkeitsübertretung vorgeworfen. Ich bin jedoch nicht zum vorgeworfenen Zeitpunkt an der Stelle gewesen. Auf den schlechten Fotos des Anhörungsbogens ist ein anderers Fahrzeug mit ähnlichem Nummernschild abgebildet. Das Fahrerfoto ist nicht zu erkennen.
Mir wurde der Anhörungsbogen mit Datum vom 06.09.2019 am 18.09.2019 zugestellt! Also ist die 1-wöchige Frist zur Antwort bereits verstrichen.
Ich habe den Anhörungsbogen sofort ausgefüllt und zurück geschickt. Wie kann ich nachweisen, dass ich den Anhörungsbogen erst so spät -zu spät- erhalten habe?
Über eine Antwort würde ich mich freuen
bussgeldkatalog.de meint
25. September 2019 at 10:00
Hallo Eddi,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher ggf. mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Jessica meint
17. September 2019 at 15:45
Hallo in die Runde,
Ich war auf der Autobahn, und dort hat es sich angestaut. Plötzlich gab ich eine Kamera gesehen die von einer Brücke herunter hing. Gehe davon aus dass es um eine Abstandsmessung ging.
Ich befinde mich noch 6Monaze in der Probezeit. Der Vorfall ereignete sich am 20.08. Was würde mich erwarten wenn ich tatsächlich nicht den angeforderten Abstand eingehalten habe? Kommt es da auf den genauen Abstand an? Wird der auch gemessen? Und, wie lange läuft die Frist in der ich Angst haben muss dass noch ein Bescheid kommt?
Vielen Dank für eure Antwort.
Marko meint
7. September 2019 at 18:51
Hallo,
Ich würde vor ca 3 Monaten und 1 Woche mit meinem lkw (ADR) auf der Autobahn angehalten. Einen Tag zuvor habe ich meinem Chef gekündigt und war somit etwas durch den Wind. Die Polizei hat meinen Fahrtenschreiber ausgelesen (ca 12 km/h zu schnell) dazu kamen falsch bzw. nicht vollständig ausgefüllte Papiere seitens der Firmen für die ich gefahren bin. Die schriftliche Weisung hatte ich auch nicht bei. Das ist natürlich nicht Gang und gebe in meinem Arbeitsalltag. Aber sie wissen sicherlich wie die Fahrer unter Strom stehen und manchmal Sachen tun damit man nicht gleich mit einer Kündigung bedroht wird. Beim Polizisten habe ich eine Aussage vor Ort gemacht. Quasi alles zugegeben. Ich war auch so überrumpelt von der ganzen Situation.
Meine Frage ist nun ob die Verjährungsfrist 3 oder 6 Monate beträgt und ob ich schon mit meiner Aussage vor Ort keine Chance mehr habe dass es überhaupt verjähren kann?
Mit freundlichen Grüßen
Marko
Julia meint
11. Juli 2019 at 13:35
Hallo,
ich habe einen Firmenwagen und wurde vor 2 Monaten geblitzt. Jetzt ist erst der Zeugenfragebogen in der Firma angekommen wo nach meiner Person gefragt wird. Ist mit Zustellung eines Zeugefragebogens die Verjährungsfrist auch unterbrochen?
Macht es Sinn wenn der Bußgeldbescheid zu spät ankommt, einen Einspruch einzulegen. Kann man dies selber machen oder sollte dies über einen Anwalt laufen?