Kurz & knapp: Wann wird der Bußgeldbescheid zugestellt?
In der Regel dauert es zwischen zwei und drei Wochen, bis der Bußgeldbescheid im Briefkasten landet. Insgesamt hat die Behörde aber drei Monate Zeit, diesen zu verschicken.
Verschiedene Faktoren können die Zustellung des Bescheides verzögern. Die Dauer kann mit der Auswertung der Messungen eines Blitzers zusammenhängen. Beispielsweise bei mobilen Blitzern, geht das etwas schneller.
Im Allgemeinen verjährt nach drei Monaten die Ordnungswidrigkeit. Allerdings kann die Verjährungsfrist auch unterbrochen werden.
Geblitzt – und nun?
Nachdem ein Verkehrssünder von einem Blitzer bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt wurde, bleibt diesem erst einmal nichts weiter übrig, als die Zustellung vom Bußgeldbescheid abzuwarten. Die Dauer bis zur Zustellung umfasst meist nur wenige Wochen, kann gefühlt aber endlos erscheinen.
Denn häufig sind die Fahrer sich selbst nicht sicher, wie schnell sie tatsächlich unterwegs waren und welche Sanktionen möglicherweise drohen. Belaufen sich diese gemäß Bußgeldkatalog nur auf ein Bußgeld oder drohen Punkte in Flensburg bzw. ein Fahrverbot?
Doch wie lange dauert es, bis ein Bußgeldbescheid kommt? Müssen beim Bußgeldbescheid und der Zustellungsdauer bestimmte Fristen eingehalten werden? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Dauer der Zustellung beim Bußgeldbescheid
Im Verkehrsrecht geht dem Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit häufig ein Anhörungsbogen voraus, welcher ausgefüllt zurückgeschickt werden muss. Erst wenn diese Angaben vorliegen, wird der Bußgeldbescheid erstellt.
In der Regel erfolgt die Zustellung innerhalb von zwei bis drei Wochen. Allerdings kann nicht pauschal gesagt werden, wie lange es dauert, bis ein Bußgeldbescheid zugestellt wird. Denn verschiedene Faktoren können dies beeinflussen. Dazu zählen unter anderem:
- Arbeitsaufkommen innerhalb der Behörde
- Personalmangel aufgrund von Krankheit oder Urlaub
- Verzögerungen durch den Zusteller (Streik)
Es zeigt sich, dass verschiedene Umstände beeinflussen können, wie lange es dauert, bis ein Bußgeldbescheid nach einem Verkehrsverstoß in Ihrem Briefkasten landet.
Wie lange dauert ein Strafzettel?
Das umgangssprachlich als Strafzettel bezeichneten Schriftstück heißt offiziell Verwarnungsgeldangebot und dient dazu, eine Ordnungswidrigkeit ohne die Einleitung eines Bußgeldverfahrens zu klären. In der Regel erfolgt die Zustellung meist schneller als bei einem Bußgeldbescheid oder der Strafzettel befindet sich bereits an Ihrem Fahrzeug.
Wie lange dauert ein Blitzerbescheid?
Eine pauschale Antwort auf die Frage „Wie lange dauert ein Bußgeldbescheid nach dem Blitzen?“ existiert nicht. Erfahrungsgemäß wird dieser aber meist innerhalb von zwei bis drei Wochen zugestellt. Allerdings können verschiedene Faktoren auf die Dauer beim Bußgeldbescheid Einfluss nehmen.
Wurden Sie geblitzt, kann die Dauer der Zustellung unter anderem davon abhängen, was für eine Blitzeranlage das teure Erinnerungsfoto geschossen hat. So werden zum Beispiel die Aufnahmen von mobilen Blitzern in der Regel schneller ausgewertet.
Die Auswertung bei stationären Blitzern kann unter Umständen etwas länger dauern. Denn häufig wird bei diesem darauf gewartet, dass der Film bzw. Speicher voll ist. Wann dies beim jeweiligen Gerät der Fall ist, hängt vom Standort und den Fahrern ab.
Wie lange es dauert, bis ein Bußgeldbescheid nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung eintrifft, kann zudem auch von den zuvor genannten Faktoren wie Arbeitslast und Krankheitsstand bei der zuständigen Behörde beeinflusst werden.
Sailor, O. meint
8. Juli 2019 at 12:12
Hallo Liebe Gemeinde, habe eine Ordnungswiedrigkeit begannen vor 13 Monaten, wo der nette Beamte mir gesagt hat er würde aus einem besonderen Grund ein Auge zudrücken und von einer Ordnungswiedrigkeit absehen, da es meine erste Ordnungswidrigkeit war, soll aber nicht mehr vorkommen.
Nun habe ich doch von der behörde einen Busgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit erhalten mit bezug auf den Verstoß von vor 13 Monaten (Datum des Verstoßes).
Meine Frage nun, wie soll ich mich Verhallten? Da der nette Beamte damals mir gesagt hat er sehe ab davon, bin ich auch von ausgegangen das es so ist, und bis vor einer Woche ist ja auch kein Bescheid gekommen.
Muss zu sagen, ist nichts Schlimmes die Ordnungswidrigkeit.
Vielen Dank für eure Antworten
Daniel ... meint
2. Juli 2019 at 14:20
Guten Tag,
ich wurde vor knapp 2 Monaten bereits 2x geblitzt. Jetzt wieder aber mit einem anderen Fahrzeug. War bei knapp 68 bei erlaubten 50 außerorts. Die ersten beiden habe ich brav und zügig bezahlt.
Jetzt war ein Hänger dran. Max. 600kg ungebremst.
Mit was muss ich rechnen.
Sunny meint
15. Juni 2019 at 4:58
Hallo
Ich wurde gestern geblitzt in einer 30er Zone wie schnell ich war weiß ich nicht, glaube 50- 55 km/h. Mit was für einer Strafe kann ich rechnen und was passiert wenn man den Führerschein Beruflich braucht?
Ich weiß das bei einem Freund von seinem chef ein schreiben ausgestellt wurde.
Andere frage wie oft geht das mit diesem schreiben?
Markus K. meint
21. Mai 2019 at 16:29
Guten Tag,
leider wurde ich (vermutlich) letztens geblitzt. Bei der Strecke handelt es sich um eine Umgehungsstraße (normalerweise 100 km/h erlaubt). Die Straße hat auf jeder Fahrtrichtungen jeweils zwei Fahrbahnen. Leider ist nun eine große Baustelle an dieser Strecke, sodass die eine Fahrbahnrichtung gesperrt ist und die andere Fahrbahnrichtung geteilt wurde: eine Fahrbahn in die eine Richtung, die andere Fahrbahn in die andere Richtung.
Es handelt sich um einen fest installierten Blitzer (wohl älteres Modell, kastenartig, keine runde Säule, steht da schon ewig), der eigentlich nur in eine Richtung blitzt. Ich bin in die entgegengesetzte Richtung gefahren, in der der Blitzer eigentlich nur blitzt, allerdings eben aufgrund der Baustelle auf der Fahrbahn, auf der der Blitzer gerichtet ist. Die Geschwindigkeitsbegrenzung der Baustelle lag bei 60 km/h, ich war leider mit ca. 90 km/h unterwegs. Ich habe ein leichtes blitzen im Rückspiegel gesehen. Es war kein anderes Auto im Gegenverkehr o. Ä. (Fahrt war nachts), sodass ich die Person sein muss, die geblitzt worden ist.
Meine Frage ist jetzt, ob ich dem Bußgeldbescheid, sollte er kommen, nachgehen muss bzw. ob es sich lohnt Einspruch einzulegen? Da ich, wie gesagt, in die entgegengesetzte Richtung fuhr, allerdings auf der vom Blitzer abgedeckten Fahrbahn, aufgrund der Baustelle.
LG
Bernd meint
21. Mai 2019 at 9:59
Hallo,
ich bin gestern mit dem Fahrrad über zwei rote Ampeln gefahren (es handelte sich um 2 Ampeln direkt hintereinander über 2 x 2 Straßenseiten). Der Fahrradweg ist dann von der Straße weg gegangen, allerdings habe ich aus dem Augenwinkel noch die Polizei gesehen. Diese hat, soweit ich es zu diesem Zeitpunkt erkennen konnte, mir keinen Hinweis gegeben das ich anhalten soll. Ich habe dann angehalten und umgedreht. Als ich an besagter Ampel, über die ich bei rot gefahren bin, wieder war kam der Streifenwagen mit Blaulicht. Auf das kommende bin ich nicht stolz, kann es aber leider nicht mehr rückgängig machen. Ich bin dann wieder über die Ampeln gefahren, lt. Polizei wieder bei Rot (kann es ehrlich gesagt gar nicht mehr beurteilen, da ich einen kompletten Blackout hatte) Wenig später nahm dann die Polizei meine Personalien auf und meinte, das mir der Bescheid zugehen wird.
Lt. Polizist bin ich insgesamt über 4 rote Ampeln gefahren und habe das Zeichen der Polizei nicht beachtet. Letzteres wird, lt. meinen Recherchen, mit einem Bußgeld von 35 € geahndet. Die rote Ampel immer mit einem Punkt, die Höhe des Bußgeldes kann von 60-180 € variieren. Es kam zu keinem Unfall oder Sachschaden und meiner Meinung lag auch keine Gefährdung vor. (es handelt sich normalerweise um eine viel befahrene Straße, da ist es normalerweise nicht möglich mit Gefährdung darüber zu fahren.) Gehe ich nun Recht in der Annahme, das die Polizei in so einem Fall immer davon ausgeht, das die Ampel länger als eine Sekunde rot war?! Wann wird so etwas als Gefährdung eingestuft? Ich habe seit über 24 Jahren den Führerschein (Auto seit über 22 Jahren) und habe aktuell keine Punkte in Flensburg (der letzte und einzige ist rund 20 Jahre alt und schon wieder gelöscht) Gehe ich nun richtig in der Annahme, das ein Bußgeld von 35 € wegen Zeichen der Polizei Mißachtung und 4 x 60 € bzw. bis zu 4 x 160 € und 4 Punkte wegen den roten Ampeln auf mich zukommt? Kann noch weiteres auf mich zukommen? Bin ich schon im Bereich von Nachschulung oder Führerscheinentzug? Ich kann mir diesen Blackout nicht erklären, fahre seit fast 20 Jahren mit dem Rad täglich 50 km in die Arbeit und bin mittlerweile fast 220.000 km mit dem Rad gefahren, ohne das ich je mit der Polizei in Berührung kam. Vielen Dank für Ihre Hilfe Mit freundlichen Grüßen
Maurice meint
19. Mai 2019 at 6:10
Guten Tag,
Ich wurde auch geblitzt. Bei mir verhält es sich so, dass während einer Baustelle die ganze Zeit 60kmh angegeben war und ich diese auch gefahren bin, aber dann kam ein Schild mit 40kmh und 5 Meter dahinter direkt ein Blitzer. Kann man da irgendwie Beschwerde einreichen?
MFG
M.s
Ismail M. meint
22. April 2019 at 19:06
Hallo vor 4 Monaten hatte ich ein Foto mit 30 km mehr als die 50 fuhr ich mit 80 km im ersten Monat, den ich einen Brief, zu dem ich sofort sprach, aber jetzt die insgesamt 4 Monate ab dem Datum des Fotos übergeben und mir wurde gesagt, dass, wenn kein bestimmter Betrag zur Verfügung gestellt wird und die Zahlung erfolgt, nachdem nach 4 Monate bin ich nicht verpflichtet zu zahlen und ich kann mich weigern, wahr zu sein
bussgeldkatalog.de meint
19. Juni 2019 at 15:45
Hallo Ismail,
Informationen zum Thema erhalten Sie auf https://www.bussgeldkatalog.de/verjaehrung-beim-bussgeldbescheid/.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Rana meint
20. April 2019 at 13:08
Hallo,
ich wurde vor mehr als 6 Monaten geblitzt und habe jetzt vor einigen Tagen ein Aufbauseminar erhalten; gilt die Verjährungsfrist auch für den Bescheid von Aufbauseminaren?
Vielen Dank im voraus
LG
bussgeldkatalog.de meint
26. April 2019 at 15:38
Hallo Rana,
es ist nicht unüblich, dass zwischen Bescheid und Anordnung des Aufbauseminars mehrere Wochen und Monate vergehen. Informationen zu einer möglichen Verjährung liegen uns nicht vor.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Rosa meint
12. März 2019 at 9:01
Hallo,
Ich würde vor ziemlich genau 3 Monaten an einer roten Ampel geblitzt. War eine ziemlich blöde Verkehrslage, bei der bremsen sehr gefährlich geworden wäre… Naja, jedenfalls lag bis jetzt nichts im Briefkasten. Kann ich damit rechnen, dass Verjährung eingetreten ist und ich nichts mehr bezahlen muss?
Was ist wenn jetzt doch noch Post kommt und das Datum noch in dem Frist – Zeitraum liegt?
LG
bussgeldkatalog.de meint
15. März 2019 at 16:49
Hallo Rosa,
grundsätzlich kann es bei der Verjährung des Bußgeldbescheides zu einer Unterbrechung kommen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Murat meint
16. Februar 2019 at 16:20
Ich bin aus versehen mit dem Auto ins Gleisbett gefahren was für Strafe bekomme ich .Es wurde niemand beschädigt wurde nur von Feuerwehr rausgeholt
Samy meint
13. Januar 2019 at 3:57
Hallo,auf einer Ausfahrt auf der Autobahn würde ich geblitzt,bin so geegen 100km/h gefahren und weiß nicht welche Geschwindigkeit war aber nach dem ich geblitzt wurde nach ungefähr 30m stand der Geschwindigkeit 60.Was denken Sie welche Geschwindigkeit vorher war als ich geblitzt war?
Danke!
Mfg
bussgeldkatalog.de meint
18. Januar 2019 at 17:58
Hallo Samy
Wie schnell Sie gefahren sind und welches Bußgeld droht können Sie dem Bußgeldbescheid entnehmen, wenn Sie diesen erhalten. Vorher lassen sich nur Spekulationen anstellen, weshalb es sich lohnt Ruhe zu bewahren und abzuwarten.
– Die Redaktion
Caro meint
2. Januar 2019 at 0:07
Hallo,
Ich wurde auf einer Kraftfahrstraße geblitzt, da ich am überholen war (2 Spurig) mit 100 km/h und hinter mir Blaulicht kam. Da hatte ich nur noch den Gedanken du musst da weg und Platz machen. Daher habe ich beschleunigt und war ca bei 130-140 km/h. Mein größtes Problem ist, dass ich noch in der Probezeit bin.
Habe die Hoffnung, dass der LKW den ich überholt habe mich verdeckt, jedoch wenn nicht lohnt es sich dagegen vor zu gehen?
bussgeldkatalog.de meint
11. Januar 2019 at 16:23
Hallo Caro,
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Thomas W. meint
11. Dezember 2018 at 18:26
Abend,
Ich würde innerorts in einer 50er zone mit ca 70 kmh geblitzt (überholte: Traktor ca 30kmh).
Das schnellere überholen ist dem plötzlich auftauchenden Gegenverkehr zu verdanken.
Was könnte auf mich zukommen? (probezeit)
bussgeldkatalog.de meint
14. Dezember 2018 at 13:34
Hallo Thomas W.
Folgende Tatbestände kommen unter Umständen bei dem von Ihnen geschilderten Verstoß in Frage:
16 – 20 km/h zu schnell innerorts: 35 Euro Bußgeld/ i. d. R. keine Punkte/ i. d. R. kein Fahrverbot
21 – 25 km/h zu schnell innerorts: 80 Euro Bußgeld/ 1 Punkt in Flensburg/ i. d. R. kein Fahrverbot
Sind Sie maximal 20 km/h zu schnell in der Probezeit gefahren, bleibt es bei einem Verwarnungsgeld ohne Punkte. Weitere Folgen für den Führerschein gibt es nicht. Wurden Sie allerdings mit einer höheren Geschwindigkeit geblitzt, gilt dies in der Probezeit als A-Verstoß. Entsprechend kommt es neben Bußgeld und Punkten zu Maßnahmen wie der Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre oder Aufbauseminar. Beim dritten A-Verstoß wird die Fahrerlaubnis entzogen.
– Die Redaktion
Manfred meint
4. Dezember 2018 at 22:12
wurde wahrscheinlich innerorts mit 80 geblitzt kann es aber nicht genau sagen wie lange dauert das bis der Bescheid dann da ist habe gerade neuerteilung einer Fahrerlaubnis seit 1 Jahr wiederbekommen aber ohne probezeit habe was über 1800 € bezahlt mit MPU und neue führerscheinprüfung abgelegt und jetzt wurde ich innerorts mit knapp 80 geblitzt 30 m oder 50 m hinter ortseingangsschild stand der Blitzer das war 70 erlaubt und ich bin 80 Gefahren kann mich aber nicht mehr genau daran erinnern muss ich da jetzt mit rechnet das man Führerschein für 1 Monat weg ist da falle ich meine Arbeit und ich nicht mehr weiß wie ich dann zur Arbeit komme
bussgeldkatalog.de meint
10. Dezember 2018 at 10:36
Hallo Manfred,
gemäß Ihren Angaben handelt es sich um eine Geschwindigkeitsüberschreitung von rund 10 km/h. Nach Abzug der Toleranz zieht dieser gemäß Bußgeldkatalog ein Verwarngeld von 15 Euro nach sich.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Thomas meint
4. Dezember 2018 at 12:57
Hallo,
Ich wurde am 26.8 geblitzt und habe erst jetzt ein Brief bekommen zur Anhörung. Der Brief ist ausgestellt am 28.11.
Also 3 Monate und 2 Tage später, wie am besten Vorgehen?
Danke schön mal für die Antwort.
Gruß Thomas
bussgeldkatalog.de meint
10. Dezember 2018 at 9:59
Hallo Thomas,
in der Regel ist das Ausstellungsdatum des Bußgeldbscheides entscheidend.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Luis meint
25. Mai 2021 at 8:49
Hallo,
Ich bin 17 und habe seit einem halben Jahr begleitetes Fahren und gestern bin ich mit c.a. 56 bis 58 km/h durch eine Ortschaft mit erlaubten 50 kmh gefahren und da befand sich auch ein mobiler Blitzer in einem Auto ich habe zwar keinen Blitz bemerkt aber mache mir jetzt schon sehr sorgen darüber, dass ich ein Bußgeld kriegen könnte bzw. Bald ein Brief bei uns eintrudelt.
Mit freundlichen Grüßen,
Luis
Ullah N meint
1. Juni 2022 at 18:44
Hallo,
Ich wurde am 24.02.22 geblitzt und habe erst jetzt ein Brief bekommen zur Anhörung. Der Brief ist ausgestellt am 24.05.22
Aber Der Brief ist Heute 01.06.22 bekommen.
Also 3 Monate und 1 Woche später, wie am besten Vorgehen?
Danke schön mal für die Antwort.
Gruß Nasar
Mario meint
30. November 2018 at 0:40
Hallo, wurde am 4.10 mit 25km/h zu schnell geblitzt.
Am 23.10 kam der Bußgeldbescheid mit 108,50€
Diesen habe ich bezahlt.
Da ich noch in der probezeit bin müsste ich ja einen aufbaukurs machen. Bis jetzt kam noch nichts, wann kommt dafür die bescheinigung?
Danke im vorraus
bussgeldkatalog.de meint
30. November 2018 at 16:10
Hallo Mario,
das Schreiben dafür kann unter Umständen auch mehrere Wochen nach dem Bußgeldbescheid eingehen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Katrin meint
27. November 2018 at 20:44
Bin am 25.8. geblitzt worden .am 27.11. wurde der Bußgeldbescheid mit Einschreiben zugestellt. Datum der Behörde : 23.11.(Freitag!!!)
Ein Anhörungsbogen kam vorher nicht,obwohl ich immer drauf gelauert habe.
Muss ich zahlen obwohl knapp verjährt ?
bussgeldkatalog.de meint
30. November 2018 at 16:37
Hallo Katrin,
in der Regel ist das Ausstellungsdatum ausschlaggebend. Für eine individuelle Einschätzung wenden Sie sich ggf. an eine Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Andreas meint
2. Dezember 2022 at 11:13
Hallo ich habe am 11.08.2022 bei einem Unfall mit einem Baum aber mit Alkohol den führerschein an der Unfall stelle abgenommen bekommen wo ich nichts mehr weiß von. Habe aber bis heute noch nichts gehört und weiß nicht wie lange oder sonstiges. Was kann ich tun oder nur abwarten?
Sven J. meint
19. November 2018 at 16:28
Bin bei gelbe Ampel rüber.
Auf einmal Blitzersäule 2 mal geblitzt..Hinter mir ca.auf der zweiten Spur noch jemand. Wurde er oder ich geblitzt oder beide?
Hat jemand Erfahrung?
Laura meint
6. November 2018 at 18:38
Hallo,
Ich habe ein Problem.
Ich wurde vor 2 Wochen geblitzt, da ich aber vor kurzem umgezogen bin und mein Auto aber noch nicht umgemeldet habe, werden die den Brief mit der Rechnung wahrscheinlich an meine alte Adresse schicken(ich lenne die neuen Mieter nicht und mein Name auf dem Briefkasten ist auch nicht mehr dran).Also wird er bestimmt wieder zurückgeschickt oder?
Wo muss ich mich melden um meine neue Adresse anzugeben?(speziell für den Brief, denn mein Auto kann ich erst Freitag ummelden)
Danke im Voraus
Laura
bussgeldkatalog.de meint
8. November 2018 at 12:57
Hallo Laura
Setzen Sie sich am besten schnellst möglich mit der zuständigen Bußgeldstelle in Verbindung, um Ihren Fall zu schildern und die geänderte Adresse anzugeben. Andernfalls gilt der Brief als zugestellt und Sie sind verantwortlich diesen ausfindig zu machen.
– Die Redaktion
Laura meint
6. November 2018 at 17:51
Hallo,
Ich habe ein Problem.
Ich wurde vor 2 Wochen geblitzt, da ich aber vor kurzem umgezogen bin und mein Auto aber noch nicht umgemeldet habe, werden die den Brief mit der Rechnung wahrscheinlich an meine alte Adresse schicken(ich lenne die neuen Mieter nicht und mein Name auf dem Briefkasten ist auch nicht mehr dran).Also wird er bestimmt wieder zurückgeschickt oder?
Wo muss ich mich melden um meine neue Adresse anzugeben?(speziell für den Brief, denn mein Auto kann ich erst Freitag ummelden)
Danke im Voraus
bussgeldkatalog.de meint
8. November 2018 at 12:56
Hallo Laura
Setzen Sie sich am besten schnellst möglich mit der zuständigen Bußgeldstelle in Verbindung, um Ihren Fall zu schildern und die geänderte Adresse anzugeben. Andernfalls gilt der Brief als zugestellt und Sie sind verantwortlich diesen ausfindig zu machen.
– Die Redaktion
Nisa meint
10. Oktober 2018 at 17:45
Hallo,
ich wurde am 08.09. auf der Autobahn mit 46hm/h zu schnell geblitzt und von der Polizei angehalten. Der Polizist meinte es dauere 2-3 Woche, bis der Brief an mich zugestellt wird. Habe bis heute noch keine Post erhalten (mehr als 4 Wochen). Einen Anhörungsbogen habe ich nicht bekommen, da ich bereits bei der Polizei mein Vergehen zugegeben habe. Wann kann ich mit dem Brief rechnen? Danke im Voraus.
bussgeldkatalog.de meint
15. Oktober 2018 at 9:55
Hallo Nisa,
der Bußgeldbescheid sollte in der Regel innerhalb von drei Monaten bei Ihnen eingehen. Denn danach tritt meist die Verjährung ein.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Gabi meint
19. Juli 2018 at 13:58
Hallo,
ich bin vor knapp fünf Wochen auf der Autobahn von der Polizei rausgezogen worden, weil ich überholt habe bei einer verengten Fahrbahn wo Überholverbot bestand. Es hieß dass dies etwa hundert Euro und einen Punkt in Flensburg kostet.
Bis jetzt habe ich allerdings noch keinen Bescheid bekommen? Ist das noch innerhalb der normalen Bearbeitungszeit? Kann ich die Verjährungsfrist so verstehen, dass wenn innerhalb 3 Monaten keine Post von der Behörde kommt, mein Vergehen als erledigt angesehen wird und keinerlei Strafe bzw. Punkte erfolgen?
Schon mal danke für eine Antwort.
bussgeldkatalog.de meint
13. August 2018 at 10:11
Hallo Gabi,
ja, im Regelfall verjährt die Sache drei Monate nach Tattag und Sie können nicht mehr belangt werden – außer Sie erhalten zwischenzeitlich einen Anhörungsbogen, dieser unterbricht die Frist und lässt sie von vorn beginnen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Petra meint
27. August 2022 at 13:22
Ich bin vor zwei Wochen geblitzt worden, es war eine Blitzersäule….
Ich war der Meinung das die Ampel rot war, heute bekam ich Post das ich zu schnell war und 30 Euro zahlen muss.
Würde ein zweiter Brief kommen wenn die Ampel rot war?
Ekin meint
3. Juli 2018 at 0:59
Ich wurde heute an einer roten Ampel geblitzt und bin auch wahrscheinlich zu schnell drüber gefahren als es erlaubt war. Mit was muss ich rechnen? Kann ich ein endgültiges Fahrverbot bekommen? Und kann man Bezahlung auch in Raten zahlen? Und meine letzte frage. Kriegt man eine Strafverringerung, wenn man das erste Mal geblitzt wurde?
bussgeldkatalog.de meint
11. Juli 2018 at 17:29
Hallo Ekin,
fahren Sie über eine rote Ampel, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 90 Euro und einem Punkt rechnen. War die Ampel schon länger als eine Sekunde rot, erhöht sich die Sanktion auf 200 Euro, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot. Die Sanktion für die Geschwindigkeitsüberschreitung kommt ebenso hinzu. Um das Bußgeld in Raten zahlen zu können, sollten Sie frühzeitig mit der Behörde in Kontakt treten. Eine Strafverringerung für den ersten Blitzerverstoß gibt es nicht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Ali meint
15. Juli 2019 at 9:48
Wurde auf der Autobahn mit ca 25 kmh zu viel geblitzt und ich bin noch in der probezeit was erwartet mich da?
Michael S meint
16. November 2021 at 21:57
Nach Abzug von Toleranzwert vielleicht kein Punkt und nur ein Bußgeld
Saboor meint
29. November 2022 at 16:19
Ich habe gestern in 50 zone mit 78 km eine pkw überholt, leider durch überholen hat mir von hinten geblitzt.
Philipp meint
29. Oktober 2021 at 2:41
Hallo, ich wurde heute mit gut 100km/h geblitzt. Erst dachte ich es ist 70km/h, aber jetzt beim erneuten vorbeifahren und genau hinschauen hab ich das 50-er Schild gesehen. Kann man da etwas machen?
Alex meint
2. Juli 2018 at 13:48
Was führt denn zu Hemmung der Verjährung bei einem Bussgeldbescheid?
Ist bei fast 6 Monate her und bis jetzt nix. Zuviel Arbeit ja wohl kaum . :)
MfG
bussgeldkatalog.de meint
11. Juli 2018 at 17:17
Hallo Alex,
für die Unterbrechung der Verjährung kann es mehrere Gründe geben. Haben Sie aber einen Anhörungsbogen innerhalb von drei Monaten nach dem Verkehrsverstoß erhalten, beginnt mit dessen Zustellung erneut eine dreimonatige Frist. Ist diese abgelaufen und Sie haben keinen Bußgeldbescheid erhalten, gilt die Tat in der Regel als verjährt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Oliver B. meint
2. April 2018 at 20:33
Hallo. Ich habe vor ein paar Tagen 3 bescheide von vor 3 Jahren bekommen, Gesamt knapp 300 Euro…. Bin mir sicher das bezahlt zu haben. Was kann ich dagegen machen? Muss ich das noch zahlen?
bussgeldkatalog.de meint
30. April 2018 at 15:24
Hallo Oliver B.,
wenn Sie die Forderungen bereits bezahlt haben, müssen Sie diese selbstverständlich kein zweites Mal begleichen. Fragen Sie bei der Behörde nach, ob ein Fehler vorliegt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
stefan meint
24. Januar 2020 at 1:02
Stefan
Hallo…
ich wurde bei einer ampel geblitzt, da ich kurz davor vom hintermann geblendet wurde.
Nun bekam ich einen anhörungsbogen mit dem Vorwurf das Rotlicht missachtet zu haben.
Es steht aber nicht dabei, wie lange bereits rot war als mir das passierte.
Meine Frage: steht das im Anhörungsbogen drin wenn man länger wie 1 sek. über rot gefahren ist??
vielen dank für ein rasche Antwort.
Danke