Kurz & knapp: Wiedereinsetzungsantrag für den Bußgeldbescheid
Haben Sie im Bußgeldverfahren die 14-tägige Einspruchsfrist versäumt, können Sie einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen.
Folgt die Behörde Ihrem Anliegen, wird die Einspruchsfrist erneut gewährt, die Rechtskraft des Bußgeldbescheids vorerst wieder zurückgenommen.
Ein Beispiel für einen Antrag auf Wiedereinsetzung bietet unser Muster am Ende des Textes (>>> Direkt zum Muster).
Einsetzung in den vorigen Stand = Wiederherstellung der Einspruchsfrist
Inhaltsverzeichnis
Fahrern, denen aufgrund einer Ordnungswidrigkeit ein Bußgeldbescheid zugestellt wird, steht grundsätzlich die Möglichkeit zur Verfügung, innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung Einspruch gegen den Bescheid zu erheben. Ist innerhalb der Einspruchsfrist kein Rechtsmittel ergangen, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig, die Sanktionen können gemeinhin nicht mehr angefochten werden.
Nun kann es jedoch vorkommen, dass der Bußgeldbescheid während einer längeren Abwesenheit der Betroffenen im Briefkasten landet und bereits rechtskräftig ist, sobald er in ihren Händen liegt. Haben sie die Einspruchsfrist jedoch unverschuldet versäumt, besteht gemäß § 52 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) die Möglichkeit, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand per Antrag zu erwirken.
Bei Bewilligung vom Wiedereinsetzungsantrag wird der Beginn der Einspruchsfrist auf einen späteren Zeitpunkt verlegt, sodass der Betroffene noch von Rechtsmitteln Gebrauch machen kann. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dient im Verwaltungsrecht damit der Wahrung der Betroffenenrechte. Nicht in jedem Fall aber muss die Behörde dem Ersuchen folgen.
Mögliche Gründe für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Ob die Behörde dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim Bußgeldbescheid folgt, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Es gibt unterschiedliche Konstellationen, die die Einsetzung in den vorigen Stand jedoch theoretisch möglich machen:
- verspätete Zustellung des Bußgeldbescheids durch Fehler der Post (z. B. Einwurf in falschen Briefkasten, Verlust)
- verlorengegangenes Einspruchsschreiben (z. B. durch Fehler der Post bzw. bei E-Mail technische Probleme bei der Behörde)
- schwere Erkrankung des Betroffenen (ohne dass dieser einen Vertreter bestimmen kann)
- längerer Urlaub des Betroffenen (z. B. Zustellung des Bußgeldbescheid während der Abwesenheit und bereits vorliegende Rechtskraft bei Rückkehr)
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kostenloses Muster zum Download
Im Folgenden stellen wir Ihnen ein unverbindliches Muster für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Verfügung.
Bitte beachten Sie dabei, dass das hier für einen Antrag auf Wiedereinsetzung gebotene Muster lediglich einer ersten Orientierung dient und nicht unverändert und ungeprüft übernommen werden sollte. Sind Sie bezüglich der Begründung unsicher, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
[Anschrift Antragsteller]
[Anschrift Bußgeldstelle]
[Ort und Datum]
Ordnunsgwidrigkeitenverfahren gegen [Name Antragsteller]
-Vorgangsnummer [im Bußgeldbescheid angegeben]-
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 52 OWiG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
in obiger Angelegenheit beantrage ich
die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Die Einspruchsfrist im Bußgeldverfahren wurde unverschuldet versäumt.
Begründung:
[Angaben zum unverschuldeten Versäumnis der Einspruchsfrist ggf. mit Nachweisen wie Arztbescheinigungen, Flugtickets, Hotelrechnungen u. a.]
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift Antragsteller]
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