Kurz & knapp: Wildunfall
Zu bestimmten Jahres- und Tageszeiten können Rehe, Füchse, Wildscheine oder ähnliche Waldbewohner die Straße überqueren. Im Frühjahr und Herbst sollten Sie deshalb vor allem in der Dämmerung bremsbereit fahren. Infos zu Statistiken erhalten Sie hier.
Genau wie bei anderen Autounfällen, müssen Sie nach einem Wildunfall die Unfallstelle absichern (Warnblinker, Warnweste und Warndreieck). Mehr dazu erfahren Sie hier.
Sie müssen den Wildunfall melden, um nicht gegen das Tierschutzgesetz zu verstoßen. Auch der Versicherung muss der Unfall gemeldet werden. Welche Versicherung zahlt, lesen Sie hier.
Im Video erklärt: Wildunfall – was tun?
Achtung, Wildwechsel! Wenn Tier und Mensch sich in die Quere kommen
Malerische Landschaften und alte Wälder – deutsche Landstraßen führen häufig durch weitgehend naturbelassene Regionen, in denen es eine reiche und vielfältige Flora und Fauna gibt. Neben der schönen Aussicht bieten solche Fahrwege, aber auch ein Risiko. Häufig führen die Straßen durch den Lebensraum verschiedener Wildtiere und die halten sich bekanntlich nicht an Verkehrsregeln.
Immer wieder kommt es daher zu Wildunfällen bei denen es zu erheblichen Sach- und Personenschäden kommt. Gefahrenstellen sind häufig durch ein spezielles Warnschild gekennzeichnet. Verkehrsteilnehmer werden dadurch auf die besondere Gefahrensituation durch Wild hingewiesen.
Inhaltsverzeichnis
Besonders im Herbst und bei Dämmerung sollten Autofahrer besondere Vorsicht walten lassen und auf Tiere auf der Straße gefasst sein. Beim sogenannten Wildwechsel werden von Wildtieren regelmäßig dieselben Wege genutzt. Dadurch gibt es bestimmte Schwerpunkte, an denen einen Wildwechsel sehr wahrscheinlich ist. Die Tiere wechseln morgens häufig auf eine Äsungsfläche, auf der sie Nahrung finden. Abends suchen sie Schutz.
Für Verkehrsteilnehmer kann es durch den Wildwechsel zu brenzligen Situationen kommen, denn Wild wechselt schnell und unvermittelt die Straßenseite. Nicht selten kommt es dabei zu einem Wildunfall. Ob mit Auto oder Motorrad – ein Wildunfall kann bei entsprechender Geschwindigkeit nicht nur für das Tier tödlich verlaufen.
Richtiges Verhalten nach einem Wildunfall
- Schalten Sie den Warnblinker an Ihrem Fahrzeug ein.
- Steigen Sie auf der Fahrbahn abgewandten Seite aus und ziehen Sie vorab idealerweise die Warnweste über.
- Stellen Sie das Warndreieck auf.
- Berühren Sie das betroffene Tier nicht. Verletzte Tiere reagieren schnell aggressiv. Wildtiere können zudem Krankheiten wie Tollwut übertragen.
- Informieren Sie die Polizei über den Wildunfall. Diese benachrichtigt in der Regel selbstständig den zuständigen Jagdpächter oder Wildhüter.
- Lassen Sie sich eine Wildunfallbescheinigung ausstellen, die Sie Ihrer Versicherung bei der Schadensmeldung aushändigen können.
Reh, Wildschwein und Co: Unfall mit Wild
Mit dem Begriff „Wildunfall“ sind alle Verkehrsunfälle gemeint, für die ein Wildtier ursächlich ist. Es kommt dabei zu einer Kollision mit dem Tier oder es entsteht ein Schaden durch ein Ausweichmanöver. Wenn ein Eichhörnchen überfahren wird, ist es eher unüblich von einem Wildunfall zu sprechen. Wann genau liegt also ein Wildunfall vor?
In Deutschland wird zwischen Wild und wildlebenden Tieren unterschieden. Als Wild werden in der Regel alle jagdbaren Landwirbeltiere bezeichnet. Das sind ausschließlich Säugetiere und Vögel. Daher wird außerdem eine Unterscheidung zwischen Haarwild und Federwild vorgenommen.
Werden kleinere Tiere, die nicht dem Jagdrecht unterliegen, überfahren, z. B. Igel, Echsen oder kleinere Vögel, handelt es sich nicht um einen Wildunfall. Von der Begrifflichkeit sind auch Unfälle mit Nutztieren wie Hunde, Katzen, Hühner, Schafen oder Kühen ausgeschlossen.
Bei welchen Tieren ist es ein Wildunfall?
- Rehwild
- Schwarzwild (Wildschwein)
- Damwild
- Rotwild (Hirsch)
- Fuchs
- Dachs
- Hase
In anderen Ländern kommt es auch zu Unfällen mit Bären, Wölfen oder Elchen. Zusammenstöße mit Kängurus und Beutelratten fallen ebenfalls unter die Kategorie Wildunfall.
Wie häufig sind Wildunfälle in Deutschland?
Grundsätzlich kommt Jägern die Aufgabe zu, die Wildbestände in Deutschland zu dokumentieren. Neben der Pflege des Lebensraums und dem Schutz der Wildtiere im Rahmen des Jagdrechts obliegt es ihnen auch statistische Zählungen durchzuführen. Systematisch erfassen sie beispielsweise Paarhufer (Reh, Dammhirsch, Rothirsch und Wildschwein), welche an Krankheiten oder durch Verkehrsunfälle sterben. Es wird vom sogenannten Fallwild gesprochen.
Auf Basis der Fallwildzahlen entwickelt der Deutsche Jagdverband (DJV) regelmäßig zum Thema Wildunfälle eine Statistik. Gemäß dieser Statistik kam es im Jagdjahr 2013/2014 zu rund 222.000 Wildunfällen (Paarhufer). Demnach ist die Anzahl im Vergleich zu den Vorjahren rückläufig. Der Fünf-Jahres-Durchschnitt (2008/2009 bis 2012/2013) lag bei 227.000 Unfällen mit Wild.
Neben den Zahlen des DJV gibt es noch weitere Institutionen, die Daten zu Wildunfällen auswerten. Diese sind aber häufig wenig differenziert bzw. nicht repräsentativ. Beim statistischen Bundesamt werden beispielsweise nur zwei Prozent der Wildunfälle registriert. Auch die Daten vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind ebenfalls lückenhaft, da sie nur Wildunfälle im Zusammenhang mit einer Kasko-Versicherung betrachten. Im Jahr 2013 hat der Verband rund 238.000 Wildunfälle registriert.
Wo und wann passieren Wildunfälle?
- Festen Routen für den Wildwechsel (durch Warnschilder gekennzeichnet)
- Morgen- und Abenddämmerung
- Brunftzeit (je nach Wildart verschieden)
- Herbst- und Winterzeit (häufig auch bei Nebel)
Wie sollten Sie sich verhalten bei einem Wildunfall?
Bei einem Unfall mit einem Reh oder Wildschwein sitzt einem Autofahrer zunächst der Schock in den Knochen. Der erste Schritt wie bei jedem anderen Unfall ist stets: Ruhe bewahren. Danach gilt es die Unfallstelle zu sichern, um weitere Kollisionen mit nachfolgenden Fahrzeugen zu vermeiden. Schalten Sie den Warnblinker ein und streifen Sie die Warnweste über. Danach müssen Sie das Warndreieck in entsprechender Entfernung positionieren.
Wenn das tote Tier noch auf der Fahrbahn liegt, sollten Sie zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer den Kadaver mit Handschuhen vorsichtig an den Straßenrand ziehen. Beachten Sie aber die Verkehrslage! Ist das Tier noch am Leben, bleiben Sie besser in sicherer Entfernung. Tiere reagieren in Gefahrensituationen häufig panisch und versuchen sich zu wehren. Zur eigenen Sicherheit ist es daher besser Abstand zu halten.
Nach Sicherung der Unfallstelle müssen Sie den Wildunfall melden. Dazu können Sie den Notruf wählen und die Polizei über den Zusammenstoß informieren. Fahren Sie nicht einfach weg nach einem Wildunfall. Fahrerflucht ist das zwar nicht, aber sie verstoßen gegen das Tierschutzgesetz, was eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld geahndet wird.
Überfahrene Wildtiere dürfen Sie auch nicht einfach mit nach Hause nehmen; weder zum Gesundpflegen, noch um es zu verspeisen. In diesen Fällen machen Sie sich der Wilderei schuldig. Kleintiere wie Frösche, Eichhörnchen, kleineren Vögeln oder Igel sind nicht meldepflichtig.
Selbst wenn sich das verunfallte Tier vom Unfallort entfernt, müssen Sie den Vorfall melden. Danach warten Sie bis die Polizei zum Ort des Geschehens kommt. In der Zwischenzeit haben Sie die Möglichkeit, Fotos vom Unfallort für die Versicherung zu machen. Dabei sollten Sie auf die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Fahrer achten. Nachdem die Polizei den Wildunfall aufgenommen hat, lassen Sie sich eine Bescheinigung zum Nachweis für Ihre Versicherung geben.
Wie können Sie Wildunfälle vermeiden?
Die beste Möglichkeit einem Wildunfall vorzubeugen, ist auf Straßen, die durch Waldgebiete oder nah an Feldern vorbei führen, eine angemessen Geschwindigkeit einzuhalten. Dadurch ist es Ihnen möglich, bei einem plötzlichen Wildwechsel noch rechtzeitig zu bremsen. Bedenken Sie aber, dass bereits ab einer Geschwindigkeit von 80 km/h der Bremsweg über 50 Meter beträgt. Mit nassem Laub, feuchter Straße oder bei Schnee ist der Bremsweg natürlich noch länger.
Vermeiden Sie Vollbremsungen für Kleintiere (z.B. Eichhörnchen oder Igel). Nach aktueller Rechtsprechung handeln Sie fahrlässig, wenn Sie spontan und ohne ersichtlichen Grund bremsen. Kommt es zu einem Auffahrunfall, erhalten Sie eine Teilschuld, denn das Schicksal des Kleintiers wiegt weniger als die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
Sobald Sie ein Wildtier in der Nähe der Straße erblicken, sollten Sie sofort die Geschwindigkeit verringern. Das Fernlicht sollte ausgeschaltet werden – fahren Sie mit Abblendlicht. Bei hoher und greller Lichteinwirkung sind Wildtiere häufig orientierungslos. Das macht sie äußerst unberechenbar. Meistens bleiben Sie wie angewurzelt stehen, in einigen Fällen laufen sie allerdings auch der Lichtquelle entgegen. Hupen kann die Tiere verscheuchen.
Haben Sie das Wildschwein oder das Reh zu spät gesehen und eine Kollision kann nicht mehr abgewendet werden, sollten Sie auch auf gefährliche Ausweichmanöver verzichten. Durch das Ausweichen können andere Unfälle provoziert werden. Sie landen im Gegenverkehr, im Straßengraben oder im schlimmsten Fall an einem Baum. Häufig sind solche Kollisionen schwerwiegender als mit einem Wildtier. Außerdem ist auch nicht klar, welche Richtung das Tier einschlägt, wenn es sich erschreckt. Möglicherweise erwischen Sie es trotz Ausweichmanövers.
Vernünftiger ist es, den Reflex zum Ausweichen zu unterdrücken. Halten Sie das Lenkrad fest. Gleichzeitig sollten Sie eine kontrollierte Bremsung durchführen.
Wildunfall vorbeugen: Was können Sie tun?
- Besondere Vorsicht zu Gefahrenzeiten und an Gefahrenorten (Beschilderung beachten)
- Bei Tieren auf der Straße: abbremsen, abblenden und ggf. hupen, um die Tiere zu verscheuchen
- Kollision lässt sich nicht vermeiden: Lenkrad festhalten und kontrolliert bremsen – nicht ausweichen
Wer zahlt bei einem Wildunfall?
Anders als oft vermutet wird, haftet nicht der Jagdpächter bei einem Wildunfall für etwaige Schäden. Dies ist ein großer Unterschied zu beispielsweise Haustieren, bei denen das Herrchen häufig für die Schäden seines Vierbeiners aufkommen muss. Wildtiere gelten grundsätzlich als herrenlos. Der Jagdpächter hat daher auch kein Anrecht auf Schadensersatz. Er ist ebenfalls nicht dazu berechtigt, eine Gebühr für die Beseitigung des Kadavers zu verlangen.
Wenn allerdings versäumt wird, einen Wildunfall zu melden und dadurch verwertbares Wildbret verdirbt, kann ein Anspruch auf Schadensersatz zugunsten des Pächters bestehen. Zudem sind Schäden am Grundstück des Jagdpächters infolge eines Wildunfalls schadensersatzfähig.
Wildunfall bei der Versicherung melden
Wenn es zu einem Wildunfall kommt, wer zahlt die Zeche? In der Regel trägt die Versicherung die Kosten für die Schäden durch einen Wildunfall. Mit Haftpflicht-Versicherung bleiben Sie allerdings auf Ihrem Schaden sitzen. Sie trägt keinerlei Kosten für die Reparatur am eigenen Wagen. Werden allerdings durch den Wildunfall andere Fahrzeuge in Mitleidenschaft gezogen, z. B. durch ein Ausweichmanöver, übernimmt sie ggf. die Regulierung der Fremdschäden.
Eine Teilkasko bietet beim Wildunfall mehr Möglichkeiten bei der Schadensregulierung. Sie zahlt allerdings nicht bei allen Tierarten. Sie deckt nur die Schäden ab, die vom sogenannten Haarwild (z. B. Reh, Hirsch, Fuchs oder Wildschwein) herbeigeführt worden sind. Außerdem ist bei einem Wildunfall die Selbstbeteiligung für die Teilkasko obligatorisch. Darüber hinaus muss der Fahrer den Wildunfall nachweisen/beweisen können.
Die Beste Versicherung beim Wildunfall bietet die Vollkasko. Sie zahlt für alle Unfälle, selbst wenn sie selbst verschuldet worden sind, beispielsweise durch ein Ausweichmanöver. Darüber hinaus ist es nicht notwendig, den Zusammenprall mit einem Wildtier zu beweisen. Dafür ist die Vollkasko-Versicherung, aber auch um einiges teurer als die Teilkasko.
Welche Versicherung zahlt was?
- Haftpflicht: Zahlt nur Schäden Dritter. Die Reparatur des eigenen Fahrzeugs muss selbst getragen werden.
- Teilkasko: Zahlt Schäden Dritter. Zahlt unter Selbstbeteiligung Reparatur am eigenen Fahrzeug (nur bei Haarwild). Beweispflicht beim Fahrer.
- Vollkasko: Zahlt alle Schäden, ist aber vergleichsweise teuer.
Beweispflicht: War es ein Wildunfall?
Bei einem Wildunfall können Schäden auf zwei Arten entstehen. Das Fahrzeug kollidiert mit dem Tier oder die Schäden entstehen infolge eines Ausweichmanövers. Gegenüber der Versicherung muss in beiden Fälle nachgewiesen werden, dass der Unfall im Zusammenhang mit einer Gefährdung durch Wild entstanden ist. Die Beweislast liegt also beim Fahrer.
Diese Regel kommt auch nur dann zum Tragen, wenn das zum Unfall führende Tier eine entsprechende Größe hatte. Schäden infolge eines Ausweichmanövers aufgrund kleiner Tiere (z. B. Eichhörnchen) auf der Fahrbahn werden durch die meisten Versicherungen nicht ersetzt. Auch Unfälle mit einer Eule oder einem Bussard (Federwild) sind durch eine Teilkasko ebenfalls nicht abgedeckt.
Für den Nachweis vom Wildunfall gibt es verschiedene Beweismittel, um die sich der Fahrzeugführer selbst kümmern muss. Bei einem Unfall mit Wild besteht eine Meldepflicht. War die Polizei vor Ort, sollten Sie sich eine Bescheinigung für die Versicherung aushändigen lassen. Außerdem ist es sinnvoll Fotos vom Unfallort und den Schäden am Fahrzeug zu machen. Insbesondere Blutspuren und Haarbüschel am Fahrzeug sollten dokumentiert werden. Auch die gründliche Reinigung des Fahrzeugs sollte nach einem Wildunfall nicht zu schnell erfolgen.
Häufig verlangen Versicherungen Gutachten von einem Sachverständigen. Für die Anerkennung eines Wildunfalls ist für die Teilkasko-Versicherung das Vorhandensein von Belegen unabdingbar. Das wären beispielsweise der Kadaver, aber auch Überreste am Unfallauto. Findet der Sachverständige keinen Hinweis auf ein Wildtier, z. B. in Form von Blutspuren oder Haarbüscheln am Auto, kann dies nachteilig für den Versicherten sein.
Können keine Nachweise gefunden werden, bleiben Autofahrer häufig auf ihren Schäden sitzen. Eine Begehung des Unfallorts sowie die genaue Inspektion des Unfallfahrzeugs stellen in der Schadensregulierung keine Ausnahmen dar. Nicht selten landen Streitigkeiten mit der Versicherung vor Gericht.
Bescheinigung vom Jagdpächter nach dem Wildunfall
Hilfreich beim Nachweis gegenüber der Versicherung ist eine vom Jagdpächter erstellte Bescheinigung nach dem Wildunfall. Diese belegt, dass tatsächlich ein Unfall mit Wild stattgefunden hat. Ausstellen können diese Bescheinigung nach Wildunfall ausschließlich der Förster oder der Jagdpächter, auf dessen Gelände es zum Unfall gekommen ist. Eine Verpflichtung zur Ausstellung einer solchen Bescheinigung gibt es allerdings nicht. Für die Ausstellung kann der Jagdpächter eine Aufwandsentschädigung verlangen. Eine offizielle Gebühr gibt es allerdings nicht.
Besonders schwierig gestaltet sich der Nachweis bei einem Ausweichmanöver. Ist dabei das Tier nur mit dem Schreck davon gekommen, gibt es meist außer Ihrer Aussage keine Belege für den Zwischenfall. Dann gilt es Zeugen zu sammeln, die ggf. die Situation mitbekommen haben. Meist bleiben Autofahrer in einer solchen Situation jedoch auf den Schäden am eigenen Fahrzeug sitzen. Auch das ist ein Grund dafür, bei einer unvermeidlichen Kollision ein Ausweichen zu vermeiden.
Mögliche Beweismittel:
- Polizeibericht
- Bescheinigung vom Jagdpächter
- Fotos vom Unfallort und Unfallschäden
- Überreste vom Wildtier (Kadaver, Blutspuren, Haarbüschel)
- Zeugenberichte
Dietrich B. meint
12. August 2020 at 18:52
Das ist vielleicht das wichtigste nach einem Wildunfall, dass man ihn bei der Versicherung meldet. Ich bin der Meinung, dass man eine gute Versicherung haben soll, die für solche Unfälle zahlen wird. Dann geht es weiter zu einer Werkstatt, die sich mit solchen Reparaturen auskennt.
Tobias M. meint
31. Juli 2020 at 15:34
Vielen Dank für den Beitrag zu Wildunfällen. Mein Bruder war an einem Verkehrsunfall durch Wildwechsel beteiligt. Nach dem Unfall musste die Straßenreinigung anrücken. Gut zu wissen, dass der Jagdpächter keinen Anspruch auf Schadensersatz hat, es sei denn, der Unfall wurde nicht gemeldet.
Tobias meint
24. April 2020 at 8:38
Vielen Dank für den Beitrag zu Wildunfällen. Meine Tochter hatte letztes Jahr einen Autounfall durch ein Ausweichmanöver. Leider war der Fall sehr kompliziert und wir mussten uns an eine Anwaltskanzlei für Verkehrsunfälle wenden. Gut zu wissen, dass man sich bei einem Wildunfall auch eine Bescheinigung vom Jagdpächter, als Beleg für die Versicherung, holen kann.
Manuel L. meint
26. Februar 2020 at 13:48
Gut zu wissen, dass es besonders im Herbst oder Frühjahr zu Wildunfällen kommt. Ich werde ab jetzt deutlich vorsichtiger Fahren. Mein Onkel hatte einen Wildunfall und nun ist der Kfz Sachverständiger gerade bei ihm.
Laura meint
17. Januar 2020 at 12:12
Bisher hatte ich zum Glück keinen Wildunfall, aber finde es gut, dass ich hier erfahre, wie ich mich im Falle des Falles richtig verhalte. Gut zu wissen, dass ich zwingend die Polizei verständigen muss und mir eine Wildunfallbescheinigung für die Versicherung ausstellen lassen kann. Sollte die Versicherung sich trotz allem weigern zu zahlen, ist dann ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht der richtige Ansprechpartner?
Katrin meint
17. Oktober 2021 at 9:55
Frage: Zählt eine Nilgans als Wild und muss bei einer Kollision gemeldet werden?
Ich frage, weil es bei uns übermäßig viele Nilgänse gibt, die einfach mal so über die Straße watscheln.